Krankenhäuser
Die Landesvertretung der Ersatzkassen nimmt im Bereich Krankenhaus folgende Aufgaben war:
- Bündelung der Interessen der Ersatzkassen im Bereich stationäre Einrichtungen (Krankenhäuser),
- Verbändeübergreifende Abstimmung mit der AOK M-V, dem IKK Landesverband Nord sowie dem BKK Landesverband NORD und der Privaten Krankenversicherung (PKV),
- Mitgestaltung der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern in der Runde der Planungsbeteiligten und Arbeitsgruppen,
- Abschluss von 2- und 3-seitigen Verträgen nach §§ 112 ff SGB V durch die Landesverbände der Krankenkassen mit der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KVMV),
- Vertretung der Interessen der Ersatzkassen gegenüber dem Sozialministerium, der Krankenhausgesellschaft und den Krankenhäusern bzw. Krankenhausträgern,
- Schiedsstellenverfahren bei Nichteinigung innerhalb der Verbände bzw. bei Nichteinigung mit den Vertragspartnern nach § 18a KHG bzw. § 213 SGB V.
Krankenhaus-Planung
Der 4. Krankenhausplan in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Laufzeit von vier Jahren und ist gültig vom 01.01.2005 bis 31.12.2008. Seit dem 01.01.2005 stehen in Mecklenburg-Vorpommern 33 Krankenhäuser mit 9.950 Betten und 286 Tagesklinikplätzen sowie zwei Tageskliniken mit 66 Plätzen für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung.
Der Krankenhausplan umfasst Entscheidungen zur medizinischen Schwerpunktplanung in den Krankenhäusern unseres Bundeslandes. So z. B. zu Onkologische Zentren, zur Perinatal- und Neonatalogie, Schlaganfallversorgung, Frührehabilitation, zu Transplantationszentrum sowie zur geriatrischen Versorgung.
Die vdek-Landesvertretung vertritt bei der Beratung der Planungsbeteiligten die Interessen der Mitgliedskassen . Es werden Abstimmungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, der Krankenhausgesellschaft, der Ärztekammer, dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Sozialministerium über die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen vorgenommen.
Ziel der vdek-Landesvertretung ist es, als federführender Verband die Krankenhausversorgung im Land unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen bedarfsgerecht anzupassen. Das bedeutet, dass auch noch innerhalb der Laufzeit des 4. Krankenhausplanes Anpassungen der Feststellungsbescheide (inklusive der festgelegten Krankenhausbetten) erfolgen können.
Krankenhausfinanzierung - Landesbasisfallwert (LBFW)
Jedes Krankenhaus erhält entsprechend seiner Wirtschaftlichkeit für seine erbrachten Leistungen einen adäquaten Geldwert je Fall, den so genannten krankenhausindividuellen Basisfallwert angerechnet.
Darüber hinaus wird zwischen Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft ein landesweit geltender Basisfallwert (LBFW) verhandelt. Dieser ist der Geldwert, den alle Krankenhäuser für einen durchschnittlichen Leistungsfall erhalten. In der Übergangsphase (Konvergenz) von 2005 - 2009 hat der Gesetzgeber eine stufenweise Angleichung des LBFW mit den einzelnen krankenhausindividuellen Basisfallwerten beschlossen. Ab dem Jahr 2009 wird dann nur noch ein einziger LBFW für alle Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern gelten. Das bedeutet: Jedes Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern bekommt für die gleiche Leistung, z. B. eine Blinddarmoperation, den gleichen Preis.
Die vdek-Landesvertretung verhandelt zusammen mit den Mitgliedskassen und den anderen Landesverbänden sowie mit der Krankenhausgesellschaft den jährlichen LBFW. Für das Jahr 2005 betrug der LBFW 2.585,-?. Für das Jahr 2006 konnten sich die Vertragspartner nicht auf die Höhe des LBFW einigen, so dass eine Schiedsstelle angerufen werden musste.
Qualitätsberichte
Seit Oktober 2005 haben alle Bürger die Möglichkeit sich über das Leistungsspektrum und die Qualität der durchgeführten Leistungen in den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Mit Hilfe des Klinik-Lotsen können schnell Informationen über Fachabteilungen, Schwerpunktleistungen, Diagnosen etc. in jedem einzelnen Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern abgerufen werden. (www.klinik-lotse.de).
Transplantation
Die Notwendigkeit, auf eine Organspende angewiesen zu sein, ist keine Frage des Alters und kann jeden betreffen. Deshalb legen wir in unserem Bundesland einen großen Wert auf alle Fragen, die mit der Organspende im Zusammenhang stehen.
Die vdek-Landesvertretung ist ständiger Vertreter im Fachbeirat Nord-Ost der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). (www.dso.de)
Ziel ist es, die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung zu erhöhen. Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit von allen Bundesländern die höchste Anzahl an Organspenden pro eine Million Einwohner (25,7) . Aktuell wurde das Thema Organspende in den Sozialkundeunterricht der Schulen aufgenommen. Der Fachbeirat entwickelte dazu das Unterrichtsmaterial.

GKV-Versorgungs-strukturgesetz:
Risiken und Chancen des "Landärzte-gesetzes"
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Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern



