Stationäre Versorgung
Die hessische Krankenhauslandschaft
In Hessen stehen der Bevölkerung 158 Krankenhäuser mit derzeit ca. 34.746 Betten zur Verfügung. Davon werden ca. 1.235
Betten als teilstationäre Plätze genutzt. Die hessische Krankenhauslandschaft gliedert sich in 6
Versorgungsregionen, damit eine bedarfsgerechte, bürgernahe Weiterentwicklung der hessischen
Krankenhauslandschaft im Rahmen des Krankenhausplans (siehe dort) gewährleistet ist.
Standorte für Hochschulkliniken in Trägerschaft des Landes (öffentlich-rechtlich) sind Frankfurt am Main und
Gießen/Marburg in Trägerschaft der Rhönkliniken AG. Diese und die weiteren 148 "Krankenhäuser" sind im
Hessischen Krankenhausplan festgeschrieben. Dazu kommen 13 Vertragskrankenhäuser. Jedes dieser Häuser verfügt über
einen Versorgungsvertrag gemäß §§ 108/109 Sozialgesetzbuch V (SGB V) gemäß des Feststellungsbescheides.
Weitere Informationen, z.B. über Struktur- und Leistungsdaten sowie Daten zur Qualitätssicherung der einzelnen
Krankenhäuser, erhalten Sie diese über den Klinik-Lotsen des Verbandes.
Krankenhausplanung (Landeskrankenhausausschuss und Landeskonferenz)
Die Krankenhausplanung hat in einem Flächenstaat wie Hessen einen besonderen Stellenwert, da neben den Ballungszentren
auch die Versorgung in der Fläche gewährleistet werden muss.
Hessen hat als eines der ersten Bundesländer mit der Verabschiedung des Hessischen Krankenhausgesetzes im Jahre 2002
ein Landeskrankenhausgesetz verabschiedet, das mit der Umstellung auf das DRG System kompatibel ist. Dies haben die
Ersatzkassen in enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Sozialministerium und den Krankenhausträgern erreicht.
Das neue Krankenhausgesetz machte die Umsetzung neuer Planungskriterien erforderlich. Dies ist eine Aufgabe, die in den
sechs regionalen Versorgungsregionen, paritätisch besetzten Krankenhauskonferenzen, aufgegeben wurde. Die konkrete
Umsetzung in regionale Versorgungskonzepte werden von diesen Krankenhauskonferenzen geleistet.
Dabei soll insbesondere eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet werden. Diese hat wirtschaftlichen Ansprüchen
gerecht zu werden. Ziel der weiteren Fortentwicklung der regionalen Planungskonzepte ist es, unnötige Doppel- und
Mehrfachvorhaltungen zu vermeiden bzw. abzubauen. Darüber hinaus sollen auch medizinische Vorteile für den Patienten
erreicht werden.
Die Krankenhausträger stehen bei der praktischen Umsetzung der krankenhausplanerischen Arbeit ganz besonders in der
Pflicht, da eine sinnvolle Schwerpunktbildung in den einzelnen Regionen und in den Krankenhäusern nur in engem
Zusammenwirken erreicht werden kann. Den regionalen Krankenhauskonferenzen wurde deshalb auch innerhalb des
gesetzlichen Rahmens der größtmögliche Spielraum für Entscheidungen eingeräumt.
Zukunftsweisende Versorgungsangebote wie Geriatrie, Transplantationsmedizin, Palliativversorgung und
Schlaganfallversorgung, um nur einige zu nennen, runden das Bild der Versorgungsmöglichkeiten für die hessische
Bevölkerung ab. Eine weitere Schwerpunktbildung wird zur Zeit für die onkologische Versorgung auf
Landesebene erarbeitet.
Im Rahmen des DMP-Programmes Brustkrebs ist es gelungen anerkannte neun Brustzentren in Hessen zu etablieren.
Krankenhausfinanzierung (Landesbasisfallwert Hessen)
Die Krankenhäuser werden in Deutschland aus unterschiedlichen "Töpfen" finanziert. Die Betriebskosten werden
von den Krankenkassen übernommen. Für die Investitionskosten stellen die Bundesländer Fördermittel zur Verfügung.
Grundlage für die Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser bildet seit 2005 der sogenannte Basisfallwert.
Gesetzlich ist geregelt, dass jedes Bundesland der landesweiten Basisfallwert selbst festzulegen hat. Diese
Vereinbarung mit der Hessischen Krankenhaus Gesellschaft zu schliessen, gehört zu einer der wesentlichen Aufgaben der
VdAK/AEV-Landesvertretung Hessen.
Die Höhe des Basisfallwertes wird zum einen von der Vielfalt der Krankenhäuser und den qualitativen Inhalten der
Krankenhauslandschaft bestimmt. Dabei muss aber die Beitragssatzstabilität der Krankenkassen berücksichtigt werden.
Die ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen verursachen auch einen steigenden Investitionsbedarf. Neue Erkenntnisse
aus der Wissenschaft, Anpassung der Untersuchungs-, Behandlungs- und Infrastruktureinrichtungen sind ohne Fördermittel
des Staates nicht mehr zu schultern.
Finanzielle Unterstützung erwächst aus dem so genannten Jahresbauprogramm des Landes Hessen. Welche Projekte
berücksichtigt werden, wird von den Krankenkassenverbänden mit entschieden.
Die Pauschalförderung (in den meisten Bundesländern auf die Planungsgröße "Bett" bezogen) wurde in Hessen
sukzessive auf eine jetzt 100 Prozent leistungsbezogene Förderung der einzelnen Krankenhäuser umgestellt.

Staatsminister Grüttner über seine Erfahrungen
aus dem Vorsitz der Gesundheitsminister-konferenz
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Landesvertretung Hessen



