Frühförderung
In Bayern wird bereits seit vielen Jahren die vom Sozialgesetzbuch Teil IX geforderte interdisziplinäre
Frühförderung gelebt.
Die Grundlage für die Zusammenarbeit der Vertragspartner bildet der
Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in
interdisziplinären Frühförderstellen.

Patientenrechte-gesetz
Notwendiger Schritt zu mehr Transparenz im Patientenschutz
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Landesvertretung Bayern



