Prävention
Leitfaden Prävention
Den Leitfaden Prävention in der Fassung vom 27. August 2010 beschreibt die Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000. Der Leitfaden Prävention wurde in Zusammenarbeit mit dem Verband der Ersatzkassen und anderen Verbänden der Krankenkassen erstellt. Den 90 Seiten umfassenden Leitfaden Prävention finden Sie hier.
Früherkennung / Vorsorge
Als Versicherter einer Ersatzkasse steht Ihnen eine Reihe von Vorsorge- und Früherkennungsangeboten zur Verfügung, die Sie im Bedarfs- und Berechtigungsfall in Anspruch nehmen sollten. Sie haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung, wenn
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eine Schwächung der Gesundheit in absehbarer Zeit zur Krankheit führen würde
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eine Gefährdung der Entwicklung eines Kindes entgegengewirkt werden kann
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Krankheiten verhütet bzw. eine Verschlimmerung vermieden werden kann
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Pflegebedürftigkeit verhindert werden kann.
Die Angebote Ihrer Ersatzkassen umfassen:
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ambulante Vorsorgeleistungen
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stationäre Vorsorgeleistungen
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Leistungen der Vorsorge für Mütter und Väter
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Beratungen zur Empfängnisregelung
Einen besonderen Stellenwert haben die Vorsorgeangebote, die auf spezielle Krankheiten ausgerichtet sind. Dies sind:
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ab dem 35. Lebensjahr: Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung insbesondere von Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes, sowie das neu in den Leistungskatalog aufgenommene Hautkrebsscreening
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ab dem 20. Lebensjahr: Krebsfrüherkennung bei Frauen
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ab dem 45. Lebensjahr: Krebsfrüherkennung bei Männern
Kinderuntersuchungen
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gleich nach der Geburt: Neugeborenenscreening
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bis zum 6. Lebensjahr: Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9
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bis zum 6. Lebensjahr: Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
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zwischen dem 12. und 14. Lebensjahrs: Jugendgesundheitsuntersuchung J1
Besondere zahnmedizinische Vorsorgeangebote
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Jährliche Vorsorgeuntersuchung für alle Versicherte
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zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr: jährliche Untersuchung inklusive Fissurenversiegelung, Schmelzhärtung
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bis zum 12. Lebensjahr: gemeinsame Maßnahmen zur Zahnprophylaxe in Schulen (Gruppenprophylaxe)
Gruppenprophylaxe/Arbeitskreise Zahngesundheit
Das Thema Zähne und Mundgesundheit sind ein weiterer Ausschnitt aus dem breiten Spektrum der Prävention. Die Verhütung bzw. frühzeitige Erkennung von Zahnerkrankungen bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Ziel der Gruppenprophylaxe. In Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, sollen die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Die Maßnahmen erstrecken sich insbesondere auf folgende Bereiche:
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Untersuchung der Mundhöhle
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Erhebung des Zahnstatus
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Zahnschmelzhärtung
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Zahngesunde Ernährung
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Mundhygiene
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Motivation zur regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchung
Präventionskurse
Die Ersatzkassen empfehlen: Tragen Sie zu Ihrer Gesunderhaltung bei! Ihr Engagement in Sachen Eigenverantwortung wird von Ihrer Ersatzkasse unterstützt. Als Versicherter einer Ersatzkasse erhalten Sie für die Teilnahme an so genannten Präventionskursen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressreduktion/Entspannung sowie Genuss- und Suchtmittelkonsum eine 80prozentige Bezuschussung der Kursgebühren. Die maximal Bezuschussung pro Kurs beträgt 75,00 EUR. Entsprechende Angebote können Sie bei privaten Anbietern, Sportvereinen und Volkshochschulen wahrnehmen, sofern diese von Ihrer Ersatzkasse als qualifiziert und geeignet anerkannt worden sind. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ersatzkasse.
Präventionspakt in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg werden von den verschiedensten Institutionen Projekte und Maßnahmen zur Prävention durchgeführt, sei es in Form von Kursen wie beispielsweise Rückenschulen oder auch langfristigen Vorhaben beispielsweise an Kindergärten und Schulen im Land. Um die vielfältigen Einzelaktionen besser zu bündeln und die Menschen noch gezielter zu erreichen, haben das Land Baden-Württemberg und die Sozialversicherungsträger im Rahmen eines "Präventionspaktes" eine stärkere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Prävention und Gesundheitsförderung beschlossen. Erstmals in Baden-Württemberg wurden gemeinsame Handlungsschwerpunkte und konkrete Präventionsziele vereinbart. Bei der Zielgruppe Kinder und Jugendliche ist Prävention von Übergewicht im Kindes- und Jugendalter, die Suchtprävention und die Prävention von Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten Handlungsschwerpunkte. Weitere Schwerpunkte sind die Prävention in Betrieben und angesichts der demografischen Entwicklung die Prävention und Gesundheitsförderung bei älteren Menschen.
Die Umsetzung des "Präventionspaktes" wird im Rahmen des Gesundheitsforums Baden-Württemberg, in dem auch die Landesvertretung der Ersatzkassenverbände vertreten ist, koordiniert und begleitet. Sämtliche Handlungsschwerpunkte sind in der Broschüre "Neuakzentuierung der Prävention BW mit Bestandserhebung 2006" fachlich ausgearbeitet. Dort finden Sie die methodischen Grundlagen. Die Bestandserhebung informiert Sie darüber, welche Institutionen zu welchen Themen bereits Projekte und Maßnahmen durchführen. Dies bietet vor allem all jenen wertvolle Anregungen, die selbst auf dem Gebiet der Prävention und Gesundheitsförderung tätig sind oder sich vertieft mit diesem Thema beschäftigen wollen. Die Broschüre zum herunterladen finden Sie HIER

Überversorgung wird nicht abgebaut
Weitere Themen:
Versorgungsstrukturgesetz - Dialog mit Sozialministerin Katrin Altpeter - Pflegestützpunkte - Pressekonferenz Zahngesundheit
Landesvertretung Baden-Württemberg



