Zahnärztliche Versorgung
Zahnärzte
Im Land Bremen praktizieren 432 Zahnärzte. Davon sind 20 ausschließlich im Bereich der Kieferorthopädie tätig.
Hier finden Sie das
Verzeichnis über die in Bremen tätigen Zahnärzte.
Zahnersatz
Wie aktuelle Studien der Krankenkassen belegen, hat das neue Festzuschuss-System bei Zahnersatzleistungen seit Januar 2005 dazu geführt, dass Zahnärzte vermehrt Leistungen privat abrechnen. Denn die bundesweiten Richtlinien sehen beispielsweise bei bestimmten Brücken- und Kombinationsversorgungen nur noch den Festzuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz vor. So hat der Zahnarzt die Möglichkeit, dem Patienten festsitzenden Zahnersatz (Brücken) anzubieten und diese Versorgung außerhalb der Regelleistung nach den höheren Privatsätzen der Gebührenordnung der Zahnärzte abzurechnen. Wenn allerdings Patienten aus kosmetisch-ästhetischen Gründen auf den herausnehmbaren Zahnersatz und aus Kostengründen auf eine Brücken-Konstruktion verzichten, werden Zahnlücken nicht geschlossen, was zu Folgeproblemen und zu einer Verschlechterung der Zahngesundheit führt.
Die Ersatzkassen haben dem Gesetzgeber vorgeschlagen, den Krankenkassen die Möglichkeit zu geben, diese Leistungen für ihre Versicherten günstiger einzukaufen, als dies der einzelne Patient kann. Alternativ sollte der Steigerungsfaktor der privaten Gebührenordnung der Zahnärzte begrenzt werden. Diese ermöglicht den Zahnärzten derzeit eine Berechnung des 3,5fachen Satzes dessen, was die Gebührenordnung als Mindesthonorar vorschreibt und das ist in der Regel deutlich mehr, als die Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlen müssen. Hier ist eine gesetzliche Änderung notwendig, damit für alle Versicherten der Zahnersatz - auch über die Regelversorgung hinaus - bezahlbar bleibt.
Die Ersatzkassen bieten ihren Versicherten an, sich nach Aufstellung des Heil- und Kostenplans beraten zu lassen.

"Zeit, Patientenrechte konsequenter auszubauen"
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