Pflegeversicherung
Pflegebedürftig zu werden und Hilfe von anderen in Anspruch nehmen zu müssen, kann jeden treffen. Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, die Belastungen aus der Pflegebedürftigkeit abzufedern und den Betroffenen zu helfen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Vorrangig soll die Pflegeversicherung die Bereitschaft von Angehörigen, Nachbarn und anderen Personen aus dem sozialen Umfeld fördern, die betroffene Person zu pflegen, damit diese Zuhause wohnen bleiben kann.
Art und Umfang der Versorgung richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob die Pflege Zuhause, teilweise stationär (z.B. tagsüber in einer Einrichtung) oder vollständig in einer Pflegeeinrichtung notwendig ist.
Dabei sollen die Leistungen der Pflegeversicherung dazu dienen, eine pflegerische Grundversorgung abzusichern. Sie decken daher unter Umständen nicht alle Kosten, die durch Pflegemaßnahmen entstehen können.
Wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung sind, hilft das Portal
www.pflegelotse.de weiter. Dort finden Sie auch die Bewertung der Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) - leicht verständlich dargestellt durch ein Notensystem von eins bis fünf.
Leistungsangebot Pflege
Versicherte in Bremen können auf ein umfangreiches Angebot an Pflegedienstleistungen zurückgreifen. Es werden allerdings nur Leistungserbringer unter Vertrag genommen, die vorgegebene Anforderungen erfüllen. Dies wird auch nach der Zulassung regelmäßig überprüft.
Die Anzahl der zugelassenen Leistungsanbieter im Land Bremen liegt derzeit bei 254. Für die unterschiedlichen Bereich sind dies:
- 115 ambulante Pflegedienste (92 Bremen / 23 Bremerhaven)
- 99 vollstationäre Pflegeeinrichtungen (86 Bremen / 13 Bremerhaven
- 21 teilstationäre Pflegeeinrichtungen (18 Bremen / 3 Bremerhaven)
- 19 Einrichtungen der Kurzzeitpflege (18 Bremen / 1 Bremerhaven)
Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit muss die Entscheidung getroffen werden, wer die Pflege übernehmen soll - entweder Angehörige, Nachbarn und/oder Bekannte, professionell arbeitende ambulante Pflegedienste, oder ob eine stationäre Pflegeeinrichtung die richtige Wahl ist.
Über den Leistungsumfang der einzelnen Anbieter können Sie sich bei den Geschäftsstellen der Pflegekassen näher informieren. Dies gilt auch für allgemeine Beratungen im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung - beispielsweise über die Anerkennung einer Pflegestufe und welche Leistungen im gegebenen Fall von Ihnen als Versicherte(r) beansprucht werden können.
Die Grundsätze zur Qualität und zur Leistungerbringung sind in den
Rahmenverträgen festgelegt, die zwischen den Pflegekassenverbänden und den Verbänden der Leistungserbringer in Bremen abgeschlossen sind. Diese enthalten:
- die allgemeine Inhalts- und Leistungsbeschreibung (beschreibt die Pflegeleistungen, wie Hilfe bei der körperlichen Hygiene, An- und Auskleiden, Treppensteigen, Einkaufen etc.)
- die Verpflichtung zur Führung eines Leistungsnachweises
- die Verpflichtung zur monatlichen Abrechnung mit der Pflegekasse
- die Verpflichtung, keine Zuzahlungsforderungen zu stellen
- die interne Qualitätskontrolle
- die Dokumentationspflicht (Dokumentationssystem, in dem die durchgeführte Pflegeleistungen jederzeit ablesbar sind.)
Palliative Versorgung
Ein lange vernachlässigter Bereich der Medizin ist die Begleitung sterbender Menschen. Das Wort "palliativ" kommt vom lateinischen "pallium" und bedeutet Mantel. In der palliativen Versorgung geht es nicht um Heilung, sondern um Lebensqualität und eine individuelle Betreuung, die die Bedürfnisse des Patienten in den Mittelpunkt aller Bemühungen stellt. In Bremen können schwerstkranke Menschen auf unterschiedliche Weise, Zuhause oder in einer Einrichtung, Betreuung finden:
- in der Palliativ-Station am Klinikum Links der Weser
- in der Palliativ-Station am St. Joseph-Hospital
- im stationären Hospiz:Brücke in Walle
- in der ambulanten Betreuung über die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Bremen e.V.
Seit September 2009 gibt es in Bremen auch die Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV). Dieses Angebot ermöglicht unheilbar kranken Menschen auch bei schwerer Symptomatik zu Hause von einem Team speziell ausgebildeten Ärzte und Pflegekräfte versorgt zu werden.
Pflege Zuhause
Wer sich für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst entschieden hat, kann einen Pflegedienst seiner Wahl beauftragen. Dafür bieten in Bremen 115 zugelassene ambulante Pflegedienste ein vielfältiges Hilfsangebot an.
Auf der Grundlage eines Versorgungsvertrages mit den Pflegekassen schließt der ambulante Pflegedienst einen Pflegevertrag mit dem/der Versicherten. Darin enthalten sind dann auch die individuellen Leistungbestandteile (Leistungskomplexe), die im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Diese werden - im Rahmen der bewilligten Pflegestufe - von den Betroffenen selbst ausgewählt.
Der Preis für die unterschiedlichen Leistungskomplexe ergibt sich aus der Mulitplikation der zum Komplex gehörenden Punktzahl mit dem für jeden Pflegedienst vereinbarten Punktwert. Mit dem überwiegenden Teil der Pflegedienste ist ein Punktwert von 0,039 Euro vereinbart.
Hier finden Sie eine
Übersicht der Leistungskomplexe, gültig ab Juni 2009 und die aktuell gültige
Beschreibung der Leistungen.
Beachten sollten Sie, dass einige Pflegedienste neben den Leistungen für die Pflege auch Investitionskosten berechnen. Wie bei anderen Dienstleistern auch, ist ein Vergleich der Pflegedienste auf jeden Fall zu empfehlen.
Teilstationäre Pflege
Für den Fall, dass die häusliche Pflege nicht, oder nicht im notwendigen Umfang sicher gestellt werden kann - oder auch um pflegende Angehörige zu entlasten, bieten im Land Bremen 21 Tagespflegeeinrichtungen Hilfen und Pflegeleistungen an. Sie organisieren auch Fahrdienste für die Wege zwischen Wohnung und Einrichtung, wenn die Beförderung durch Angehörige nicht möglich ist.
In der Regel haben die Tagespflegeeinrichtungen wochentags zwischen 8 und 16 Uhr geöffnet. Es kann auch eine stunden- und tageweise Betreuung vereinbart werden. Teilweise wird auch am Samstag Betreuung angeboten.
Kurzzeitpflege
Wenn pflegende Angehörige in Urlaub fahren möchten, nach einem Krankenhausaufenthalt oder in sonstigen Krisensituationen, können Versicherte für vier Wochen im Jahr Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Im Land Bremen sind 19 Kurzzeitpflegeeinrichtungen über Versorgungsverträge mit den Pflegekassen zugelassen, die in der Regel im Verbund mit einer Einrichtung der vollstationären Dauerpflege stehen.
Sinn und Zweck der Kurzzeitpflege ist jedoch die Rückkehr der Betroffenen in ihr häusliches Umfeld. Daher soll die Kurzzeitpflege - besonders nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus - einen besonderen Fokus auf Mobilisation und Aktivierung haben.
Vollstationäre Pflege
Wenn die häusliche und teilstationäre Pflege wegen der Schwere oder Besonderheit der Pflegebedürftigkeit dauerhaft nicht ausreichen, haben Versicherte Anspruch auf die Leistungen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
Im Land Bremen sind 99 Pflegeheime über Versorgungsverträge mit den Pflegekassen zugelassen.
Beschwerden
Wenn Sie mit der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer Einrichtung nicht zufrieden sind, sollten Sie nicht zögern, dies der Pflegekraft oder der zuständigen Pflegedienstleitung mitzuteilen. Ein guter Anbieter wird bemüht sein, eine befriedigende Lösung für das Problem zu finden.
Grundsätzlich ist zu klären, ob es sich um einen Verstoß gegen den Versorgungsvertrag handelt - also festgelegte Leistungsbestandteile nicht oder unzureichend umgesetzt werden, oder ob es sich um Probleme im persönlichen Bereich handelt. Denn auch die Abneigung gegen eine bestimmte Pflegekraft, oder das Gefühl, unfreundlich behandelt zu werden, sind Probleme, die im Sinne eines guten Pflegeverhältnisses geklärt werden müssen.
Bei ernsthaften Mängeln sollten Sie nicht zögern, Ihre Pflegekasse zu kontaktieren. Diese hat ein Interesse, von möglichen Mängeln und Vertragsverletzungen zu erfahren, um diesen, auch im Sinne der anderen Versicherten, nachzugehen.
Qualitätsprüfungen
Die Leistungen aller Pflegeanbieter sind hinsichtlich Art, Inhalt und Umfang in den Verträgen mit den Pflegekassen beschrieben. Um festzustellen, ob diese Rahmenverträge eingehalten werden, überprüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen im Land Bremen die Qualität der Pflegeleistungen.
In der Regel können Probleme gelöst und Mängel auf befriedigende Weise abgestellt werden. Bei weiteren Verstößen und wiederholt auftauchenden Defiziten können die Prüfungen jedoch auch bis zur Schließung einer Einrichtung führen. In Bremen ist dies bisher nur zwei Mal vorgekommen.

"Zeit, Patientenrechte konsequenter auszubauen"
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