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Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor

Viele Millionen Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen haben sich in Selbsthilfegruppen und -verbänden zusammengeschlossen. Sie unterstützen sich gegenseitig, tauschen Erfahrungen aus, informieren und beraten Betroffene. Die Aktivitäten der Patientenorganisationen helfen, soziale Problemlagen zu bewältigen und tragen dazu bei, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern.

Pharma- und Medizinproduktehersteller sind bemüht, ihre Waren zu verkaufen und versuchen dabei die Akteure im Gesundheitswesen für sich und ihre Erzeugnisse einzunehmen - zunehmend auch die Organisationen der gesundheitlichen Selbsthilfe. Vermehrt werden die Beziehungen zu Wirtschaftsunternehmen und mögliche Einflussnahmen diskutiert. Solche Debatten sowie Leitlinien für Spenden und Sponsoring sind wichtige Schritte, um als Selbsthilfeorganisation und Selbsthilfegruppe glaubwürdig zu bleiben.

Dieses Anliegen teilen auch die Ersatzkassen und ihre Verbände. Sie möchten die Selbsthilfeorganisationen motivieren, ihre Finanzen transparent zu machen. Für Patientinnen und Patienten sind unabhängige und neutrale Informationen wichtig. Denn erst dann können sie eigenverantwortlich entscheiden.

Einen Beitrag, um über diese Problematik weiter nachzudenken, zu informieren und zu diskutieren, stellt die Broschüre "Ungleiche Partner - Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor" dar, die Sie hier herunterladen können.

Selbsthilfeförderung ändert sich !

Neue Regelungen ab 2008


Seit 1.1.2008 sind für die Förderung gesundheitsbezogene Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen neue Regelungen in Kraft getreten.

Die bisherige Ermessenleistung wird nun ersetzt durch eine gesetzlich festgeschriebene Förderverpflichtung für die Krankenkassen und ihrer Verbände. Künftig wird es zwei Förderstränge geben: die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die kassenindividuelle Einzelförderung.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass von den Krankenkassen 0,55 Euro pro Versicherten und pro Jahr für die Selbsthilfeförderung zu verausgaben ist. Davon sind mindestens die Hälfte der jährlichen Fördermittel für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung bereitzustellen. Die übrigen Fördermittel verbleiben den Krankenkassen für die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung.

Kassenartenübergreifende Förderung

Um die kassenartenübergreifende Pauschalförderung optimal zu gestalten haben die Kassenverbände in Baden-Württemberg eine Fördergemeinschaft unter der Federführung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse gebildet, die sowohl die Förderquoten festlegt, als auch die Zuständigkeiten für die Anträge der jeweiligen Organisation regelt. Für Baden-Württemberg stehen im Jahr 2008 für diese kassenartenübergreifende Förderung rund 2 Mio. Euro zur Verfügung, die zu 50 Prozent auf die Selbsthilfegruppen und jeweils zu 25 Prozent auf die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesorganisationen der Selbsthilfe zu verteilen sind. Die Zuständigkeiten für die Antragsbearbeitungen wurden in Baden-Württemberg wie folgt festgelegt: die Anträge von den Landesverbänden der Selbsthilfeorganisationen sind für das Jahr 2008 an die AOK Baden-Württemberg zu richten, während die Anträge der Selbsthilfekontaktstellen an die Landesvertretung der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV zu stellen sind. Für die Förderung der Selbsthilfegruppen wurden 14 Förderregionen gebildet. Die jeweilige Federführung je Region kann in unserer Landesvertretung erfragt werden.

Kassenindividuelle Förderung

Neben der gemeinsamen, kassenartenübergreifenden Pauschalförderung gibt es die Möglichkeit, dass die Landesorganisationen der Selbsthilfe, Selbsthilfekontaktstellen und –gruppen eine individuelle Projektförderung beantragen können. Bei der Projektbeantragung sollte der Antrag u.a. Ausführungen enthalten zu:

  • Projektziele

  • Projektbeteiligte (ggf. Kooperationspartner)

  • Zielgruppen

  • Erfolgsindikatoren

  • Laufzeit

  • Kosten (Finanzplanung)

Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Krankenkassen.

Antragsunterlagen:

Pauschalförderung der Landesorganisationen: Hier
Projektförderung der Landesorganisationen: Hier
Pauschalförderung der Selbsthilfekontaktstellen: Hier
Projektförderung der Selbsthilfekontaktstellen: Hier
Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen: Hier
Projektförderung der Selbsthilfegruppen: Hier

Kontaktadresse der Fördergemeinschaft:  

ARGE Geschäftsstelle Selbsthilfe
c/o LKK Baden-Württemberg
Frau Sabine Banhardt
Vogelrainstr. 25
70199 Stuttgart
Tel.: 0711/966-2279

 

 Hinweis: Den neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung finden Sie HIER

 

 

Den kassenartenübergreifenden Jahresbericht Selbsthilfeförderung 2009/2010 in Baden-Württemberg finden Sie HIER

 


Überversorgung wird nicht abgebaut

 

Weitere Themen:

Versorgungsstrukturgesetz - Dialog mit Sozialministerin Katrin Altpeter - Pflegestützpunkte - Pressekonferenz Zahngesundheit