Wappen: Landesvertretung HessenLandesvertretung Hessen

Selbsthilfe


Leitfaden Selbsthilfe

Den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, veröffentlicht am 

6. Oktober 2009, können Sie hier einsehen und herunter laden.

 

Eigenes Konto für Selbsthilfegruppen:

 

Hier können Sie die Ausführungen der NAKOS zur Einrichtung eines "eigenen Kontos für Selbsthilfegruppen" nachlesen sowie Fallbeispiele der NAKOS downloaden.

 

Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen:

 

Viele Millionen Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen haben sich in Selbsthilfegruppen und -verbänden zusammengeschlossen. Sie unterstützen sich gegenseitig, tauschen Erfahrungen aus, informieren und beraten Betroffene. Die Aktivitäten der Patientenorganisationen helfen, soziale Problemlagen zu bewältigen und tragen dazu bei, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern.

Pharma- und Medizinproduktehersteller sind bemüht, ihre Waren zu verkaufen und versuchen dabei, Akteure im Gesundheitswesen für sich und ihre Erzeugnisse einzunehmen - zunehmend auch die Organisationen der gesundheitlichen Selbsthilfe. Vermehrt werden die Beziehungen zu Wirtschaftsunternehmen und mögliche Einflussnahmen diskutiert. Solche Debatten sowie Leitlinien für Spenden und Sponsoring sind wichtige Schritte, um als Selbsthilfeorganisation und Selbsthilfegruppe glaubwürdig zu bleiben.

Dieses Anliegen teilen auch die Ersatzkassen und ihre Verbände. Sie möchten die Selbsthilfeorganisationen motivieren, ihre Finanzen transparent zu machen.

Für Patientinnen und Patienten sind unabhängige und neutrale Informationen wichtig. Denn erst dann können sie eigenverantwortlich entscheiden.

Einen Beitrag, um über diese Problematik weiter nachzudenken, zu informieren und zu diskutieren, stellt die Broschüre "Ungleiche Partner - Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor" dar, die Sie hier herunterladen können.


 

 

Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen, Landesverbände der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen durch die Gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen

 

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung - Pauschalförderung:

 

Die neuen Regelungen zur Selbsthilfeförderung sind seit 2008 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Krankenkassen mindestens 50 Prozent der jährlichen Fördermittel für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung bereit stellen. Die übrigen maximalen 50 Prozent der Fördermittel verbleiben den Krankenkassen für die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung.

Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung erfolgt ausschliesslich als Pauschalförderung. Dadurch leisten die Krankenkassen und ihre Verbände auf Landesebene einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.

Alle Anträge aus den Bereichen der Selbsthilfe auf Pauschalförderung werden gemeinsam und einheitlich von der Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe bearbeitet. Für die Pauschalförderung ist pro Jahr nur ein Antrag zu stellen. Das sog. "Ein-Partner-Ansprechmodell" wird in Hessen wettbewerbsneutral umgesetzt.

Alle Selbsthilfegruppen, Selbsthilfe-Organisationen auf Landesebene und Selbsthilfe-Kontaktstellen, die von der ARGE Selbsthilfeförderung in Hessen im Jahr 2011 gefördert wurden, haben zum Jahresende 2011 jeweils einen vorausgefüllten Antrag auf Förderung für das Jahr 2012 erhalten.

Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe-Organisationen auf Landesebene
können ihren Antrag auf Pauschalförderung jeweils bis zum 31. März des Förderjahres stellen; für Selbsthilfe-Kontaktstellen endet die Antragsfrist am 31. Januar des Förderjahres.

Informationen zur GKV-Gemeinschaftsförderung, Antragsvordrucke, Richtlinien, statistische Informationen usw. können Sie der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen entnehmen.

Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen, der landesweiten Selbsthilfe-Organisationen und der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen können Sie hier einsehen und herunter laden.

Allgemeine Informationen zur Förderung von Selbsthilfegruppen können Sie hier einsehen und herunter laden.

Eine Veränderung der Antragsvordrucke ist nicht zulässig - eine mehrfache Antragstellung führt nicht zu einer höheren Förderung!

 


Kassenindividuelle Förderung - Projektförderung:


Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördern die einzelnen bundes- und landesweiten Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Rahmen der kassenindividuellen Förderung.

Bei der kassenindividuellen Förderung (projektbezogene Förderung) soll der Antrag Ausführungen zu den Projektzielen, den Projektbeteiligten und ggf. Kooperationspartnern, zum Projektaufbau und zur Projektdurchführung, der/den Zielgruppe(n), und den Kosten (Finanzplanung incl. Eigenanteil und Beiträge anderer Partner) enthalten.

Nähere Informationen zur kassenindividuellen Förderung in Hessen erhalten Sie durch die einzelnen Mitgliedskassen des Ersatzkassenverbandes vdek und die vdek - Landesvertretung Hessen.

 

Selbsthilfegruppen in Hessen wenden sich wegen der kassenindividuellen Förderung bitte an die "Selbsthilfe-Fördergemeinschaft *) der Ersatzkassen in Hessen", c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Hessen, Walter-Kolb-Str. 9-11, 60594 Frankfurt, Tel.: 069/962168-0, Mail an: LV-Hessen(at)vdek.com.

*) TK, DAK-Gesundheit und HEK

 

Unter den nachfolgenden Links können Sie die Antragsunterlagen und allgemeinen Informationen einsehen und kostenfrei herunterladen.

 


 

Selbsthilfegruppen, die ihren Sitz in Hessen haben, können darüber hinaus einen Antrag auf kassenindividuelle Förderung zusätzlich bei der Landesgeschäftsstelle Hessen der BARMER GEK stellen. Ihre Ansprechpartnerin bei der BARMER GEK:
Lydia Georgi. ihre Kontaktdaten lauten: 

Tel.: 0800-33206047-3333 - Mail: Lydia.Georgi(at)BARMER-GEK.de

 

Die Antragsunterlagen der BARMER GEK erhalten Sie in Abstimmung mit Frau Georgi.

 


Landesorganisationen der Selbsthilfe wenden sich mit ihren Anträgen auf kassenindividuelle Förderung
gem. § 20c SGB V bitte direkt an die nachstehend genannten Ersatzkassen:

 

BARMER GEK
Landesgeschäftsstelle Hessen
Lydia Georgi

Mail: Lydia.Georgi(at)BARMER-GEK.de
Tel.: 0800-33 20 60 47 - 3333
Hahnstr. 31-35
60528 Frankfurt/M.

TK - Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Hessen
Simone Gleixner
Mail: Simone.Gleixner(at)TK.de
069/962191 - 28
Stiftstraße 30
60313 Frankfurt/M.

DAK-Gesundheit Unternehmen Leben
Geschäftsgebiet Südwest
Joachim Roy
Mail: Joachim.Roy(at)DAK.de und service750000@dak.de
Tel.: 06131/88030 1133
Göttelmannstr. 17
55130 Mainz

KKH-Allianz
Abt. HV 32 SOL
Nina Kandel

Mail: Nina.Kandel(at)KKH-Allianz.de
Tel.: 0511/280232 - 90
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover


Sie suchen eine regionale Selbsthilfegruppe in Hessen? Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Suchmaschine für alle Hessischen Selbsthilfegruppen. Es sind alle hessischen Selbsthilfegruppen auswählbar, soweit sie einer Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben.


Selbsthilfe-Kontaktstellen bieten Ihnen Informationen sowie Beratung zur Selbsthilfe. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.


Bundesorganisationen der Selbsthilfe werden durch die Ersatzkassen auf Bundesebene gefördert; bitte senden Sie Ihren Antrag an die o. g. Adressen.


Neben der finanziellen Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen stehen die Ersatzkassen vor Ort und der vdek gerne bei der Vermittlung von Referentinnen und Referenten zur Verfügung. Sie erreichen die Ersatzkassen über die Links auf dieser Homepage.


 

Veranstaltungen der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen - Termine:

 

Datum

Ort

Veranstaltung

 

Begegnungszentrum
"Bockenheimer Treff"
Am Weingarten 18–20
60487 Frankfurt/M.

 

Weitere Termine:

 

 

Frankfurt/M.

Gesund leben – Gesund bleiben 2012
Vortragsreihe im Begegnungszentrum Bockenheimer Treff 

Thema der nächsten Veranstaltung: 

 

Das Plakat zur Veranstaltungsreihe können Sie in Kürze einsehen und kostenfrei herunterladen. Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe finden Sie ebenfalls in Kürze hier.

Vorankündigung

 

Freitag, 4.5.2012,

Beginn: 11:00 Uhr

Ende: ca. 17:00 Uhr

 

Auf dem "Römer" und im
"Römerhöfchen"

Frankfurt/M.     

 

 

 



Markt der

Frankfurter Selbsthilfegruppen

 

Den Flyer zum Markt der Frankfurter Selbsthilfegruppen 2012 können Sie in Kürze hier einsehen und bei Interesse kostenfrei herunterladen.

 

Dienstag, 17.4.2012

Beginn:  18:30 Uhr

Ende ca. 20:00 Uhr

(Einlass ab 18:00 Uhr)

Kreishaus Kassel
VHS-Saal - live aus 

dem Studio 1 des offenen Kanal

Kassel

 





 

Gesundheit im Gespräch

Thema der nächsten Veranstaltung:

Prostatakrebs

Von Ärzten und Experten der Stadt und aus der Region erhalten Sie Informationen.

 

 

Die Veranstaltung wird von clipmedia aufgezeichnet und im "Offenen Kanal Kassel" ausgestrahlt.

Mittwoch, 15.2.2012,

Beginn: 17:30 Uhr

Ende: 19:30 Uhr

 

Rathaus Wiesbaden,

Stadtverordnetensitzungssaal (1. OG)
Schloßplatz 6,
65183 Wiesbaden

 

Wiesbaden

 



 

Gesundheitsthema des Monats

Thema der nächsten Veranstaltung:

Krebs auf dem Weg zu einer chronischen Erkrankung

 

Den Flyer zur Veranstaltung können Sie hier einsehen und kostenfrei herunter laden.

 

 

Selbsthilfetage, Selbsthilfezeitungen und weitere Darstellungen der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Hessen in der Öffentlichkeit werden mit Fördermitteln gem. § 20c Sozialgesetzbuch V (SGB V) im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung maßgeblich durch die Ersatzkassen in Hessen finanziell unterstützt.




Regel- und Überversorgung
kennzeichnen ärztliche Versorgung
in Hessen

 

 

Weitere Themen:

  • » Vertragsunter-zeichnung "Hessischer Pakt"
  • » Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • » Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durch die PKV