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Krankenhäuser

 

Krankenhauslandschaft auf einen Blick

394 Krankenhäuser mit insgesamt 78.225 Betten stehen der bayerischen Bevölkerung zur Verfügung. Das sind fünf Hochschulkliniken (7.687 Betten), 343 im Bayerischen Krankenhausplan erfaßten Kliniken (68.599) sowie 46 Vertragskrankenhäuser, die über die Versorgungsverträge nach §§ 108/109 SGB V verfügen(1.939 Betten).


Krankenhausplanung

Die Krankenhauspolitik hat in einem Flächenstaat wie Bayern einen besonderen Stellenwert.

Die Ersatzkassen, das bayerische Staatsministerium und die Krankenhausträger arbeiten deshalb auch sehr intensiv in der stationären Gesundheitsversorgung zusammen. Ihr gemeinsames Ziel ist es, die bayerische Bevölkerung bei Krankenhausaufenthalten bestmöglich zu versorgen. Diese Aufgabe ist eine besondere Herausforderung, da sich die medizinische Versorgung nicht nur auf die Ballungsgebiete erstrecken darf.

Die Krankenhausträger stehen dabei besonders in der Pflicht. Ihnen wurde deshalb auch der größtmöglichen Spielraum bei Entscheidungen eingeräumt. Diese Eigenverantwortung motivierte alle Beteiligten dazu, in Bayern eine Krankenhauslandschaft zu schaffen, die durch Vielfalt und Gleichklang geprägt ist.

Zukunftsweisende Versorgungsangebote wie Geriatrie, Transplantationsmedizin, Palliativversorgung und Schlaganfallversorgung, um nur einige zu nennen, ergänzen das Bild.

Durch die Konzentration der Kräfte aller Beteiligten können nicht nur unnötige Doppel- und Mehrfachvorhaltungen vermieden werden, sondern darüber hinaus auch medizinische Vorteile für den Patienten erreicht werden. Dies zeigen die Ergebnisse der inzwischen 38 anerkannten Brustzentren in Bayern.


Krankenhausfinanzierung

Die Krankenhäuser werden in Deutschland aus unterschiedlichen "Töpfen“ finanziert. Die Betriebskosten werden von den Krankenkassen übernommen. Für die Investitionskosten stellen die Bundesländer Fördermittel zur Verfügung.

Die finanzielle Grundlage hierfür bildet seit 2005 der sogenannte Basisfallwert. Gesetzlich ist geregelt, dass den landesweiten Basisfallwert jedes Bundesland selbst festlegen muss. Diese Vereinbarung zu schliessen, gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Landesvertretung der Ersatzkassen.

Die Höhe des Basisfallwertes wird zum einen von der Vielfalt der Krankenhäuser und den qualitativen Inhalten der Krankenhauslandschaft bestimmt. Zum anderen aber muss auch die Beitragssatzstabilität der Krankenkassen berücksichtigt werden.

Die ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen verursachen auch einen steigenden Investitionsbedarf. Neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft, Anpassung der Untersuchungs-, Behandlungs- und Infrastruktureinrichtungen sind ohne Fördermittel des Staates nicht mehr zu schultern.

Finanzielle Unterstützung kann aus dem so genannten Jahresbauprogramm des Bayerischen Krankenhausgesetzes beantragt werden. Welche Projekte berücksichtigt werden, wird von den Krankenkassenverbänden massgeblich mit entschieden.

Die staatliche Krankenhausförderung wurde 1972 eingeführt. Seitdem wurden über 800 Bauvorhaben finanziert. 2005 hat das Jahreskrankenhausbauprogramm 148 Baumaßnahmen abgewickelt.

Die knappe Haushaltslage der Länder stellte die staatliche Förderung 2005 in Frage. In Bayern konnte aber dennoch die Fortsetzung des Bauprogrammes sichergestellt werden. So sind bereits jetzt schon im Rahmen der sogenannten "Vorwegfestlegung für die Jahre 2006 bis 2009" 37 Projekte eingeplant worden.


Arznei- und Heilmittelversorgung

Regresse in Theorie und Praxis

 

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