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Schutzimpfungen


Impfungen: Schutz vor schwerwiegenden Erkrankungen

Für die Ersatzkassen hat das Thema Impfungen hohe Priorität. Impfungen bieten Schutz vor vielen schwerwiegende Krankheiten. Daher übernehmen die Ersatzkassen entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) selbstverständlich die Kosten der medizinisch sinnvollen Impfungen:

  • Diphtherie
    Standardimpfung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Im Erwachsenenalter alle 10 Jahre Auffrischungsimpfung, bevorzugt in Kombination mit Tetanus

  • Haemophilus influenzae b - Infektion
    Standardimpfung für Säuglinge und Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres

  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
    durch Zecken, für Personen, die im Risikogebiet leben

  • Hepatitis B-Impfung
    für Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus bezahlen wir bei bestimmten Voraussetzungen diese Impfung sowie die Hepatitis A-Impfung auch für Erwachsene

  • Hepatitis A
    bei besonderer medizinischer Indikation

  • HPV-Impfung (Impfung gegen humane Papilloma-Viren - Gebärmutterhalskrebs)
    für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren

  • Keuchhusten (Pertussis)
    Standardimpfung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche 

  • Masern
    Standardimpfung für Säuglinge und Kinder

  • Meningokokken-C
    Standardimpfung für Kinder im 2. Lebensjahr

  • Mumps
    Standardimpfung für Säuglinge und Kinder

  • Pneumokokken
    Standardimpfung für Kinder bis 24 Monate, Standardimpfung für Personen über 60 Jahre

  • Polio IPV
    Standardimpfung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

  • Röteln
    Standardimpfung für Säuglinge und Kinder

  • Virusgrippe
    "Influenza"

  • Windpocken (Varizellen)
    Standardimpfung für Säuglinge und Kinder

  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
    Standardimpfung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Im Erwachsenenalter alle 10 Jahre Auffrischungsimpfung, bevorzugt in Kombination mit Diphtherie 



Die Bewertung der Selbstverwaltung wahrnehmen

 

Weitere Themen:

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