Leistungen der Pflegeversicherung
Im Land Baden-Württemberg können Pflegebedürftige bzw. deren Angehörigen, aus einem vielfältigen Angebot von
Dienstleistungen aus dem Bereich Pflege auswählen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gedeckelt und decken ggf. nicht alle anfallenden Kosten ab.
Leistungserbringer im Bereich Pflege sind ambulante Pflegedienste, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Diese
erhalten eine Zulassung von den Landesverbänden der Pflegekassen wenn die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen
nachgewiesen ist.
Die Zahl der zugelassen Leistungserbringer in Baden-Württemberg beläuft sich derzeit (Stand: 30.09.2007) auf etwa
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1220 |
Ambulante Pflegedienste |
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1270 |
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen |
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1150 |
Kurzzeitpflegeeinrichtungen |
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430 |
Tagespflegeeinrichtungen |
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20 |
Nachtpflegeeinrichtungen |
Diese Pflegedienste und Pflegeheime sind Vertragspartner der Landesverbände der Pflegekassen.
Durch Versorgungsverträge sind Art, Inhalt und Umfang der Leistungen beschrieben, die sie während der Dauer des
Vertrages für Versicherte zu erbringen haben.
Durch regelmäßige Qualitätsprüfungen, die der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchführt, wird
festgestellt, ob die vertraglichen Pflichten auch eingehalten werden.
Sollten sich hierbei Qualitätsdefizite herausstellen, wird im Rahmen eines Anhörungsverfahrens mit dem
Leistungserbringer darauf hingewirkt, die Defizite schnellstmöglich abzustellen um den geforderten Qualitätsansprüchen
zu entsprechen.
Hierbei sind die Pflegekassen auch auf Unterstützung der Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen angewiesen.
Sollten Qualitätsprobleme mit einem Leistungserbringer auftreten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse in
Verbindung.
Zur Qualität der Ambulanten Pflege siehe hierzu den "Landes-Qualitäts-Bericht Gesundheit Baden-Württemberg".
Ziel des Berichtes "Ambulante Pflege" ist die Darstellung des Stellenwerts und die angebotene Qualität der
ambulanten Pflege in Baden-Württemberg. Auch bei diesem Spezialheft engagierte sich die VdAK/AEV Landesvertretung
Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als Mitautor. Wir wünschen den
interessierten Leserinnen und Lesern, dass für sie mit Hilfe dieses Berichtes die wesentlichen Gesichtspunkte der
Qualität im Bereich der ambulanten Pflege sichtbar werden und sie zugleich die notwendigen Hilfestellungen beim
Auffinden eines adäquaten Pflegedienstes erhalten.
Nähere Informationen über einzelne Einrichtungen erhalten Sie über die Geschäftsstellen der Ersatzkassen.
Dies gilt auch zu allgemeinen Fragen rund um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Auf der Seite des Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) finden Sie ebenfalls weiterführende Informationen zum Bereich Pflege, sowie diverse Broschüren
zum Bestellen oder Herunterladen.
Sollten Informationen zu den Voraussetzungen der Zulassung eines Pflegedienstes in Baden-Württemberg gewünscht werden,
so finden Sie unter der Rubrik Vertragspartner/Pflegeversicherung entsprechendes Material.

Die Bewertung der Selbstverwaltung wahrnehmen
Weitere Themen:
Versorgungsstrukturgesetz - Jahresempfang mit Sozialministerin Katrin Altpeter - Ein Jahr grün-rote Gesundheitspolitik - Gesundheitsdialog Baden-Württemberg
Landesvertretung Baden-Württemberg



