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Selbsthilfe

 

Selbsthilfeförderung

Die finanzielle Förderung der Selbsthilfe ist laut dem Fünften Sozialgesetzbuch ein Gebot für die gesetzlichen Krankenkassen. Doch für die Ersatzkassen in Bayern ist diese Unterstützung seit Jahren zu einer Herzenssache geworden. Mit den Geldzuschüssen unterstützen die Ersatzkassen eine bedeutende gesellschaftliche Bewegung: Aus Eigeninitiative schließen sich die Betroffenen und ihre Angehörigen zusammen, um durch die gegenseitige Hilfe die Folgen einer in der Regel chronischen Erkrankung zu meistern. Es ist unbestritten, dass ohne die Selbsthilfe in der heutigen Form die Situation vieler chronisch Kranker schwieriger wäre. Die Struktur der Selbsthilfe - örtliche Selbsthilfegruppen, regionale Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfeorganisationen auf Landes- und Bundesebene - ist zu einem nicht wegzudenkenden Teil des medizinischen Versorgungssystems in Deutschland geworden.

Selbsthilfegruppen

Die Grundlagen der Selbsthilfeförderung sind im § 20 Abs. 4 SGB V festgehalten. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben "Gemeinsame und einheitliche Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe" verabschiedet. Die Ersatzkassen haben zudem die verbandsinternen Regeln aufgestellt und seit Jahren praktiziert. Danach obliegt die Förderung der Selbsthilfegruppen den Ersatzkassen vor Ort. In mehreren bayerischen Städten wurden die Fördergemeinschaften der Ersatzkassen gegründet, die über die Förderanträge der Selbsthilfegruppen entscheiden. Die Zusammenarbeit verläuft unbürokratisch: Es wird nur ein Antrag auf Förderung gestellt, der für alle Ersatzkassen gilt. Damit spart man Arbeit, Zeit und Geld.

Selbsthilfekontaktstellen

Die zweite Ebene in der Selbsthilfestruktur bilden die Selbsthilfekontaktstellen. Sie sind regional organisiert und betreuen die Selbsthilfegruppen in ihrer tagtäglichen Arbeit. Die Struktur der Selbsthilfekontaktstellen ist schlicht und sparsam, doch ihre Mitarbeiter arbeiten sehr effizient und erbringen beachtliche Leistungen. Für die Unterstützung der Selbsthilfekontaktstellen ist die Landesvertretung der Ersatzkassenverbände in Bayern zuständig. Auch hier ist die Zusammenarbeit transparent und ohne die unnötige Bürokratie organisiert. Die Förderanträge werden einheitlich an alle gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Bayern gerichtet. Die Ersatzkassen übernehmen die Förderung entsprechend ihrem GKV-Marktanteil. Bundesweit einmalig sind die Qualitätskriterien, welche die gesetzlichen Krankenkassen und die Selbsthilfekontaktstellen gemeinsam entwickelt haben. Bei der Entscheidung über die Förderung einer Selbsthilfekontaktstelle berücksichtigen die Ersatzkassen die personelle Ausstattung, die Anzahl der betreuten Selbsthilfegruppen sowie die Einwohnerzahl im Einzugsgebiet der Selbsthilfekontaktstelle.

Selbsthilfeorganisationen

Die landesweit organisierten Selbsthilfeorganisationen werden durch die Landesgeschäftsstellen der Ersatzkassen gefördert. Im Unterschied zu den Selbsthilfekontaktstellen werden die Selbsthilfeorganisationen nach einem Krankheitsbild organisiert. Die Landesorganisationen der Selbsthilfe bekommen außerdem eine indirekte Finanzhilfe der Ersatzkassen über ihre Dachverbände auf Bundesebene, die durch den Verband der Angestellten-Krankenkassen und den Arbeiter-Ersatzkassen-Verband mitfinanziert werden.

Finanzielle Unterstützung der Selbsthilfekontaktstellen

Die finanzielle Förderung der Selbsthilfekontaktstellen durch die VdAK/AEV-Landesvertretung wurde in den letzten vier Jahren konsequent ausgebaut ( Tabelle zum Downloaden). Alle geförderten Selbsthilfekontaktstellen erhalten von den Ersatzkassen das Geld sowohl in Form der institutionellen Förderung als auch zur gezielten Unterstützung ihrer Projekte.

Selbsthilfe ist eine Gemeinschaftsaufgabe

Mit Besorgnis stellen die Ersatzkassen in der jüngsten Zeit fest, dass sich manche Städte und Kommunen aus der Finanzierung der Selbsthilfekontaktstellen schrittweise zurückzuziehen. Mit Verweis auf die eigene angestrengte Finanzlage entziehen sich kommunale Entscheidungsträger ihrer Verantwortung für die Selbsthilfe. Dass die Geldsäcke der öffentlichen Hand nicht üppig gefüllt sind, ist allgemein bekannt. Dennoch müssen die Ersatzkassen in Übereinstimmung mit der Selbsthilfe die Kommunalpolitiker daran erinnern, dass die Selbsthilfe nicht nur für die Krankenversicherten da sind, sondern auch für alle Bürgerinnen und Bürger. Für die Ersatzkassen ist es nicht akzeptabel, wenn sich die Kommunen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Finanzierung der Selbsthilfe verabschieden wollen. Auch die privaten Krankenversicherungen müssen endlich ihren Beitrag zur Förderung der Selbsthilfe leisten. Der Hinweis der privaten Versicherer darauf, dass § 20 Abs. 4 SGB V für sie nicht gilt, ist eine Ausrede und darf nicht hingenommen werden. Die Selbsthilfe ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, die auch nur gemeinsam geschultert werden soll.

Für die Ersatzkassen in Bayern ist die Förderung der Selbsthilfe ein gut angelegtes Geld. Sie werden sich auch künftig dabei engagieren und ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Wie einige wissenschaftliche Untersuchungen nachweisen, kommt jeder Euro, der in die Selbsthilfe investiert wird, volkswirtschaftlich gesehen dreifach zurück. Auch die Bezeichnung der Selbsthilfe von dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer als "vierte Säule des Gesundheitswesens" hat an ihrer Gültigkeit und Richtigkeit nichts eingebüßt.


Arznei- und Heilmittelversorgung

Regresse in Theorie und Praxis

 

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