Wappen: Landesvertretung BayernLandesvertretung Bayern

 

Krankentransporte / Krankenfahrten

 

Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine vertragliche Vereinbarung.

Mit dem Landesverband der bayerischen Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. wurde für den Bereich der Krankenfahrten folgender Vertrag geschlossen:

Rahmenvertrag für Taxi- und Mietwagenbetriebe

Sofern Sie Vertragspartner werden möchten, so übersenden Sie bitte die Beitrittserklärung zusammen mit ihrer Konzession in zweifacher Ausfertigung an folgende Adresse:


Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Bayern
Arnulfstr. 201 a
80634 München

e-mail: lv-bayern@vdek.com


Patientenrechte-gesetz

Notwendiger Schritt zu mehr Transparenz im Patientenschutz

 

Weitere Themen:

  • » Bayerische Patientenbeauftragte: Das Patientenrechtegesetz schafft mehr Verlässlichkeit und stärkt Rechte für Patienten
  • » Wie die Stadt Rödental daran arbeitet, dass ihre Senioren so lange wie möglich zu Hause bleiben können
  • » Abrechnungs-manipulation wird konsequent geahndet