Krankenhausplanung
Die Krankenhausplanung oder Krankenhausbedarfsplanung entwickelt die bestehende regionale Betten- und Leistungskapazität fort, so dass eine gute stationäre Gesundheitsversorgung gewährleistet ist.
In Deutschland liegt die Verantwortung für eine angemessene Versorgung mit Krankenhausbetten und Krankenhausleistungen bei den Ländern - in Hamburg ist daher die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz damit befasst.
Gesetzliche Grundlage dieser so genannten Landeskrankenhauspläne sind das Krankenhausfinanzierungsgesetz und landeseigene Krankenhausgesetze. Inhaltliche Vorgaben enthält das Hamburger Krankenhausgesetz (HambKHG).
Die Länder haben also ein Entscheidungsrecht über die Zulassung eines Krankenhauses bei der Versorgung von stationären Patienten. In Deutschland verpflichtet § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Krankenkassen zur Erstattung der Behandlungskosten in denjenigen Krankenhäusern, die im Plan verzeichnet sind, den so genannten Plankrankenhäusern. Automatisch gehören dazu auch die Universitätskrankenhäuser.
Bei der Verteilung der Mittel und der Fortschreibung der Pläne sind die Bundesländer gesetzlich verpflichtet (§ 7 KHG) eine Einigung mit den Landeskrankenhausgesellschaften und den Krankenversicherungen zu suchen. Die Ärzte- und Pflegeverbände und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden bei diesen Planungen nicht gefragt.
Die Krankenhauspolitik hat gerade in einer Metropolregion wie Hamburg einen besonderen Stellenwert: Etwa jeder dritte Patient in Hamburger Kliniken kommt aus den umliegenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Die Krankenkassenverbände, die Behörde und die Krankenhausträger arbeiten deshalb sehr intensiv zusammen. Ihr gemeinsames Ziel ist es, die Hamburger Bevölkerung bei Krankenhausaufenthalten wohnortnah und bestmöglich zu versorgen.

Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes
Der gemeinsam mit den Beteiligten der Krankenhausplanung erarbeitete Krankenhausplan 2015 ist ein Zwischenschritt in einer Umbruchsituation. Das wesentliche Ergebnis ist eine Anpassung der Planbettenkapazitäten an die reale Situation für die Versorgung. Der Plan beinhaltet daher einen moderaten Ausbau der Bettenzahl mit Blick auf den demographischen Wandel mit einer immer älter werdenden Bevölkerung. Auch wenn in dieser Planungsperiode die Veränderungen in dieser Richtung noch nicht erheblich sein werden, sollen schon jetzt die Grundlagen für den erwarteten Wandel gelegt werden.

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