Pflegeversicherung
Vertragspartner in der Pflegeversicherung
Zugelassene Pflegeeinrichtungen und solche die noch zugelassen werden wollen, finden auf dieser Seite wichtige Unterlagen und Informationen.
Ambulante Pflegeeinrichtungen
- Rahmenvertrag
- Vertrag über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung für Pflegedienste, die in einem der im Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen in Bayern organisierten Leistungserbringerverband Mitglied sind
- Vertrag über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung für Pflegedienste, die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern organisiert sind
- Antragsformular und Erklärung
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
- Rahmenvertrag
- Konzept zur Weiterentwicklung der gerontopsychiatrischen Versorgung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe
- Bayerisches Rahmenkonzept Phase F
- Antragsformular und Erklärung
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Ein gesonderter Rahmenvertrag für Kurzzeitpflege wurde in Bayern bisher nicht abgeschlossen. Der Rahmenvertrag für vollstationäre Pflegeeinrichtungen wird analog angewandt.
Tages-/Nachtpflegeeinrichtungen
Ein gesonderter Rahmenvertrag für Tages-/Nachtpflege wurde in Bayern bisher nicht abgeschlossen. Der Rahmenvertrag für ambulante Pflegeeinrichtungen wird analog angewandt.
Häusliche Krankenpflege
- Rahmenvertrag
- Versorgungsvertrag (derzeit in Bearbeitung)
- Gebührenliste
- Antragsformular und Erklärung
Haushaltshilfe
Soziotherapie
- Rahmenvertrag über die Versorgung mit Soziotherapie im Freistaat Bayern
Ambulante und stationäre Hospize
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an unsere zuständigen Mitarbeiter.
Durch das gesetzlich vorgesehene gemeinsame Handeln der Pflegekassenverbände muss nicht bei jedem Pflegekassenverband ein gesonderter Antrag auf Zulassung gestellt werden. Sofern die Bearbeitung nicht in unserem Hause erfolgt, werden wir eingehende Anträge an die jeweils zuständige Stelle weiterleiten. Eine Ausnahme hiervon ist der Bereich Haushaltshilfe. Hierzu werden durch die Ersatzkassenverbände auch Einzelverträge abgeschlossen.

Arznei- und Heilmittelversorgung
Regresse in Theorie und Praxis
Weitere Themen:
- » Interview mit Dr. Marcel Huber, dem Bayerischen Gesundheitsminister
- » vdek-Arztlotse: Wie findet man den richtigen Arzt?
- » Glosse: Ein Glanzstück der Rechenakrobatik
Landesvertretung Bayern



