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Zahnärztliche Versorgung

 

Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe

Der Gesetzgeber hat alle Krankenkassen beauftragt, im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Gesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen zu fördern und sich an den Kosten der Durchführung zu beteiligen. Der Leistungsanspruch richtet sich dabei in erster Linie an Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Durchführung soll vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen erfolgen.

Seit mehr als 20 Jahren setzt sich die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e. V. (LAGZ) dafür ein, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Die LAGZ ist ein Zusammenschluss aller Krankenkassenverbände mit den zahnärztlichen Körperschaften. Sie hat ein umfassendes Programm zur Gruppenprophylaxe entwickelt. Etwa 3.500 Zahnärztinnen und Zahnärzte besuchen dazu im Auftrag der LAGZ ein- bis zweimal jährlich bayerische Schulen und Kindergärten. Sie haben damit erreicht, dass jedes zweite Schulkind ein naturgesundes Gebiss aufweisen kann.

Im Vergleich dazu sind die Kosten der LAGZ mit ca. 3,5 Mio. Euro pro Jahr eher gering. Dies ist neben einer effizienten Verwaltung vor allem auch einem großen ehrenamtlichen Engagement zu verdanken. Die Kosten werden im Übrigen zu rd. 97% von den Gesetzlichen Krankenkassen getragen, die damit ihren gesetzlichen Auftrag mehr als erfüllen. Die Ersatzkassen werden für das Jahr 2006 fast 1 Mio. Euro zur Durchführung der Gruppenprophylaxe in Bayern bereitstellen.

Nähere Informationen über die LAGZ und ihre Arbeit erhalten Sie unter www.lagz.de.


Patientenrechte-gesetz

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