Krankenhäuser
Krankenhauslandschaft auf einen Blick
394 Krankenhäuser
mit insgesamt 78.225
Betten stehen der bayerischen Bevölkerung zur Verfügung. Das sind fünf Hochschulkliniken (7.687 Betten), 343 im
Bayerischen Krankenhausplan erfaßten Kliniken (68.599) sowie 46 Vertragskrankenhäuser, die über die Versorgungsverträge
nach §§ 108/109 SGB V verfügen(1.939 Betten).
Krankenhausplanung
Die Krankenhauspolitik hat in einem Flächenstaat wie Bayern einen besonderen Stellenwert.
Die Ersatzkassen, das bayerische Staatsministerium und die Krankenhausträger arbeiten deshalb auch sehr intensiv in der
stationären Gesundheitsversorgung zusammen. Ihr gemeinsames Ziel ist es, die bayerische Bevölkerung bei
Krankenhausaufenthalten bestmöglich zu versorgen. Diese Aufgabe ist eine besondere Herausforderung, da sich die
medizinische Versorgung nicht nur auf die Ballungsgebiete erstrecken darf.
Die Krankenhausträger stehen dabei besonders in der Pflicht. Ihnen wurde deshalb auch der größtmöglichen Spielraum bei
Entscheidungen eingeräumt. Diese Eigenverantwortung motivierte alle Beteiligten dazu, in Bayern eine
Krankenhauslandschaft zu schaffen, die durch Vielfalt und Gleichklang geprägt ist.
Zukunftsweisende Versorgungsangebote wie Geriatrie, Transplantationsmedizin, Palliativversorgung und
Schlaganfallversorgung, um nur einige zu nennen, ergänzen das Bild.
Durch die Konzentration der Kräfte aller Beteiligten können nicht nur unnötige Doppel- und Mehrfachvorhaltungen
vermieden werden, sondern darüber hinaus auch medizinische Vorteile für den Patienten erreicht werden. Dies zeigen die
Ergebnisse der inzwischen 38 anerkannten Brustzentren in Bayern.
Krankenhausfinanzierung
Die Krankenhäuser werden in Deutschland aus unterschiedlichen "Töpfen“ finanziert. Die Betriebskosten werden
von den Krankenkassen übernommen. Für die Investitionskosten stellen die Bundesländer Fördermittel zur Verfügung.
Die finanzielle Grundlage hierfür bildet seit 2005 der sogenannte Basisfallwert. Gesetzlich ist geregelt, dass den
landesweiten Basisfallwert jedes Bundesland selbst festlegen muss. Diese Vereinbarung zu schliessen, gehört zu den
wesentlichen Aufgaben der Landesvertretung der Ersatzkassen.
Die Höhe des Basisfallwertes wird zum einen von der Vielfalt der Krankenhäuser und den qualitativen Inhalten der
Krankenhauslandschaft bestimmt. Zum anderen aber muss auch die Beitragssatzstabilität der Krankenkassen berücksichtigt
werden.
Die ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen verursachen auch einen steigenden Investitionsbedarf. Neue Erkenntnisse
aus der Wissenschaft, Anpassung der Untersuchungs-, Behandlungs- und Infrastruktureinrichtungen sind ohne Fördermittel
des Staates nicht mehr zu schultern.
Finanzielle Unterstützung kann aus dem so genannten Jahresbauprogramm des Bayerischen Krankenhausgesetzes beantragt
werden. Welche Projekte berücksichtigt werden, wird von den Krankenkassenverbänden massgeblich mit entschieden.
Die staatliche Krankenhausförderung wurde 1972 eingeführt. Seitdem wurden über 800 Bauvorhaben finanziert. 2005 hat das
Jahreskrankenhausbauprogramm 148 Baumaßnahmen abgewickelt.
Die knappe Haushaltslage der Länder stellte die staatliche Förderung 2005 in Frage. In Bayern konnte aber dennoch die
Fortsetzung des Bauprogrammes sichergestellt werden. So sind bereits jetzt schon im Rahmen der sogenannten
"Vorwegfestlegung für die Jahre 2006 bis 2009" 37 Projekte eingeplant worden.

Arznei- und Heilmittelversorgung
Regresse in Theorie und Praxis
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Landesvertretung Bayern



