Im Gespräch mit der Politik
Parteitag Bündnis 90 / Die Grünen
Walter Scheller im Gespräch mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Die Verbändekooperation B 52 Baden-Würtemberg war am 8./9.10.2011 bei der 26. Delegiertenversammlung von Bündnis 90/ Die Grünen in Aalen mit einem Messestand präsent
Aalen, 8./9.10.2011 – Über die Gesundheitspolitik im Land und die Positionen des Verbands der Ersatzkassen unterhielt sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit Walter Scheller. In der Mitte:Jacqueline Kühne vom BKK-Landesverband.
Der Verband der Ersatzkassen und seine Mitgliedskassen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist ein Zusammenschluss von sechs Ersatzkassen, der in Baden–Württemberg fast 2,7 Millionen Versicherte hat.
Mit 24,6 Millionen Versicherten bundesweit sind die Ersatzkassen im Bund die größte Krankenkassenart. Unter dem Dach des vdek sind zusammengeschlossen: BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, Deutsche Angestellten-Krankenkasse, KKH-Allianz, HEK - Hanseatische Krankenkasse und die hkk.
Solidarität erhalten
Die hohe Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems beruht im Wesentlichen auf dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Danach stehen allen Versicherten unabhängig von ihrem individuellen Beitrag bzw. von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die gleichen Leistungen im Krankheitsfall zu.
Dieses solidarische Finanzierungssystem schützt die Versicherten vor finanzieller Überforderung und ist sozial gerecht, denn: die Einkommensstarken helfen den Einkommensschwachen, die Gesunden den Kranken, die Alleinstehenden den Familien, die Jungen den Alten.
Die GKV ist auch charakterisiert durch die paritätische, d. h. hälftige Finanzierung durch Arbeitgeber und Versicherte. In den letzten Jahren haben sich allerdings die finanziellen Lasten deutlich zu ungunsten der Versicherten verschoben. Beispiele hierfür sind der zusätzliche Versichertenanteil von 0,9 Prozent, die Erhöhung von Eigenbeteiligungen, die Praxisgebühr oder Leistungsausgrenzungen. Der solidarisch finanzierte Krankenversicherungsschutz ist nicht nur Eckpfeiler der GKV, sondern auch Garant für den sozialen Frieden und den wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland.
Finanzierung langfristig sichern
Der staatlich fixierte Einheitsbeitragssatz in der heutigen Form hat die Krankenkassen in ihrer Finanzautonomie deutlich eingeschränkt. Mit der Festschreibung des Arbeitgeberanteils am Beitragsaufkommen ist zudem die paritätische Finanzierung weiter aufgeweicht worden. Zum einen verliert die Arbeitgeberseite dadurch den wirtschaftlichen Anreiz, ihren Teil zur Begrenzung der Ausgabenentwicklung beizutragen, zum anderen müssen die Versicherten die Belastungen zukünftiger Kostensteigerungen alleine tragen. Bei dauerhafter Festschreibung des Arbeitgeberanteils wird sich dies zwangsläufig auf das Konsumverhalten der Versicherten auswirken.
Der Zusatzbeitrag – im Sinne einer Kopfpauschale – hebt den solidarischen Grundgedanken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf. Die Ersatzkassen stehen auch weiterhin zu dem Grundsatz: Jeder zahlt nach seinen finanziellen Möglichkeiten und erhält Leistungen nach seinem Bedarf.
Ein Zusatzbeitrag verteilt die Belastung von den Versicherten mit höheren Einkommen zu den Versicherten mit niedrigerem Einkommen und Rente um und ist ohne ein verlässliches Ausgleichssystem sozial ungerecht.
Die Ersatzkassen befürworten das Vorhaben, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu vereinfachen, unbürokratischer und unanfälliger für Manipulationen zu gestalten. Diese Neugestaltung muss zu mehr Finanzgerechtigkeit und ausgeglichenen Wettbewerbschancen führen. Dazu ist eine grundlegende Überprüfung der Krankheitsauswahl und der Aufgreifkriterien zur Ermittlung der morbiditätsorientierten Zuschläge notwendig.
Wettbewerb fördern
Die Ersatzkassen lehnen eine Einheitskasse und ein staatlich zentralistisches Gesundheitssystem ab. Ein qualitätsorientierter Wettbewerb ist der richtige Weg, um innovative und effiziente Versorgungslösungen zu finden, die den Versicherten zu Gute kommen. Bereits bestehende Wettbewerbs- und Steuerungsinstrumente, wie die Rabattverträge im Arzneimittelbereich sollen deshalb nicht zur Disposition gestellt werden.
Der verpflichtende Abschluss von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung ist in seiner heutigen Ausgestaltung nicht Ziel führend. Er verbessert nicht die
Versorgung der Versicherten.
Pflegeversicherung zukunftssicher gestalten
Die Ersatzkassen beschäftigen sich intensiv mit den Herausforderungen der Zukunft. Dabei spielt die durch den demographischen Wandel bedingte Veränderung der Bevölkerungsstruktur für die zukünftige medizinische Versorgung eine große Rolle und wirft auch Fragen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung auf. Eine neue differenzierte Definition der Pflegebedürftigkeit schafft mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung.
Zur Finanzierung der Pflege sind verschiedene Standbeine notwendig. Das Hauptstandbein sollte jedoch nach wie vor die soziale Pflegeversicherung sein, damit kein Pflegebedürftiger ausgegrenzt wird. Auch die moderate Erhöhung des Beitragssatzes darf kein Tabu-Thema sein, wenn es darum geht, die Leistungen in der sozialen Pflegeversicherung zu verbessern. Der Beitragssatz mit 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent bei Kinderlosen ist sehr gering und seit Jahren stabil. Wenn ein Kapitalstock für die demographischen Auswirkungen geschaffen werden sollte, kann dies nur kollektiv als sogenannte Nachhaltigkeitsreserve und paritätisch finanziert in der sozialen Pflegeversicherung erfolgen.
Der vdek zum Entwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG)
Mit dem GKV-VStG beschreitet die Politik grundsätzlich einen richtigen Weg. Es ist sinnvoll, die ärztliche Versorgung flexibler zu gestalten. Eine sektorenübergreifende Bestandsaufnahme ist überfällig und kann helfen, die Versorgungsrealitäten künftig besser abzubilden. Die bisherige Bedarfsplanung konnte nicht verhindern, dass die Zahl der Ärzte nicht nur stark, sondern auch regional und arztgruppenbezogen sehr ungleich anstieg.
Das Problem der ärztlichen Überversorgung muss konsequent angegangen werden
Grundsätzlich begrüßt der Verband der Ersatzkassen die Ansätze wie die Einfüh-rung von mobilen Versorgungskonzepten, die Nutzung von Telemedizin oder die Delegation von ärztlichen Leistungen, um drohenden Versorgungsengpässen besser entgegentreten zu können. Es bleibt aber weiterhin wichtig, dass neben diesen Maßnahmen zudem der Abbau der fachärztlichen Überversorgung stärker forciert wird. In Baden-Württemberg sind alle fachärztlichen Planungsbereiche überversorgt. Auf die bestehenden Überversorgungsprobleme gibt der Entwurf zum GKV-VStG keine wirksamen Antworten. Insbesondere der Verzicht auf preisbezogene Steuerungsinstrumente (Überversorgungs-/Unterversorgungswerte) verhindert, dass Geld aus Überversorgungsgebieten in Gebiete mit Versorgungsmängeln fließt. Bei der Neubesetzung von Arztsitzen müssen Versorgungsgesichtspunkte stärker als bislang berücksichtigt werden. Begrüßt wird die schrittweise Etablierung einer ambulanten spezialärztlichen Versorgung zur Überwindung der starren Sektorengrenzen. Allerdings sieht der Entwurf hierzu keinerlei Regelungen zur Mengensteuerung vor.
Positiv bewertet wird die Anpassung des Vergütungsniveaus in der zahnärztlichen Versorgung. Damit werden die historisch bedingten Benachteiligungen der Ersatzkassen im Wettbewerb beendet. Die Ersatzkassen erwarten, dass diese Regelungen zum frühest möglichen Zeitpunkt umgesetzt werden.
Sachleistungsprinzip erhalten - Selbstverwaltung stärken
Durch einen vermehrten Einsatz von Festzuschüssen und Mehrkostenregelungen muss der Versicherte weitere Leistungen in der GKV allein zahlen. Dies führt zu einer Privatisierung des Krankheitsrisikos und gefährdet aufgrund der unterschiedlichen Zahlungsfähigkeit den Gesundheitszustand des Versicherten. Durch mehr Kostenerstattung wird das Sachleistungsprinzip aufgelöst. Eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten als Sachleistung muss aber weiterhin charakteristisch für die GKV sein. Die finanzielle Absicherung der Risiken im Krankheitsfall muss auch in Zukunft für den Versicherten bezahlbar bleiben. Weiterhin muss gelten, „Rationalisierung vor Rationierung“, damit die unbestreitbaren Wirtschaftlichkeitsreserven gehoben werden können.
Das Prinzip der Selbstverwaltung steht für Staatsferne und für Demokratie. Die Ersatzkassen begrüßen deshalb, dass die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen ein tragendes Ordnungsprinzip darstellt.
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Kontakt
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com

Die Bewertung der Selbstverwaltung wahrnehmen
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Versorgungsstrukturgesetz - Jahresempfang mit Sozialministerin Katrin Altpeter - Ein Jahr grün-rote Gesundheitspolitik - Gesundheitsdialog Baden-Württemberg
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