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Zahnärztliche Versorgung

Die Ersatzkassen und ihr Verband (vdek) gewährleisten zusammen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg (KZV) die Versorgung ihrer Versicherten.

 

In Hamburg gibt es folgende Zahnarztgruppen:

 

Niedergelassene und ermächtigte Zahnärzte (incl. niedergelassene Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen) 1.336
Angestellte Zahnärzte 134
Kieferorthopäden 73
Gesamt 1.543

(Stand: 12/2009)



Grundsätze: Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit

Die zahnärztliche Versorgung erfolgt nach den im Sozialgesetzbuch normierten Grundsätzen von Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit.

Unter dem Grundsatz der Qualität versteht das Krankenversicherungsrecht, dass sich die Versorgung nach den anerkannten Standards der medizinischen Erkenntnisse zu richten hat. Gleichzeitig hat die Versorgung der Versicherten aber auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen, sie muss also ausreichend und zweckmäßig sein. Gerade in Zeiten knapper Kassen im Gesundheitswesen ist ein gezielter Ressourceneinsatz unerlässlich, will man die Versorgung aller Versicherten auf einem hohen Niveau aufrechterhalten.

Vergütung der zahnärztlichen Leistungen

Um das hohe Niveau zu erhalten, sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die Krankenkassen und ihre Verbände gehalten, einvernehmlich das hierfür erforderliche Finanzvolumen innerhalb von Gesamtverträgen zu regeln. Es handelt sich dabei um die Summe, die die gesamte Zahnärzteschaft im Bereich einer KZV zur Behandlung der Versicherten in einem Jahr benötigt.

In Verhandlungen wird auch geregelt, welche Geldmenge für die einzelnen der von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanzierten Leistungsbereiche ausgegeben werden soll. Zu den Leistungsbereichen zählen vorrangig die konservierend-chirurgischen Leistungen wie etwa Füllungen, kieferchirurgische Eingriffe und Parodontosebehandlungen. Zum Leistungskatalog der GKV gehören aber auch kieferorthopädische Behandlungen und Zahnersatzleistungen. Letztere zu regeln, ist seit dem 01.01.2005 nicht mehr die Aufgabe der Vertragspartner vor Ort. Die Vergütungen werden bundeseinheitlich festgelegt.

Wichtig sind insbesondere für Kinder neben der kieferorthopädischen Behandlung etwa mit Zahnspangen die Individualprophylaxeleistungen. Ein Beispiel ist das Touchieren der Zahnflächen mit Fluoridlack und der Kauflächen der bleibenden Backenzähne mit Versiegelungslack. Diese Maßnahmen sollen bewirken, dass die Zähne gesund bleiben und nicht schon frühzeitig ersetzt werden müssen.


Wie hoch das Einkommen des einzelnen Zahnarztes ist, bestimmt sich nach den Grundsätzen der Honorarbemessung und -verteilung. Während die Honorarbemessung bundeseinheitlich festgelegt ist, wird die Verteilung seit dem 01.01.2004 wie die Aufteilung des Geldes auf die Leistungsbereiche von den Gesamtvertragsparteien gemeinsam bestimmt. Schließlich ist es aber die KZV, die auf Basis dieser Honorargrundsätze jedem der insgesamt 1.543 zugelassenen Zahnärzte in Hamburg einen Honorarbescheid zukommen lässt, in dem die Höhe seiner Vergütung festgelegt wird. Dieser Honorarbescheid basiert auf allen Leistungen, die seine Patienten bei ihm in Anspruch genommen haben und die von einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden dürfen, sofern er sie über seine KZV abrechnet.

Vor Erstellung des Bescheides prüft die KZV die Abrechnung des Zahnarztes und zahlt die ihm zustehenden Honorare aus. Die Summe richtet sich nach den genannten Regelungen und letztlich den bestimmten Geldmengen in den Gesamtverträgen der jeweiligen Krankenkassenverbände, zum Beispiel des Verbandes der Ersatzkassen in Hamburg.

 

Zahnärztliche Vergütungen der Ersatzkassen in Hamburg in Euro

 

  2005 2006 2007* 2008*
*Konservierend-chriurgische Leistungen (z. B. Füllungen) 80 Mio. 83 Mio. 85 Mio. 85 Mio.
Kieferorthopädische Leistungen 3,8 Mio. 4,1 Mio. 4,6 Mio. 4,6 Mio.
Individualprophylaxeleistungen 3,1 Mio. 3,3 Mio. 3,5 Mio. 3,5 Mio.
Gesamtausgaben 86,9 Mio. 90,4 Mio. 93,1 Mio. 93,1 Mio.

* Die Jahre 2007 und 2008 sind noch nicht abgestimmt   


Die Ausgabensteigerungen für die zahnärztliche Versorgung bedeuten nicht unbedingt, dass auch das Einkommen jedes einzelnen Zahnarztes nach Abzug von Steuern und Praxiskosten gestiegen ist. Das liegt neben vielen äußeren Faktoren wie etwa Preissteigerungen insbesondere an den gesetzlichen Vorgaben, die die GKV zu erfüllen hat. Diese darf nur noch so viel ausgeben, wie über die Beitragseinnahmen finanziert werden kann. Das macht die Verhandlungen zwischen der KZV und den Krankenkassenverbänden schwierig und musste in den vergangenen Jahren des öfteren in Schiedsverfahren entschieden werden. Derzeit sind jedenfalls die Ersatzkassen in Hamburg mit der KZV auf einem guten Wege, trotz der vielfach gegensätzlichen Interessen Kompromisse zu finden.

Ob die Verhandlungen unter den Bedingungen des Gesundheitsfonds weiterhin im positiven Sinne verlaufen, wird sich zeigen. Tatsache ist, dass im Gegensatz zu vertragsärztlichen Versorgung im zahnärztlichen Bereich keine gesetzliche Angleichung der Vergütungen über alle Kassenarten stattgefunden hat, was angesichts der Angleichung der Beiträge konsequent wäre. Die Ersatzkassen vergüten die zahnärztlichen Leistungen immer noch deutlich höher als die AOK, die IKK oder die Betriebskrankenkassen in Hamburg. Diese gesetzliche Lücke gilt es in Vertragsverhandlungen weiterhin zunehmend zu schließen, es sei denn, der Gesetzgeber führt auch hier eine einheitliche Vergütung ein.

Der deutliche Anstieg der Ausgaben ist u.a. auch auf einen starken Anstieg der Mitgliederzahlen im Ersatzkassenbereich zurückzuführen. Die Ausgaben für Zahnersatzleistungen sind nicht aufgeführt, da sie seit dem Jahr 2005 nicht mehr der Verhandlungshoheit der Gesamtvertragsparteien (KZV Hamburg und vdek-Landesvertretung) unterfallen, sondern ihre Höhe sich an einem bundesweit einheitlichen Festzuschusssystem orientiert.

Im Jahr 2008 wurden die Vergütungssystematiken der Ersatzkassen im Bundesgebiet mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen umgestellt. Während bis 2007 die Vergütungshöhen noch davon abhingen, wie viele Leistungen die Zahnärzte in Hamburg erbracht haben, erhält die Hamburger Zahnärzteschaft nur noch eine Vergütung für die in Hamburg wohnhaften Mitglieder der Ersatzkassen. Vergütungen für Leistungen an Versicherten insbesondere aus den umliegenden Bundesländern müssen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen untereinander ausgleichen. Auf Grund dieser Umstellung bedürfen die Jahre 2007 und 2008 noch der Überprüfung.



Der Zahnarzt

Die Zahnärzte sind heute etwa zu 80 Prozent in eigener Praxis oder in einem Angestelltenverhältnis in einer Praxis tätig. Die Zahl der angestellten Zahnärzte hat auf Grund von Änderungen bei der Honorarverteilung seit dem Jahr 2006 deutlich zugenommen. Heute sind 134 angestellt, während es im Jahr 2006 lediglich 13 Zahnärzte waren.  Etwa 16 Prozent der Niederlassungen sind Gemeinschaftspraxen. Praktisch jede Zahnarztpraxis hat heute eine Zulassung der GKV. Nur sehr wenige hoch spezialisierte Zahnärzte mit einem überregionalen Einzugsbereich verzichten darauf. Es gibt für Zahnärzte nur wenige Stellen in Forschung und Verwaltung.

Der Beruf des Zahnarztes stellt einige Anforderungen an den Bewerberkreis. Nach Abschluss des Studiums arbeitet der frisch approbierte Zahnarzt in der Regel zwei Jahre als Assistent in einer freier Praxis, um die Zulassung zur Krankenkassenabrechnung zu erhalten. Hier sind präzise, zügige Arbeitsweisen, betriebswirtschaftliche Kenntnisse und die Abrechnungsmodi zu erlernen. Freie Assistentenstellen sind relativ schwierig zu finden. Ortswechsel und geringe Anfangsgehälter müssen in Kauf genommen werden. Ein Zahnarzt kann sich weiterbilden zum Oralchirurgen, Kieferorthopäden oder zum ZMK-Chirurgen.



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