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Ärzte

Im Land Bremen sind rund 1.500 niedergelassene Vertragsärzte und Psychotherapeuten zur Erbringung von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen. Für die Sicherstellung der Versorgung sind die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung Bremen nach § 75 Abs. 1 SGB V zuständig.

Die Bedarfsplanung für das Land Bremen wird regelmäßig dem Einwohnerstand angepasst. Derzeit bewegt sich der Versorgungsgrad zwischen 110 % bei den Hausärzten und 159 % bei den fachärztlich tätigen Internisten bzw. 166 % bei den Psychotherapeuten. Bremen hat damit einen sehr hohen Versorgungsgrad - denn die Situation der Städte Bremen und Bremerhaven als Versorgungszentren für das Umland sind bei der Bedarfsplanung bereits berücksichtigt.


"Zeit, Patientenrechte konsequenter auszubauen"

 

 

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