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Heilmittel

 

Leistungserbringer die Heilmittel abgeben bedürfen einer Zulassung nach § 124 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V).

Nähere Informationen sowie notwendige Formulare finden Sie unter dem Link der folgenden Heilmittelbereiche:

Medizinischer Badebetrieb / Massage

Krankengymnastik / Physiotherapie

Ergotherapie

Logopädie / Sprachtherapie

Podologie

Kurortspezifische Heilmittel


Weitere Informationen zu folgenden Themen finden Sie hier:

Gemeinsame Zulassungsempfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 124 Abs. 4 SGB V

Verträge

Vergütungslisten für Heilmittel

Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Abrechnungsverfahren für Heilmittelerbringer

 


Patientenrechte-gesetz

Notwendiger Schritt zu mehr Transparenz im Patientenschutz

 

Weitere Themen:

  • » Bayerische Patientenbeauftragte: Das Patientenrechtegesetz schafft mehr Verlässlichkeit und stärkt Rechte für Patienten
  • » Wie die Stadt Rödental daran arbeitet, dass ihre Senioren so lange wie möglich zu Hause bleiben können
  • » Abrechnungs-manipulation wird konsequent geahndet