Heilmittel
Leistungserbringer die Heilmittel abgeben bedürfen einer Zulassung nach § 124 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V).
Nähere Informationen sowie notwendige Formulare finden Sie unter dem Link der folgenden Heilmittelbereiche:
Medizinischer Badebetrieb / Massage
Krankengymnastik / Physiotherapie
Ergotherapie
Logopädie / Sprachtherapie
Podologie
Kurortspezifische Heilmittel
Weitere Informationen zu folgenden Themen finden Sie hier:
Gemeinsame Zulassungsempfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 124 Abs. 4 SGB V
Verträge
Vergütungslisten für Heilmittel
Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Abrechnungsverfahren für Heilmittelerbringer

Patientenrechte-gesetz
Notwendiger Schritt zu mehr Transparenz im Patientenschutz
Weitere Themen:
- » Bayerische Patientenbeauftragte: Das Patientenrechtegesetz schafft mehr Verlässlichkeit und stärkt Rechte für Patienten
- » Wie die Stadt Rödental daran arbeitet, dass ihre Senioren so lange wie möglich zu Hause bleiben können
- » Abrechnungs-manipulation wird konsequent geahndet
Landesvertretung Bayern



