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Pflegeversicherung

 

Leistungen der ambulanten Versorgung durch zugelassene Pflegedienste

Wer in Hessen pflegebedürftig wird, kann auf ein vielfältiges Angebot von rd. 900 Pflegediensten zurückgreifen. Die Einrichtungen befinden sich in freigemeinnütziger (Caritas, Diakonie, AWO etc.) oder privater Trägerschaft.

Die Leistungen der Pflegeversicherung, differenziert nach Pflegestufen, sind begrenzt und decken ggf. nicht alle anfallenden Kosten.

Für die Erbringung und Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen wurden so genannte Leistungskomplexe vereinbart. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass auf der Grundlage des individuellen Hilfebedarfs nur die Pflegeleistungen beim Pflegedienst in Anspruch genommen werden, die auch wirklich notwendig sind. Die Vergütungsstruktur dieser Leistungskomplexe ist für alle Pflegedienste identisch.

Die Höhe der Vergütung (Punktwert) sowie die Beträge für die Hausbesuchspauschalen (Leistungskomplex 19/20) werden von den Verbänden der Pflegekassen individuell mit jedem Pflegedienst vereinbart. Der Preis für die einzelne Leistung ergibt sich aus der Multiplikation der Punktzahl für den einzelnen Leistungskomplex mit dem individuellen Punktwert des Pflegedienstes.

Beispiel:

Für den Leistungskomplex 1 (Kleine Körperpflege) gilt für alle Pflegedienste einheitlich eine Bewertung von 260 Punkten. Mit dem Pflegedienst XY wurde ein Punktwert von 0,0452 Euro vereinbart. Insofern ergibt sich für die Abrechnung dieser Leistung ein Betrag in Höhe von 11,75 Euro (Punktzahl von 410 x Punktwert i. H. von 0,0452 Euro), den der Pflegedienst abrechnen kann.

Die Höhe des Punktwertes sowie der Hausbesuchspauschalen der einzelnen Pflegedienste ist höchst unterschiedlich. Hier bestehen - bei einheitlichen Qualitätsstandards - Preisunterschiede von bis zu 10 %.

Zum Vergleich empfehlen wir Ihnen, von mehreren Pflegediensten in der Nähe ein unverbindliches schriftliches Angebot anzufordern. Informationen über die vor Ort zugelassenen Pflegedienste sowie die Höhe des dort vereinbarten Punktwertes erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Eine Übersicht der einzelnen Leistungskomplexe finden Sie in dieser Tabelle.


Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

Neben den ambulanten Pflegediensten besteht in Hessen flächendeckend ein breites Angebot von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtungen verfügen über entsprechende Versorgungsverträge mit den Verbänden der Pflegekassen. Weitere Informationen insbesondere zur Höhe der dort vereinbarten Pflegesätze erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.


Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Hier können Sie die aktuellen, seit 1.1.2012 geltenden, Leistungsbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung einsehen und sich diese als Übersicht kostenfrei herunter laden.

 

Hospizarbeit in Hessen

Alles Wichtige über die "Hospizarbeit und palliative Versorgung in Hessen" ist in einer 2006 erschienen 78-seitigen Broschüre zusammengefasst. Diese kann hier angesehen und kostenfrei herunter geladen werden.

Pflegebedürftig - Was ist zu tun?
Das Hessische Sozialministerium hat unter diesem Titel eine Broschüre mit wichtigen Informationen rund um das Thema "Pflege" aufgelegt. Diese Broschüre steht in deutscher, englischer, russischer und türkischer Sprache zur Verfügung.

Mit der Broschüre sollen u. a. Fragen, wie zum Beispiel:

  • Mit welchen finanziellen und materiellen Hilfen können die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen rechnen? 
  • Wie sind die verschiedenen Pflegestufen definiert? 
  • beantwortet werden.

Auf einer der hinteren Seiten der Broschüre befindet sich in der jeweiligen Sprache eine herausnehmbare Notfallkarte mit wichtigen Notfall-Rufnummern, die individuell ergänzt werden kann. Diese Notfallkarte sollte griffbereit am Telefon liegen.

 

Die Broschüre "Pflegebedürftig - Was ist zu tun" können Sie hier einsehen und kostenfrei herunter laden.
Gedruckte Exemplare können per E-Mail unter publikationen@hsm.hessen.de oder telefonisch unter der Rufnummer: 0611/817-3301 bestellen.


                                                        
             

 



                                                        



Regel- und Überversorgung
kennzeichnen ärztliche Versorgung
in Hessen

 

 

Weitere Themen:

  • » Vertragsunter-zeichnung "Hessischer Pakt"
  • » Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • » Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durch die PKV