Reform der Pflegeversicherung
"Wesentliche Positionen der Ersatzkassen zur Reform und Weiterentwicklung der
Pflegeversicherung"
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Die Ersatzkassen wollen die soziale Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung erhalten, aber
ihre Finanzierung auf eine breitere Basis stellen. So sollen insbesondere die privat Versicherten in die solidarische
Finanzierung mit einbezogen werden.
Die Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung gestaltet sich immer kritischer. Im Jahre 2004 musste sie mit einem
Defizit von rd. 823 Mio. Euro abschließen, die Rücklagen verringerten sich auf 3,4 Mrd. Euro, während die private
Pflegeversicherung Überschüsse in Höhe von 1,43 Mrd. Euro und Kapitalrücklagen in Höhe von 14 Mrd. Euro anhäufen
konnte. Trotz der zu erwartenden Mehreinnahmen aus dem Kinderberücksichtigungsgesetz in Höhe von rd. 700 Mio. Euro muss
auch im Jahre 2005 mit einem Defizit gerechnet werden.
Nach Auffassung der Ersatzkassen ist unter Gerechtigkeitsaspekten zu überlegen, auch andere Einkunftsarten wie Zinsen
und Mieten in die Beitragsbemessung einzubeziehen. Schließlich dürften auch moderate Beitragsanhebungen angesichts des
seit über 10 Jahren stabilen und niedrigen Beitragssatzes von 1,7 v. H. kein Tabu sein. Die finanzielle Verantwortung
dafür müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam übernehmen, denn schon heute trügen die Arbeitnehmer wegen des
Teilkasko-Charakters und des gestrichenen Feiertags bei Einführung der Pflegeversicherung die Hauptlast an den
Pflegekosten.
Diese Finanzreformen seien notwendig, um den steigenden Bedarf in der Pflege in den nächsten 30 – 40 Jahren
sicherzustellen. Allein durch die demografische Entwicklung werde die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis zum Jahre
2030 auf etwa 3,1 Mio ansteigen. Die Zahl der an Demenz und Alzheimer erkrankten Menschen werde sich von derzeit 1,2
Mio. bis zur Jahrhundertmitte etwa verdoppeln. Um den Bedürfnissen dieser Menschen besser gerecht zu werden, müsse der
Pflegebegriff neu definiert werden. Der derzeit rein somatisch geprägte Pflegebegriff führe dazu, dass heute etwa
10.000 Demenz- und Alzheimerkranke keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten. Um ein Abdriften der
Pflegebedürftigen in die Sozialhilfe zu vermeiden, müssten die bestehenden Pflegeleistungen der realen Preisentwicklung
angepasst werden. Zur Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" sollten kommunale Netzwerkstrukturen
und ein umfassendes Betreuungsverfahren (Case-Management) für Pflegebedürftige etabliert werden, wobei Kommunen und
Länder ebenfalls in der Pflicht stünden. Mehr Präventions- und Rehabilitationsangebote könnten im Übrigen dazu
beitragen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Staatsminister Grüttner über seine Erfahrungen
aus dem Vorsitz der Gesundheitsminister-konferenz
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