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Prävention

 

Der Handlungsrahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der Primärprävention (§ 20 Sozialgesetzbuch V = SGB V) und der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20a SGB V) wurde durch die Gesundheitsreform 2000 und die Gesundheitsreform im Jahre 2007 erneut erweitert.

 

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten den Leitfaden „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V“ entwickelt. Hierin wurden prioritäre Handlungsfelder und Kriterien festgelegt, die für Maßahmen der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen verbindlich gelten. Erklärtes Ziel ist es, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ausschließlich solche Maßnahmen zu fördern, die nachgewiesen wirksam, qualitativ hochwertig und wirtschaftlich sind.

 

Den Präventionsleitfaden können sie hier einsehen und ggf. herunterladen.

 

Die Ersatzkassen engagieren sich im Rahmen ihrer Satzungen für die Durchführung der Primärprävention. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der jeweiligen Ersatzkasse.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Herfurth (angelika.herfurth@vdek.com) zur Verfügung.


Staatsminister Grüttner über seine Erfahrungen
aus dem Vorsitz der Gesundheitsminister-konferenz

 

 

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