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Die Krankenhauslandschaft in Bayern

 

Der bayerischen Bevölkerung und damit allen Ersatzkassenversicherten stehen derzeit 396 zugelassene Krankenhäuser mit insgesamt 73.947 Betten und 2.888 Plätzen zur Verfügung (Quelle: Krankenhausplan des Freistaates Bayern 2012, 37. Fortschreibung). Darunter befinden sich 5 Hochschulkliniken in München (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität und Klinikum rechts der Isar der TU München), Regensburg, Erlangen und Würzburg sowie 43 Vertragskrankenhäuser nach §§ 108 Nr. 3, 109 SGB V. Die restlichen 348 Krankenhäuser sind als Plankrankenhäuser in den Krankenhausplan des Landes Bayern aufgenommen. 62,4% der Plankrankenhäuser befinden sich in öffentlicher Trägerschaft, 25 % in privater Trägerschaft und 12,6% werden von freigemeinnützigen Trägern geführt.

 

Einen Überblick über die Struktur der bayerischen Krankenhauslandschaft bezogen auf die Plankrankenhäuser und untergliedert nach Regierungsbezirken (RB) und Versorgungsstufen (VS) bietet folgende Übersicht (Stand 1.1.2012):

 

  VS I VS II VS III Fach-KH
Oberbayern 44 11 4 62
Niederbayern 20 4 - 11
Oberpfalz 18 5 - 7
Oberfranken 10 8 2 9
Mittelfranken 22 2 2 13
Unterfranken 23 3 - 15
Schwaben 31 3 2 17
Betten/Plätze gesamt 24.414 17.110 8.663 17.197

 

Veränderte Rahmenbedingungen wie der medizinische Fortschritt, neue ambulant durchführbare Behandlungsmöglichkeiten sowie demographische Veränderungen erfordern eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der effektiv benötigten Krankenhauskapazitäten in Bayern. Diesen Prozess begleitet der vdek im Interesse seiner angeschlossenen Mitgliedskassen und deren Versicherten im Rahmen der Krankenhausplanung sehr intensiv.

 

Krankenhausplanung

 

Der Krankenhausplan wird unter Mitwirkung des Krankenhausplanungsausschusses vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit aufgestellt und jährlich fortgeschrieben. Die unmittelbar beteiligten Selbstverwaltungspartner, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Krankenkassenverbände, die Krankenhaus-trägerverbände wie auch die Bayerische Landesärztekammer sind hierbei fort-während in die Beratungen um die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen des Freistaats eingebunden.

 

Krankenhausplanung hat in einem Flächenstaat wie Bayern einen besonderen Stellenwert. Medizinische Versorgung darf sich nicht nur auf die Ballungsgebiete erstrecken, auch in ländlichen Regionen ist eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Verantwortlichen für die Krankenhausplanung stehen deshalb vor der Herausforderung, einerseits eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung zu gewährleisten und andererseits Fehlsteuerungen und unnötige Systemausweitungen zu vermeiden. In Reaktion auf die Einführung des DRG-Systems hat die bayerische Krankenhausplanung ihre Instrumente den veränderten Bedingungen angepasst. Sie beschränkt sich auf die Rahmenvorgaben des Standorts, der Gesamtbettenkapazität, der Fachrichtungen und der jeweiligen Versorgungsstufe. Wie ein Klinikträger seine Bettenkapazitäten auf die Fach-abteilungen aufteilt, welche medizinischen Schwerpunkte er setzt, ob er sein Krankenhaus mit angestellten oder Belegärzten führt, obliegt seiner eigenen Entscheidungsfreiheit. Für spezielle Versorgungsschwerpunkte, bei denen dies einerseits zur Bedarfsdeckung, andererseits zur Sicherung der medizinischen Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung angezeigt ist, werden indessen in Bayern immer wieder neue innovative Versorgungskonzeptionen entwickelt und zur Umsetzung gebracht. Der Krankenhausplan enthält dazu besondere „Fachprogramme“ mit strukturellen Qualitätsvorgaben, die zu erfüllen und von den Klinikträgern entsprechend nachzuweisen sind. Derzeit gelten solche Fachprogramme insbesondere für die Bereiche neonatologische Versorgung, Palliativversorgung sowie die Akutgeriatrie. Ein spezieller Planungsvorbehalt ist gleichermaßen für Zentren für Schwerbrandverletzte sowie die neurologische Frührehabilitation der Phase B vorgesehen. Zudem ist die telemedizinische Versorgung von Schlaganfallpatienten eines der zentralen gesundheitspolitischen Anliegen in der bayerischen Krankenhausversorgung. Um – neben dem geschaffenen Netz von insgesamt 20 überregionalen Stroke Units – eine qualitativ hochwertige und flächendeckende wohnortnahe Schlaganfallversorgung sicherzustellen, wurden die Schlaganfallnetzwerke TEMPIS für Südostbayern und STENO für Mittel- und Oberfranken etabliert.

 

Krankenhausfinanzierung/Landesbasisfallwert

 

Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser in Deutschland erfolgt im Rahmen des dualen Finanzierungsprinzips aus unterschiedlichen Töpfen. Die Betriebskosten werden von den Krankenkassen übernommen. Für die Investitionskosten der Krankenhäuser stellen die Bundesländer Fördermittel zur Verfügung.

 

Seit einigen Jahren geschieht die Abbildung der Betriebskosten im stationären Krankenhaussektor über ein pauschalierendes Vergütungssystem, welches die Kosten eines Klinikaufenthaltes an die Behandlungsdiagnose koppelt (diagnose-bezogenes Entgeltsystem, Diagnosis Related Group (DRG)-Vergütung). Die Grund-lage für die Finanzierung bildet der sog. Basisfallwert. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers hat jedes Bundesland den landesweiten Basisfallwert selbst festzu-legen. Diese Vereinbarung mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft zu schließen, gehört zu einer der wesentlichen Aufgaben der vdek-Landesvertretung.

 

In den Krankenhausentgeltverhandlungen auf Ortsebene zwischen den Kranken-kassen und dem einzelnen Krankenhaus wirkt der Landesbasisfallwert als exogene und damit vorgegebene Größe. Zur Berechnung des Preises für die Krankenhaus-behandlung wird die Bewertungsrelation der DRG (ökonomischer Schweregrad eines medizinischen Falles) mit dem Landesbasisfallwert multipliziert.

 

Der Landesbasisfallwert 2012 in Bayern beträgt 3.036,02 € mit und ohne Ausgleich.

 

In nachstehender Übersicht ist die Entwicklung der vereinbarten Landesbasisfall-werte in Bayern ab 2005 dargestellt:

 

Jahr LBFW in Euro Änderung in Prozent
2005 2.710,50 ./.
2006 2.737,07 0,98
2007 2.787,19 1,83
2008 2.806,14 0,68
2009 2.935,49 4,61
2010 2.982,50 1,60
2011 2.982,60 0,00

 

Das Ausgabenvolumen für die Krankenhäuser in Bayern beläuft sich derzeit auf rund 8,6 Milliarden Euro. Damit ist die stationäre Versorgung der größte Ausgabenblock im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Die ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen verursachen auch einen steigenden Investitionsbedarf der Krankenhäuser. Neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft, Anpassung der Untersuchungs-, Behandlungs- und Infrastruktur-einrichtungen sind ohne Fördermittel des Staates nicht mehr zu schultern. Finanzielle Unterstützung kann aus dem sogenannten Jahresbauprogramm des Bayerischen Krankenhausgesetzes beantragt werden. Welche Projekte berücksichtigt werden, wird von den Krankenkassenverbänden maßgeblich mit entschieden.

 

Kliniksuche in Bayern

 

Für nähere Informationen zu einzelnen Kliniken, deren medizinische Fachrichtungen und Behandlungsmöglichkeiten empfehlen wir die Klinik-Suchmaschinen der vdek Mitgliedskassen.

 

 

 


Patientenrechte-gesetz

Notwendiger Schritt zu mehr Transparenz im Patientenschutz

 

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