Prävention und Rehabilitation
Prävention
Viele, besonders die chronischen Krankheiten, lassen sich durch eine gesunde Lebensführung vermeiden. Um einen Anfang zu finden, braucht man grundlegende Informationen und jemanden, der Wissen und Fähigkeiten gut vermitteln kann. Yoga, Nordic Walking, gesundes Kochen und Autogenes Training lassen sich in Kursen mit Gleichgesinnten leicht und nachhaltig erlernen. Deshalb unterstützen die Ersatzkassen die Teilnahme ihrer Versicherten an Präventionskursen und bieten entweder eigene Kurse an, oder sie fördern die Teilnahme ihrer Versicherten am Kursangebot anderer Anbieter mit der Übernahme eines Teils oder der kompletten Kosten.
Damit die Kurse qualitativ gut und nachhaltig sind, werden die Leitung und die Konzeption des Angebots von den Ersatzkassen nach einem gemeinsamen
Leitfaden der gesetzlichen Krankenkassen geprüft. Sie können also sicher sein, dass die von Ihrer Krankenkasse angebotenen und bezuschussten Kurse immer eine gute Wahl sind.
Näheres über das jeweilige Kursangebot erfahren Sie über Ihre Ersatzkasse.
Vorsorge und Rehabilitation
Die demografische Entwicklung mit einer steigenden Zahl älterer Menschen und veränderte Lebensgewohnheiten führen zu einer stetigen Zunahme chronischer Krankheiten. Um flexibel auf den steigenden Bedarf und auf die individuellen Lebensbedingungen der Versicherten zu reagieren, werden neben den stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ambulante Strukturen geschaffen, um auch wohnortnahe Maßnahmen anbieten zu können.
In Bremen ist bislang eine Einrichtung für die ambulante Vorsorge und Rehabilitation zugelassen. Das RehaZentrum Bremen, am Klinikum Links der Weser, bietet 40 Plätze für Patienten mit muskuloskeletalen Erkrankungen und 60 Plätze für die kardiologische Rehabilitation.
Dabei entstehen den Patienten keine Fahrtkosten, da das RehaZentrum über einen Fahrdienst verfügt. Auch die Verpflegung ist bei der ambulanten Rehabilitation inklusive.
Wie bei der stationären Rehabilitation ist vom Patienten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag zu leisten. Bei der Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt reduziert sich diese oder entfällt völlig, wenn dort bereits die maximale Zuzahlung für 28 Tage geleistet wurde.
Für weitere Informationen, auch zu stationären Einrichtungen und zur medizischen Vorsorge für Mütter und Väter, können Sie sich an Ihre Ersatzkasse wenden.

"Zeit, Patientenrechte konsequenter auszubauen"
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