Gesundheitsversorgung
Die Verantwortung der kommunalen Selbstverwaltung in der künftigen Gesundheitsversorgung
Ein wesentliches Merkmal des deutsche Gesundheitssystems ist die Vielzahl bereits durchlebter Gesundheitsreformen. Mit
der Einführung des Fallpauschalensystems sieht sich derzeit der Krankenhaussektor mehr denn je der aktuellen Debatte um
die künftige Finanzierbarkeit der medizinischen Versorgung direkt ausgesetzt. Hinzu kommt der zukünftige Altersaufbau
unserer Gesellschaft - so wird im Jahr 2030 der Anteil der über 60-Jährigen etwa doppelt so hoch sein, wie der
Anteil der 20-Jährigen – mit unabsehbaren Folgen, vor allem für die sozialen Sicherungssysteme. Auch die
medizinische Entwicklung und Forschung kosten Geld. Deutlich gestiegene Beitragssätze bei den gesetzlichen
Krankenkassen zwingen die gesundheitspolitischen Akteure zu permanentem Handeln. Gleichzeitig ist eine Debatte um die
zukünftige Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme entbrannt, die noch weiter gehende Reformprozesse erwarten
lassen.
Eine Bestandsaufnahme
Insbesondere dem Dienstleistungsunternehmen Krankenhaus mit rund einem Drittel an den jährlichen Gesamtausgaben in der
gesetzlichen Krankenversicherung werden ständig neue Aufgaben abverlangt, um im Kern die politisch stringent geforderte
Beitragsstabilität erkennbar mit einhalten zu können. Ein weiteres Drittel an den jährlichen Gesamtausgaben wird für
Arzneimittelausgaben und ärztliche Behandlungen aufgewendet. Hier muss festgehalten werden, dass der stationäre und der
ambulante Bereich derzeit nicht miteinander, sondern nebeneinander arbeiten und somit Ressourcen schlicht und
ergreifend vergeudet werden. Dieses starre Nebeneinander führt dazu, dass Patientinnen und Patienten unnötigen Doppel-
und Dreifachuntersuchungen ausgesetzt sind; außerdem verlängern sich die Behandlungszeiten. Dies geht zu Lasten der
Behandlungsqualität. Dadurch verursachte Mehrausgaben müssen von den Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgebracht
werden. Angesichts der finanziellen Ressourcenverknappung muss intensiv über neue Arbeitsstrukturen und Synergien
nachgedacht werden, die jedoch die Gesundheitsversorgung für den Patienten nicht verschlechtern, sondern vielmehr
verbessern helfen sollen. Immer öfter befinden sich Kommunalpolitiker in einem Entscheidungsdilemma; sie müssen
unwirtschaftliche Krankenhäuser schließen oder umwidmen. Ein Entscheidungsproblem ist immer dann gegeben, wenn mehrere
Krankenhäuser in einem Landkreis vorhanden sind, die erforderliche Anzahl der notwendigen Krankenhausbetten aber nicht
mehr von allen Krankenhausstandorten sicher gestellt werden muss. Solche kommunalen Entscheidungsprozesse führen im
Ergebnis immer zu „scheinbaren“ Gewinnern und Verlierern.
Zum Sachverhalt: Eine rückblickende Betrachtung in Baden-Württemberg verdeutlicht, dass von 1990 bis 2001 ein leichter
Abbau der Krankenhausbetten um ca. 7% erfolgte. Die Verweildauer ging im gleichen Zeitraum sogar um über 26% zurück.
Die Anzahl der stationär behandelten Krankenhausfälle hat sich in Baden-Württemberg zwar um fast 17% erhöht, ein
Ausgleich zu der stark rückläufigen Verweildauer konnte damit jedoch nicht erzielt werden. Dies hängt damit zusammen,
dass die Medizin Fortschritte erzielt hat, die neuartige Behandlungsmöglichkeiten ermöglicht. Viele Eingriffe lassen
sich deshalb auch immer mehr ambulant durchführen. Die Anzahl der vorgehaltenen Krankenhausbetten lässt sich deshalb
ohne erkennbare Versorgungslücken reduzieren. Die Konsequenz daraus war ein erfolgter Bettenabbau bereits in
früheren Jahren, der im Zeichen der neuen Krankenhausvergütung (DRG) einen noch weitaus größeren Effekt bewirken
wird.
Das durchschnittliche Krankenhaus hält heute in Baden-Württemberg etwa 200 Betten vor. Bei insgesamt vorhandenen 35
Landkreisen würde dies ein Verzicht von zwei Krankenhäusern pro Landkreis bedeuten, also ein Rückgang von 70
Akutkrankenhäusern im ganzen Land. Der Strukturwandel hat schon zu früheren Zeiten schleichend begonnen und wird in der
Zukunft mit dem Greifen der Fallpauschalen mit noch nicht gekannter Vehemenz durchschlagen.
Dass ein erkennbarer Rückgang von Krankenhausbetten und damit ein Abbau von Krankenhäusern nicht gleichzeitig eine
Verschlechterung der Versorgungsqualität der Bevölkerung bedeutet, wird am Ende dieser Ausführungen unter
Berücksichtigung der gesundheitspolitischen Vorgaben für die Zukunft noch konkret zu diskutieren sein. Fest steht
jedoch, dass eine medizinisch vertretbare Reduzierung der stationären Behandlungszeiten nach wie vor gegeben ist,
ebenso wäre mancher Klinikaufenthalt alleine durch ambulante Behandlungsmaßnahmen in manchen Fällen problemlos
ersetzbar.
Die Krankenhausversorgung im internationalen Vergleich
Eine nähere Betrachtung verdeutlicht im Kern zwei wesentliche Aspekte. Zum einen hat nach Einführung eines
fallpauschalierten Entgeltsystems in anderen Ländern die Verweildauer in den Krankenhäusern in diesen Ländern erkennbar
abgenommen.
So wird in einer Analyse von Lüngen/Lauterbach (2003) für das Jahr 1999 festgestellt, dass Deutschland pro 1000
Einwohner 6 Akutbetten vorhält, während z.B. Länder wie Schweden gerade mal 2,3 Krankenhausbetten oder die USA 3,1
Krankenhausbetten pro 1000 Einwohner vorhalten. Zum anderen weist Deutschland im internationalen Vergleich eine
deutlich höhere Verweildauer auf, die im Rahmen des insgesamt anstehenden Umstrukturierungsprozesses im
deutschen Gesundheitswesen noch von zentraler Bedeutung sein wird. In der Konsequenz heißt das: In den kommenden Jahren
werden in einem wesentlich kürzeren Zeitraum wesentlich mehr Betten freigesetzt werden.
Eigentlich sollte klar sein, dass die kommunale Daseinsvorsorge bei weitem mehr ist, als die bloße Aufrechterhaltung
nicht mehr notwendiger Krankenhausbetten. Hier besteht seitens der Kommunalpolitik ganz offensichtlich eine
nachvollziehbare Unsicherheit gegenüber komplexen Sachverhalten und Zusammenhängen der gesundheitlichen Versorgung,
welche es zu überwinden gilt. All zu oft wird der Blick nur auf das Krankenhaus fokusiert und nicht die gesamte
Versorgungskette des Gesundheitswesens innerhalb eines Landkreises gesehen. Beispielhaft sei hier die onkologische
Versorgung genannt, bei welcher sich die onkologische Nachsorge dem Blick des Krankenhauses in der Regel entzieht. Die
derzeit existierenden, aber überkommenen Strukturen bedürfen einer soliden Bestandsaufnahme und Analyse. Beteiligt
werden müssen dabei alle Akteure des Gesundheitswesens, welche um die besten Lösungen ringen müssen. Es muss klar sein,
dass die Verantwortung über die Krankenhausversorgung per se hinaus geht und ein Bewußtsein für eine ganzheitliche
Betrachtung der Gesundheitsversorgung geschaffen werden muss. Hier bieten die Kassenverbände ihrer Seits den Stadt- und
Landkreisen eine konstruktive Vertragspartnerschaft an, sitzen doch alle Beteiligten mit denselben Zielen, nämlich
einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung zu adäquaten Preisen in einem Boot. Oftmals vermuten
Kommunalpolitiker hinter dem vermeintlichen Zauberwort „Privatisierung“ die Lösung aller Probleme, wohl
wissend, dass es bei der Beschreitung dieses Weges Gewinner und Verlierer geben wird. Privatisierung löst keine
strukturellen Probleme und stellt deshalb keinen Königsweg dar. Die Kommunalpolitik bleibt gefordert, den
„Weg des Strukturwandels im Gesundheitswesen“ zu gehen; sie sollte sich dieser Verantwortung im Rahmen der
kommunalen Daseinsvorsorge auch nicht entziehen.
„Integrierte Versorgung“ als strategischer Ansatz
Wünschens- und erstrebenswert wäre eine Win-Win Situation. Hierbei sollte die Sichtweise der Bevölkerung und somit der
Versicherten im Vordergrund stehen. Das im Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz enthält mit dem
Begriff „integrierte Versorgung“ das eigentliche Zauberwort und bietet einen sinnvollen Ansatz, wenn nicht
sogar eine Steilvorlage für die Gesundheitsversorgung der Zukunft. Die Regelungen zur integrierten Versorgung können
sogar als Chance zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung genutzt werden. Die finanzielle Regelung wird dazu
beitragen, dass es zu einer engeren Verzahnung von Arztpraxen und Krankenhäusern kommen wird. So könnte ein Patient mit
einer schweren Erkrankung von seinem Hausarzt im Krankenhaus besucht werden, um die ambulante Nachsorge
vorzubereiten. Die Finanzierungsregelungen hierzu sehen vor, dass von den Honoraren der ambulant tätigen Ärzte
und von den Rechnungen der Krankenhäuser bis zu einem Prozent von den Krankenkassen einbehalten werden kann, um
innovative und kooperative Versorgungsstrukturen zu unterstützen. Das Gebot der Stunde ist eine Vertragspartnerschaft
zwischen Kommunalpolitikern, allen in der Versorgungskette entscheidenden Akteuren des Gesundheitswesens und
Kassenverbänden. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das eine Prozent, dass seitens der gesetzlichen Krankenkassen
bundesweit 680 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung zur Verfügung stehen. Auf
Baden-Württemberg bezogen sind es ca. 70 Millionen Euro. Die integrierte Versorgung wird – vorausgesetzt die
Verantwortlichen sind uneingeschränkt bereit alle Veränderungen positiv anzugehen - bisher noch ungeahnte
Integrationspotenziale freisetzen und sogenannte „sektorale Denkweisen“ überwinden und auflösen. Außerdem
wird es zu Schwerpunktbildungen und Spezialisierungen kommen, die untereinander sinnvoll vernetzt werden. Neue
Arbeitsformen und –inhalte werden entstehen; plötzlich ist ein „Netzmanager“ oder eine
„Fachkraft für Übergangspflege“ gefragt. Der „Netzmanager“ kümmert sich auf der Grundlage
betriebswirtschaftlicher Erfordernisse um die EDV-technischen und organisatorischen Aufgaben an der Schnittstelle
zwischen Krankenhaus und Ärztenetz. Es werden sich für bisherige Arbeitsplätze im Gesundheitswesen neue Chancen
ergeben, die allerdings auch einer entsprechenden sektorenübergreifenden Qualifikation bedürfen. Gefragt werden sein
Betriebswirte mit medizinischem Know-How oder Mediziner mit fundierten betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Außerdem
Medizin-Controller sowie Personen, welche in der Lage sind, etwa Medizin, Therapie und Dokumentation kostenmäßig
adäquat zu beurteilen. Eine neue Form des Qualitätswettbewerbs ist absehbar und diese Qualität als Wettbewerbsfaktor
wird von den Kassenverbänden vehement unterstützt. Mehr denn je ist gerade wegen des demografischen Wandels eine
Verzahnung zwischen Krankenkassenleistungen und Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz gefragt. Hier ist die
Politik nach wie vor am Zug.
Anpassungsstrategien für kommunale Krankenhäuser
Um für die nächsten Jahre gewappnet zu sein, wird es für viele kommunale Krankenhäuser darauf ankommen, entsprechende
Anpassungsstrategien zu entwickeln und vielleicht auch das ein oder andere von privaten Klinikträgern zu adaptieren.
Innerbetrieblich wird es vor allem darauf ankommen, effektive Management - und Controlling-Instrumente zu entwickeln,
die zur erfolgreichen Bewältigung des neuen Abrechnungssystems unverzichtbar sind. Im Außenverhältnis stellt im Rahmen
einer integrierten Versorgung die Bildung von Kooperationen im Sinne der Bildung strategischer Allianzen eine
wesentliche Aufgabe dar, die keinen weiteren Aufschub duldet. Hierzu wird es aber auch erforderlich sein, kommunale
Gebietsgrenzen im Einzelfall zu überwinden und größere Versorgungsbereiche zu definieren. Dem Blick über den berühmten
Tellerrand muss dabei eine weitaus größere Bedeutung beigemessen werden. Schließlich haben es langjährig betriebene
Krankenhäuser es auch selbst in der Hand, sich eine Art regionale Markenidentität zu schaffen. Der Verweis auf bereits
etablierte Strukturen sowie ein möglicherweise schon bestehendes gutes Image können eine solche Triebfeder
darstellen.
Mit dem Begriff des Vertragswettbewerbs wird es eine verhandelbare Nachfrage nach medizinischer Versorgungsqualität
geben und damit eine deutliche Weichenstellung in Richtung mehr Qualitätswettbewerb. Im Rahmen des Vertragswettbewerbs
ist es möglich, dass Krankenkassen mit einzelnen Leistungserbringern über Inhalt und Qualität der medizinischen
Versorgung Vereinbarungen auf der Grundlage von Einzelverträgen schließen können. Das Krankenhaus neuer Prägung
wird sich als modernes Dienstleistungsunternehmen verstehen, das in der Lage ist, sowohl auf interne als auch auf
externe Veränderungsprozesse erfolgreich zu reagieren. Der deutlich sich abzeichnende Trend, künftig in den kommenden
fünf bis zehn Jahren auf rd. ein Viertel der bisher vorgehaltenen Bettenzahl in Baden-Württemberg verzichten zu können,
ohne dass damit die medizinische Versorgung im einzelnen gefährdet wäre, stellt die eigentliche gesundheitspolitische
Herausforderung dar. Im Bewußtsein der kommenden Gesundheitsreform setzen wir dabei ganz eindeutig auf einen
konstruktiven Dialog!

Die Bewertung der Selbstverwaltung wahrnehmen
Weitere Themen:
Versorgungsstrukturgesetz - Jahresempfang mit Sozialministerin Katrin Altpeter - Ein Jahr grün-rote Gesundheitspolitik - Gesundheitsdialog Baden-Württemberg
Landesvertretung Baden-Württemberg



