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Frühförderung

 

In Bayern wird bereits seit vielen Jahren die vom Sozialgesetzbuch Teil IX geforderte interdisziplinäre Frühförderung gelebt.

Die Grundlage für die Zusammenarbeit der Vertragspartner bildet der Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in interdisziplinären Frühförderstellen.


Patientenrechte-gesetz

Notwendiger Schritt zu mehr Transparenz im Patientenschutz

 

Weitere Themen:

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