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Ersatzkassenforum 2008:
Pflegestützpunkte und Qualitätsoffensive – was wird anders in der Pflegeversicherung?

Diskussion zur Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern

 

Schwerin, 22.05.2008

 

Der Zeitpunkt war goldrichtig. Einen Tag vor der Eröffnung des ersten Pflegestützpunktes in Mecklenburg-Vorpommern (Modellprojekt) hatten die Ersatzkassenverbände zu ihrem diesjährigen Expertenforum eingeladen. Ziel war es, mit den Akteuren und Entscheidern im Gesundheitswesen die voraussichtlichen Auswirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zu diskutieren. Im Mittelpunkt sollten insbesondere die Fragen der Pflegeberatung und der Qualitätssicherung stehen. Karl Nagel, Leiter der VdAK/AEV-Landesvertretung, leitete das Forum mit interessanten Fragen ein:

  • Brauchen wir neue Beratungsstrukturen wie die Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern?
  • Wer soll wen und wie objektiv beraten?
  • Wie erkennt der Pflegebedürftige welches Heim oder welcher Dienst für ihn am Besten ist?

Die Auswahl der eingeladenen Referenten versprach bei der Beantwortung dieser Fragen eine durchaus kontroverse Veranstaltung (Einladung, Eröffnungsworte, Bild).

 

Verbesserte Pflege durch neues Pflegegesetz
Das neue Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bringt für die Versicherten und deren Angehörige eine Reihe von Verbesserungen.
Auf diese Grundformel konnten sich alle Referenten verständigen. Zu den positiven Aspekten zählen u. a.: die Dynamisierung der finanziellen Leistungen, die neuen Leistungen für Versicherte der Pflegestufe „0“, die Leistungsverbesserungen für Demenzkranke, eine einheitliche Beratung von Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen sowie eine allgemeinverständliche Darstellung von Qualitätsfaktoren bei den Pflegediensten. Auch die Regelungen im neuen Pflegezeitgesetz, dass Angehörige befristet von der Arbeit freigestellt werden können, damit sie ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder betreuen bzw. deren ambulante oder stationäre Pflege organisieren können, ist eine erhebliche Verbesserung.

 

Vorhandene Baratungsstrukturen sinnvoll vernetzen
Bei der vorgesehenen Einrichtung der so genannten Pflegestützpunkte warnte VdAK/AEV-Vorstandsvorsitzender Thomas Ballast allerdings vor Schnellschüssen. Die vorgesehene umfassende „Beratung aus einer Hand“ ist für viele Pflegebedürftige und deren Angehörigen ganz sicher gut. Jedoch sollte man die schon vorhandenen Beratungsstrukturen sinnvoll miteinander vernetzen. Die vom Gesetz vorgesehenen 60 Millionen Euro für eine „Anschubfinanzierung“ bei der Errichtung neuer Beratungsstützpunkte wecke auch gewisse Begehrlichkeiten bei den Beteiligten. Demnach könnte sich Mecklenburg-Vorpommern 24 - 26 solcher Pflegestützpunkte zunächst "leisten"; danach muss jedoch die Frage gestattet sein: "Wer bezahlt den weitergehenden Betrieb der Stützpunkte?". Die Ersatzkassen haben schon immer ihre Beratungsfunktion in der Pflegeversicherung sehr ernst genommen. Demnächst, wenn die Versicherten sogar einen Rechtsanspruch auf diese Beratung hätten, werden sich die Ersatzkassen ihrer Servicefunktion noch intensiver hinwenden. Da die meisten Fragen sicher zum eigentlichen Leistungsinhalt der Pflegeversicherung entstehen, sind die Krankenkassen in erster LInie gefragt. Insofern mache es mehr Sinn, wenn man die vorhandenen Beratungsstrukturen der Kassen mit denen der Kommunen und anderer Sozialleistungsträger effektiv vernetzen würde, als ggf. teure Parallelstrukturen aufzubauen (Bild, Kommentar, Pressemitteilung der Landesvertretung).

 

Fokus auf Ergebnisqualität
Uwe Brucker
, Fachgebietsleiter Pflegerische Versorgung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenversicherung (MDS) betonte, dass die Prüfergebnisse der einzelnen Medizinischen Dienste (MDK) einrichtungsbezogen, verbraucherfreundlich und übersichtlich sowohl im Internet als auch in den Pflegeeinrichtungen öffentlich zugänglich zu machen sind.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht weiter vor, die externe Qualitätssicherung durch den MDK auszubauen. Zunächst sollen bis Ende 2010 alle Pflegeeinrichtungen vom MDK mindestens einmal geprüft werden, ab dem Jahr 2011 sollen alle Pflegeeinrichtungen jährlich vom MDK geprüft werden. Die Prüfinhalte sollen noch mehr als bisher die Ergebnisqualität fokussieren. Dabei liegt schon jetzt der Schwerpunkt der MDK-Qualitätsprüfungen auf der Ergebnisqualität. So werden zehn Prozent der von einer Pflegeeinrichtung versorgten Pflegebedürftigen in die Prüfung einbezogen: der Pflegezustand des Pflegebedürftigen wird im Rahmen einer Inaugenscheinnahme differenziert erhoben und der Umgang der Pflegeeinrichtungen mit relevanten Pflegethemen (Vermeidung von Druckgeschwüren, Kontrakturen und Stürzen, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, Kontinenzförderung, Umgang mit Demenzkranken, Schmerzmanagement etc.) geprüft (Bild, Statement, Folie-MDK-Prüfungen).

 

Mobile Beratung sichern
Der Landesbeauftragte des bpa in Mecklenburg-Vorpommern, Dieter Eichler, betonte den Rechtsanspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung von Pflegeberatern bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen, der Pflegeversorgung und Beratung. Die Beratung erfolgt nach Wunsch auch in der Häuslichkeit oder der Einrichtung, unter Hinzuziehung der Angehörigen. Pflegeberater haben – außer für ihre Kranken- und Pflegekasse – keine Bewilligungskompetenz, sondern sollen darauf hinwirken, dass die jeweiligen Leistungsträger die erforderlichen Maßnahmen genehmigen. Bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten ist zu beachten, dass in vielen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern zugehende mobile Beratungsstrukturen in den Pflegestützpunkten notwendig sein werden. Sinnvoll ist der Aufbau von zentralen Pflegestützpunkten in den Landkreisen und kreisfreien Städten, von denen aus die Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen koordiniert werden kann. Der bpa begrüßt den Ausbau der Beratung und Anleitung für Pflegebedürftige und deren Angehörigen sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der Berufsgruppen und Institutionen mit dem Ziel der Optimierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es vorrangig aber keiner neuen Strukturen, verbunden mit deutlichen finanziellen Aufwendungen aus dem SGB XI, die für die direkte Pflegeleistungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Vorrangig sollten die bestehenden Beratungs- und Anleitungsangebote in Mecklenburg-Vorpommern integriert oder aus- bzw. umgebaut werden (Bild, Statement).

 

Herausforderung: Demenzielle Erkrankungen
Nach Auffassung von Hartmut Renken, Abteilungsleiter Soziales des Sozialministeriums, gehört eine menschenwürdige Pflege zu den herausragenden Aufgaben eines modernen Sozialstaates: „Wie wir mit Pflegebedürftigen und oft altersverwirrten Menschen umgehen, das ist ein Gradmesser für die Humanität in unserem Land. Die Pflegeversicherung spielt dabei die zentrale Rolle; sie ist und bleibt die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft.“ Der steigende Anteil älterer Menschen führt auch zu einer Zunahme von Pflegebedürftigkeit, denn das Risiko pflegebedürftig zu werden, nimmt ab dem 80. Lebensjahr deutlich zu. Nach Schätzungen soll die Zahl pflegebedürftiger Menschen von heute etwa zwei Millionen auf über drei Millionen im Jahr 2030 ansteigen. Auch die wachsende Zahl demenzkranker Menschen stellt viele Einzelne, viele Familien und die ganze Gesellschaft vor große Herausforderungen. Heute leben über eine Million Menschen mit Demenz in Deutschland. Wenn es keinen grundlegenden medizinischen Fortschritt gibt, werden immer mehr ältere Menschen an Demenz erkranken. Im Zusammenhang mit der Errichtung von Pflegestützpunkten betonte Herr Renken, dass das Sozialministerium sehr frühzeitig Pflegekassen, kommunale Landesverbände und die Wohlfahrtsverbände eingeladen hat, um über die Umsetzung der sich bereits abzeichnenden Einführung von Pflegestützpunkten im Land zu beraten. Wir wollen das Rad nicht vollkommen neu erfinden. Wir müssen jetzt schauen, wo es bereits vernetzte Beratungsstrukturen gibt. Nach vorliegenden Meldungen existieren fast 400 Beratungsstellen im Land, die im Bereich Pflege und den angrenzenden Rechtsgebieten beraten. Diese sind jedoch in den Regionen kaum miteinander vernetzt. Um die vorhandenen Strukturen bei der Errichtung der regionalen Pflegestützpunkte berücksichtigen zu können, ist diese Vernetzung aber notwendig (Bild, Statement, Folie-Pflegequoten-2005).

 

Weitere Bilder:
Das Podium; Herr Ballast und Herr Nagel auf dem Podium; Zahlreiche Gäste


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