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Selbsthilfeförderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV)


Die Krankenkassen und ihre Verbände im Land Brandenburg fördern gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, deren Aktivitäten auf die gemeinsame Bewältigung von chronischen Erkrankungen und Behinderungen ausgerichtet sind, von denen sie selbst oder als Angehörige betroffen sind.

Die Grundlage für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch die Krankenkassen und ihre Verbände ist seit dem 1. Januar 2008 der § 20c Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V). Die Umsetzung des § 20c SGB V und die Konkretisierung des Förderverfahrens – unter anderem Voraussetzungen für eine Förderung, Inhalte der Förderung, Mitberatung der Vertretungen der Selbsthilfe – ist im

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung - Gemeinsame und einheitliche Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009


verbindlich geregelt.

Die Selbsthilfeförderung gemäß  § 20c SGB V erfolgt über zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).

Die Pauschalförderung als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird gemeinsam von allen Krankenkassen/-verbänden gemäß den

Rahmenvorgaben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung nach § 20c SGB V vom 17. September 2007


auf allen Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen. Die Fördermittel der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung sind pauschale Zuschüsse, mit denen die Krankenkassen und ihre Verbände einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe leisten.

Um das Förderverfahren verwaltungsunaufwändig und unbürokratisch durchzuführen, haben sich die Krankenkassen und ihre Verbände im Land Brandenburg auf das so genannte Ein-Ansprechpartner-Modell verständigt, wobei die Federführung im jährlichen Wechsel zwischen den Krankenkassen/-verbänden erfolgt. Für die antragstellende Selbsthilfegruppe, -organisation oder –kontaktstelle hat dies den Vorteil, dass nur noch ein Antrag auf Pauschalförderung an den auf der jeweiligen Förderebene zuständigen Federführer zu richten ist. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf allen Förderebenen nach Beratung mit den Vertretungen der Selbsthilfe durch die Krankenkassen und ihre Verbände.

Näheres zum Förder- und Antragsverfahren im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung im Land Brandenburg können Sie den nachfolgenden Unterlagen für das Förderjahr 2010 entnehmen. Bei Verwendung der doc.Datei können Sie den Antrag direkt am Bildschirm ausfüllen:

 

Selbsthilfegruppen: Merkblatt 2010.pdf  
Selbsthilfegruppen:

Antragsformular Pauschalförderung 2010.pdf 

Antragsformular Pauschalförderung 2010.doc 

Landesorganisationen: Merkblatt 2010.pdf 
Landesorganisationen:

Antragsformular Pauschalförderung 2010.pdf

Antragsformular Pauschalförderung 2010.doc 

Selbsthilfekontaktstellen: Merkblatt 2010.pdf  
Selbsthilfekontaktstellen:

Antragsformular Pauschalförderung 2010.pdf 

Antragsformular Pauschalförderung 2010.doc 


Neben der Pauschalförderung als kassenartenübergreifender Gemeinschaftsförderung fördern die einzelnen bundes- beziehungsweise landesweiten Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Rahmen der konkreten Projektförderung als krankenkassenindividuelle Förderung. Diese Förderform bietet sowohl den Krankenkassen/-verbänden als auch der Selbsthilfe die Möglichkeit, gemeinsame Ziele der Selbsthilfe aufzugreifen und umzusetzen. Auch die inhaltliche Zusammenarbeit wird hierdurch gestärkt und weiter ausgebaut. Die inhaltliche Ausrichtung der Projektförderung durch die einzelnen Krankenkassen kann variieren. Es wird daher empfohlen, sich direkt bei den einzelnen Krankenkassen über die jeweiligen Förderschwerpunkte und Fördermöglichkeiten im Vorfeld der schriftlichen Antragstellung zu informieren. Die Ansprechpartner der Krankenkassen im Land Brandenburg finden Sie in den oben genannten Merkblättern für das Förderjahr 2010.

 

Im Jahr 2009 standen den Krankenkassen im Land Brandenburg 543.680 € für die Pauschalförderung zur Verfügung, die an die Selbsthilfegruppen, die Landesorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ausgeschüttet wurden. Mehr...