Selbsthilfe
Selbsthilfeförderung
Die finanzielle Förderung der Selbsthilfe ist laut dem Fünften Sozialgesetzbuch ein Gebot für die gesetzlichen
Krankenkassen. Doch für die Ersatzkassen in Bayern ist diese Unterstützung seit Jahren zu einer Herzenssache geworden.
Mit den Geldzuschüssen unterstützen die Ersatzkassen eine bedeutende gesellschaftliche Bewegung: Aus Eigeninitiative
schließen sich die Betroffenen und ihre Angehörigen zusammen, um durch die gegenseitige Hilfe die Folgen einer in der
Regel chronischen Erkrankung zu meistern. Es ist unbestritten, dass ohne die Selbsthilfe in der heutigen Form die
Situation vieler chronisch Kranker schwieriger wäre. Die Struktur der Selbsthilfe - örtliche Selbsthilfegruppen,
regionale Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfeorganisationen auf Landes- und Bundesebene - ist zu einem nicht
wegzudenkenden Teil des medizinischen Versorgungssystems in Deutschland geworden.
Selbsthilfegruppen
Die Grundlagen der Selbsthilfeförderung sind im § 20 Abs. 4 SGB V festgehalten. Die Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen haben "Gemeinsame und einheitliche Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe" verabschiedet. Die
Ersatzkassen haben zudem die verbandsinternen Regeln aufgestellt und seit Jahren praktiziert. Danach obliegt die
Förderung der Selbsthilfegruppen den Ersatzkassen vor Ort. In mehreren bayerischen Städten wurden die
Fördergemeinschaften der Ersatzkassen gegründet, die über die Förderanträge der Selbsthilfegruppen entscheiden. Die
Zusammenarbeit verläuft unbürokratisch: Es wird nur ein Antrag auf Förderung gestellt, der für alle Ersatzkassen gilt.
Damit spart man Arbeit, Zeit und Geld.
Selbsthilfekontaktstellen
Die zweite Ebene in der Selbsthilfestruktur bilden die
Selbsthilfekontaktstellen. Sie sind regional organisiert und betreuen die Selbsthilfegruppen in ihrer
tagtäglichen Arbeit. Die Struktur der Selbsthilfekontaktstellen ist schlicht und sparsam, doch ihre Mitarbeiter
arbeiten sehr effizient und erbringen beachtliche Leistungen. Für die Unterstützung der Selbsthilfekontaktstellen ist
die Landesvertretung der Ersatzkassenverbände in Bayern zuständig. Auch hier ist die Zusammenarbeit transparent und
ohne die unnötige Bürokratie organisiert. Die Förderanträge werden einheitlich an alle gesetzlichen Krankenkassen und
ihre Verbände in Bayern gerichtet. Die Ersatzkassen übernehmen die Förderung entsprechend ihrem GKV-Marktanteil.
Bundesweit einmalig sind die Qualitätskriterien, welche die gesetzlichen Krankenkassen und die
Selbsthilfekontaktstellen gemeinsam entwickelt haben. Bei der Entscheidung über die Förderung einer
Selbsthilfekontaktstelle berücksichtigen die Ersatzkassen die personelle Ausstattung, die Anzahl der betreuten
Selbsthilfegruppen sowie die Einwohnerzahl im Einzugsgebiet der Selbsthilfekontaktstelle.
Selbsthilfeorganisationen
Die landesweit organisierten Selbsthilfeorganisationen werden durch die Landesgeschäftsstellen der Ersatzkassen
gefördert. Im Unterschied zu den Selbsthilfekontaktstellen werden die Selbsthilfeorganisationen nach einem
Krankheitsbild organisiert. Die Landesorganisationen der Selbsthilfe bekommen außerdem eine indirekte Finanzhilfe der
Ersatzkassen über ihre Dachverbände auf Bundesebene, die durch den Verband der Angestellten-Krankenkassen und den
Arbeiter-Ersatzkassen-Verband mitfinanziert werden.
Finanzielle Unterstützung der Selbsthilfekontaktstellen
Die finanzielle Förderung der Selbsthilfekontaktstellen durch die VdAK/AEV-Landesvertretung wurde in den letzten vier
Jahren konsequent ausgebaut (
Tabelle zum Downloaden). Alle geförderten Selbsthilfekontaktstellen erhalten von den Ersatzkassen das Geld
sowohl in Form der institutionellen Förderung als auch zur gezielten Unterstützung ihrer Projekte.
Selbsthilfe ist eine Gemeinschaftsaufgabe
Mit Besorgnis stellen die Ersatzkassen in der jüngsten Zeit fest, dass sich manche Städte und Kommunen aus der
Finanzierung der Selbsthilfekontaktstellen schrittweise zurückzuziehen. Mit Verweis auf die eigene angestrengte
Finanzlage entziehen sich kommunale Entscheidungsträger ihrer Verantwortung für die Selbsthilfe. Dass die Geldsäcke der
öffentlichen Hand nicht üppig gefüllt sind, ist allgemein bekannt. Dennoch müssen die Ersatzkassen in Übereinstimmung
mit der Selbsthilfe die Kommunalpolitiker daran erinnern, dass die Selbsthilfe nicht nur für die Krankenversicherten da
sind, sondern auch für alle Bürgerinnen und Bürger. Für die Ersatzkassen ist es nicht akzeptabel, wenn sich die
Kommunen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Finanzierung der Selbsthilfe verabschieden wollen.
Auch die privaten Krankenversicherungen müssen endlich ihren Beitrag zur Förderung der Selbsthilfe leisten. Der Hinweis
der privaten Versicherer darauf, dass § 20 Abs. 4 SGB V für sie nicht gilt, ist eine Ausrede und darf nicht hingenommen
werden. Die Selbsthilfe ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, die auch nur gemeinsam geschultert werden soll.
Für die Ersatzkassen in Bayern ist die Förderung der Selbsthilfe ein gut angelegtes Geld. Sie werden sich auch künftig
dabei engagieren und ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Wie einige wissenschaftliche Untersuchungen
nachweisen, kommt jeder Euro, der in die Selbsthilfe investiert wird, volkswirtschaftlich gesehen dreifach zurück. Auch
die Bezeichnung der Selbsthilfe von dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer als "vierte Säule des
Gesundheitswesens" hat an ihrer Gültigkeit und Richtigkeit nichts eingebüßt.

Arznei- und Heilmittelversorgung
Regresse in Theorie und Praxis
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