Prävention
§ 20 (Primärprävention) und § 20a (Betriebliche Gesundheitsförderung) Sozialgesetzbuch V (SGB V) bilden die gesetzliche Grundlage für die Förderung von Präventionsmaßnahmen, die dazu dienen sollen, den Gesundheitszustand der Versicherten unter deren aktiver Beteiligung zu verbessern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen frühzeitig und wirksam entgegenzuwirken, um Folgeerkrankungen, die später kostenintensiv kuriert werden müssten, zu vermeiden.
Die Ersatzkassen fördern eine Reihe von Präventionskursen in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung sowie Genuss- und Suchtmittelkonsum, die von den Ersatzkassen selbst oder von hierfür besonders qualifizierten privaten Anbietern durchgeführt werden.
Auch die hessischen Volkshochschulen bieten eine Vielzahl von Gesundheitskursen an, die von den Ersatzkassen gefördert werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Ersatzkasse.

Staatsminister Grüttner über seine Erfahrungen
aus dem Vorsitz der Gesundheitsminister-konferenz
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