Krankenhausplanung in Hamburg
Stellungnahme
der AOK Rheinland/Hamburg, des BKK-Landesverbandes NORD, der IKK Hamburg, der vdek-Landesvertretung Hamburg, der See-Krankenkasse und des Verbandes der privaten Krankenversicherung
zum Entwurf des Krankenhausplans 2010
I. Vorbemerkungen
Die gesetzlichen Krankenkassenverbände, der Verband der privaten Krankenversicherung sowie die Hamburgische Krankenhausgesellschaft haben mit der seinerzeitigen Behörde für Wissenschaft und Gesundheit Ende 2004 Einvernehmen darüber erzielt, dass der Zeitraum des Krankenhausplans 2005 einvernehmlich über den 31.12.2005 hinaus bis Ende 2007 verlängert wird. Die Verbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung haben dabei u. a. die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass diese Interimsphase nicht zu Kapazitätsausweitungen stationärer Leistungen genutzt wird.
II. Allgemeiner Teil
Zwischen den Beteiligten wurde im Zuge der Beratungen des Entwurfs des Krankenhausplans 2010 sowohl Einvernehmen zum gewählten Verfahren als auch zu den vorgesehenen strukturellen Maßnahmen erzielt. Dies bezieht die Beratungen im Rahmen von „Konsensgesprächen“ der Arbeitsgruppe des Landesplanungsausschusses ein, an deren Sitzungen sich die Krankenkassenverbände beteiligt haben.
Gleichwohl bedauern die Verbände, dass es mit dieser Fortschreibung nicht gelungen ist, weitergehende strukturelle Maßnahmen auf den Weg zu bringen, wie dies im Krankenhausplan 2005 der Fall gewesen ist. Nach Auffassung der Verbände hätten beispielsweise Prüfaufträge erteilt werden sollen. Der vorliegende Entwurf beschränkt sich somit lediglich auf die Beschreibung des Ist-Zustandes und einer geringfügigen Weiterentwicklung durch Veränderungen von Leistungsmengen und Anpassungen von erwarteten Verweildauerveränderungen. Standortanalysen sind ebenfalls nicht vorgenommen worden.
Wenn dieser Verzicht auf inhaltliche Weiterentwicklungen durch die BSG darauf zurückzuführen ist, dass ab dem Jahre 2009/2010 neue gesetzliche Planungsgrundlagen erwartet werden, ist dies allerdings nachzuvollziehen. Die Verbände unterstützen in diesem Zusammenhang die Auffassung des Staatsrates, dass bei der Weiterentwicklung von Zuständigkeiten bei der Krankenhausplanung den Krankenkassen und Krankenhäusern mehr Verantwortung übertragen werden soll. Dies stärkt die Selbstverwaltung.
Auch wenn es sich bei der „Zwischenfortschreibung“ lediglich um eine Anpassung der Planbetten an die Ist-Situation handelt, durch die nach Auffassung der Krankenhäuser und der Behörde kein Kapazitätsabbau verbunden ist, erachten die Verbände diese Vorgehensweise als perspektivisch nachvollziehbar und unter den obwaltenden Umständen als sinnvoll.
Die Verbände begrüßen, dass ihre Forderung nach einer weiteren Fortschreibung des Krankenhausplans erfüllt werden soll: So wird im Jahr 2009 auf der Basis der Daten 2008 eine Überprüfung und ggf. Korrektur vorgenommen. Dabei müssten dann beispielsweise auch erkennbare bzw. vorgesehene Gesetzesänderungen für zukünftige rechtliche Grundlagen der Krankenhausplanung Berücksichtigung finden.
III. Besonderer Teil
- Es fehlen im Entwurf des Krankenhausplans 2010 Gesichtspunkte wie Zentrenbildung und – von rudimentären Elementen wie in der Neugeborenenversorgung abgesehen - Qualitätsparameter. Insofern wird bei der Krankenhausplanung in Hamburg dem allgemeinen Trend in Deutschland, Krankenhausplanung durch Qualitätsparameter zu flankieren, nicht gefolgt. Die Daten der EQS in Richtung Ergebnisqualität, Mindestmengenvorgaben des GBA und strukturelle Qualitätsparameter müssen spätestens in der Zwischenfortschreibung im Jahre 2009 Berücksichtigung finden.
- Die kapazitätsbezogene Flexibilität zwischen den Fachabteilungen (+/- 10% des Bettenbestands im Rahmen des Gesamtbettenbestands) wird aus Sicht der Krankenkassen grundsätzlich für sinnvoll gehalten. Allerdings muss diese Flexibilität ihre Grenze zwischen den Bereichen Somatik und Psychiatrie finden. M.a.W.: Eine Verschiebung von Kapazitäten aus der Somatik in die Psychiatrie oder umgekehrt darf nicht stattfinden.
- Eine autonome Entscheidung der Krankenhäuser, vollstationäre Betten ohne Befassung im Landesplanungsausschuss im Umfang von bis zu 10% der Behandlungskapazität in teilstationäre Plätze umzuwandeln, ist aus Sicht der Krankenkassen in keiner Weise zustimmungsfähig und wird von ihnen abgelehnt. Das derzeitige Verfahren mit maximal zweimaliger Befassung im Landesplanungsausschuss und ggf. Letztentscheid durch die Behörde sei schnell und ausreichend. Zudem ist eine Abgrenzung von teilstationärer und ambulanter Behandlung vielfach unmöglich, eine Legaldefinition existiert nicht. Es handelt sich um einen massiven Eingriff in den Sicherstellungsauftrag der KV bezüglich der ambulanten Versorgung, der weit über die – indikationsbezogene - Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung im Rahmen der Neugestaltung des § 116 b SGB V hinaus geht. Durch die vorgeschlagene Regelung würden Unmengen von Einzelfallstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern darüber entstehen, ob eine ambulante Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt ausreichend gewesen wäre. Dies sollten sich alle Beteiligten ersparen.
- Die Einrichtung von insgesamt 5 Standorten im Bereich Palliativmedizin ist dann zustimmungsfähig, wenn damit auf diese Krankenhäuser beschränkt die Palliativversorgung konzentriert wird.
- Der im Entwurf des Krankenhausplans enthaltene Ansatz der Behörde bezüglich der Begrenzung der Anzahl von Perinatalzentren wird unterstützt. In einer Metropolregion wie Hamburg ist es sinnvoll, hinsichtlich der Qualitätsanforderungen Maßstäbe zu setzen, die die vom GemBA – der ja auch die Versorgung in strukturschwachen und ländlichen Regionen berücksichtigen muss – empfohlene Bandbreite nicht ausschöpfen.
Hamburg/Berlin, 21. August 2007
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