So erreichen Sie uns
vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74 a, III. OG
19055 Schwerin
Tel.: 03 85/52 16-0
Fax: 03 85/52 16-1 11
eMail: lv-mecklenburg-vorpommern@vdek.com
Anfahrtsbeschreibung
Die Landesvertretung befindet sich in der Werderstraße 74 a, im so genannten "Werderhof" (Bürogebäude), der
sich neben dem Kultus-/Sozialministerium (Marstall) direkt am Schweriner See befindet.
Anreise mit der Deutschen Bahn
Vom Hauptbahnhof (Grunthalplatz) nimmt man entweder ein Taxi ( 5 Minuten Fahrt) oder geht (ca. 18 Minuten) wie folgt
durch die Schweriner Innenstadt:
Vom Grunthalplatz durch die Bahnhofstraße zum Pfaffenteich. Dort biegt man rechts in die Alexandrinenstraße und
umrundet den Pfaffenteich bis zur Einmündung Friedrichstraße (von halb rechts). Der Friedrichstraße bis zu deren Ende
folgend biegt man dann nach links in die Puschkinstraße ein und folgt dieser bis zur Einmündung Schliemannstraße. Hier
rechts einbiegen. Die Schliemannstraße führt direkt auf die Werderstraße. Linkerhand sieht man dann schon den
"Werderhof".
Anreise mit dem Pkw (über die A 24)
Von Norden (Hamburg) kommend verlässt man die A 24 an der Abfahrt Hagenow und fährt weiter in Richtung Schwerin, später
Richtung Zentrum (Schloss). Weiter: Siehe unten.
Von Süden (Berlin) auf der A 24 kommend fährt man am Autobahn-Kreuz Schwerin auf die A 241 nach Schwerin. An der
Abfahrt Schwerin-Ost verlässt man die A 241 und folgt den Hinweisschildern Richtung Schwerin und später Richtung
Zentrum und Schloss.
Immer auf der Hauptstraße bleibend fährt man am Schloss vorbei auf die Werderstraße. Auf der rechten Seite passiert man
den Schiffsanleger der Weißen Flotte sowie anschließend den Marstall (historisches Gebäude). Etwa 300 Meter danach
(direkt hinter einer Grünfläche) liegt auf der rechten Seite das Bürogebäude "Werderhof ", in dem sich die
Landesvertretung befindet.
Achtung: Parkmöglichkeiten ca. 150 Meter vor dem Werderhof auf der linken Seite (öffentlicher Parkplatz).

GKV-Versorgungs-strukturgesetz:
Risiken und Chancen des "Landärzte-gesetzes"
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