Lesehilfe für Qualitätsberichte Krankenhäuser
Das Ministerium für Arbeit und Soziales, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, das Institut für
Medizinische Informationsverarbeitung des Universitätsklinikums Tübingen und die VdAK/AEV-Landesvertretung
Baden-Württemberg haben eine Lesehilfe zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser nach § 137 SGB V entwickelt.
Warum eine Lesehilfe?
Der Qualitätsbericht für ein Krankenhaus müsste eigentlich für sich selbst sprechen. Dies ist jedoch nicht immer der
Fall. Der Qualitätsbericht, der Ihnen die Entscheidung für oder gegen ein Krankenhaus erleichtern soll, ist
erklärungsbedürftig. Er beinhaltet zumeist ein Vorwort sowie eine Einleitung und gliedert sich dann in einen inhaltlich
vorgegebenen Basisteil und in einen so genannten Systemteil. Insbesondere im Basisteil sind Strukturdaten des
Krankenhauses aufgelistet, die für die jeweilige Zielgruppe mehr oder weniger Informationsgehalt haben. Ansonsten
bleiben Sie als Leser/in mit den Informationenauf sich gestellt. Des Weiteren gibt es Begriffe sowohl im Basisteil als
auch im Systemteil des Qualitätsberichts, die näher erläutert werden müssen. Was zum Beispiel haben Sie unter DRG, was
unter einem D-Arzt zu verstehen?
Die vorliegende Lesehilfe soll Ihnen eine Orientierung und eine Hilfestellung geben, die es auch erlaubt, die inneren
Zusammenhänge eines Krankenhauses deutlicher zu erkennen. Sie soll zum besseren Verständnis dienen und für mehr
Transparenz der komplexen Materie Krankenhaus sorgen. Zur Lesehilfe...

Überversorgung wird nicht abgebaut
Weitere Themen:
Versorgungsstrukturgesetz - Dialog mit Sozialministerin Katrin Altpeter - Pflegestützpunkte - Pressekonferenz Zahngesundheit
Landesvertretung Baden-Württemberg



