Stationäre Versorgung
Krankenhäuser in Hamburg
Die Mitgliedskassen des vdek zählen zu den Hauptbelegern in Hamburger Krankenhäusern. Der Versichertenanteil der Ersatzkassen betrug 2011 rund 52,2 Prozent, das heißt, jeder zweite Krankenhauspatient ist ein Ersatzkassenversicherter. Gemeinsam mit unseren Mitgliedskassen setzen wir uns in Hamburg dafür ein, dass wir für Sie eine maximale Krankenhausversorgung nach Ihren Ansprüchen erhalten.
So ist es unsere Aufgabe, dass wir Ihre Interessen in der Krankenhausplanung berücksichtigen. Die Hamburger Kliniken sind über die Ländergrenzen hinaus als Hochleistungskrankenhäuser mit einer guten qualitativen medizinischen Versorgung bekannt. Trotzdem gibt es aufgrund des medizinischen Fortschritts und der demographischen Veränderungen noch viele Anpassungsaufgaben für die zukünftige Versorgung.
Zurzeit gibt es in Hamburg 34 Plankrankenhäuser, davon 2 in öffentlicher, 14 in freigemeinnütziger und 14 in privater Trägerschaft. 4 Krankenhäuser befinden sich im Hamburger Umland und sind mit einem Teil der Bettenkapazitäten in den Krankenhausplan aufgenommen worden.
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen
Die zugelassenen Krankenhäuser in Hamburg können von Ihnen, sollte es medizinisch notwendig sein, in Anspruch genommen werden. Ihre Ersatzkasse übernimmt die Kosten für die allgemeine Krankenhausbehandlung in voller Höhe in diesen Häusern. Dazu gehören auch die Diagnostik und Behandlung mit modernster Medizintechnik wie z.B. Computertomograhie, Magnetresonanztherapie oder ein Linksherzkathetermessplatz. Als gesetzliche Zuzahlung für den Klinikaufenthalt ist jedoch von jedem Versicherten über 18 Jahre 10 € täglich zu leisten, jeweils für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
Vieles geht auch ambulant
Infolge des medizinisch-technischen Fortschrittes sind bereits viele Operationen ambulant im Krankenhaus machbar. Durch technologische und methodische Innovationen werden die Eingriffe, die keine stationäre Behandlung mehr notwendig machen, auch ambulant schonend durchgeführt. Viele Krankenhäuser sind für die Erbringung ambulanter Operationen ebenso zu gelassen.
Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse bewerten 97 Prozent der befragten Patienten ihre Erfahrungen mit ambulanten Eingriffen als „gut“ oder „sehr gut“. 98 Prozent gaben an, sie würden sich wieder ambulant operieren lassen. 17 Prozent der Operierten waren zum Zeitpunkt des Eingriffs älter als 60 Jahre. Dies zeigt, dass der ambulante Eingriff auch in höherem Alter eine gute Option sein kann.
Ihr Arzt informiert Sie gerne, ob eine ambulante Operation möglich ist. Weitere Informationen gibt Ihnen auch gerne Ihre Ersatzkasse.
Kinder im Krankenhaus
Dass ein Kind in einer Klinik stationär behandelt werden muss, lässt sich, trotz der vielen ambulanten und teilstationären Möglichkeiten in Hamburg, nicht immer vermeiden.
In der Hansestadt stellen sechs Kliniken vollstationäre Betten für die Kinderheilkunde zur Verfügung. Die Versorgung der kleinen Patienten wird durch das Universitätsklinikum HH-Eppendorf, die Asklepios Kliniken Barmbek und Nord, das Altoner Kinderkrankenhaus, das Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift und das Krankenhaus Mariahilf sichergestellt. Die beiden Kinderkrankenhäuser verfügen darüber hinaus über teilstationäre Behandlungsmöglichkeiten.
Qualität zum Wohl unserer Ersatzkassenversicherten
Auch zum Thema Qualitätssicherung im Krankenhaus engagieren sich die Ersatzkassen für ihre Versicherten. Seit der Gesetzgeber die Krankenhäuser verpflichtet hat, zu bestimmten Diagnosen (Krankheitsbildern) und Prozeduren (Behandlungsverfahren) lückenlos Daten der externen Qualitätssicherung zu erfassen und zu melden, sind in kurzer Zeit Projekte wie zum Beispiel Klinik-Lotsen, die externe vergleichende stationäre Qualitätssicherung (EQS) und der Hamburger Krankenhausspiegel entstanden.
Diese Auswertungen machen die Leistungsangebote und die erzielten Behandlungsergebnisse der infrage kommenden Krankenhäuser transparenter. Mehr dazu finden Sie im Internet unter:
Kliniksuche,
Externe Qualitätssicherung und
Hamburger Krankenhausspiegel.

Patientenrechte-Gesetz: Da geht noch viel mehr
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