Zahnärzte
Für die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in Bayern ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) zuständig (§ 75 Abs. 1 SGB V). Die Vergütungen der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte vereinbaren die Verbände der Ersatzkassen daher auch mit der KZVB durch Gesamtverträge (§ 82 Abs. 2 SGB V). In diesen Verträgen ist die Höhe der Gesamtvergütung zu vereinbaren, die die einzelne Ersatzkasse mit befreiender Wirkung an die KZVB entrichtet (§ 85 Abs. 1 SGB V).
Folgende Vereinbarungen konnten zuletzt mit der KZVB geschlossen werden:
In einer gemeinsamen Presseinformation haben KZVB und Ersatzkassenverbände die Vereinbarung für das Jahr 2007 begrüßt. Dabei wurde auch festgestellt, dass durch diesen Vertrag die zahnmedizinische Versorgung der Versicherten der Ersatzkassen in Bayern auf hohem Niveau gewährleistet wird.

Arznei- und Heilmittelversorgung
Regresse in Theorie und Praxis
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Landesvertretung Bayern



