Prävention
Definition und Ziele
Unter Prävention wird nach den einschlägigen wissenschaftlichen Definitionen die Verhütung von Krankheiten verstanden.
Sie umfasst alle zielgerichteten Maßnahmen und Aktivitäten, die eine bestimmte gesundheitliche Schädigung verhindern,
weniger wahrscheinlich machen oder verzögern.
Ziel der Prävention ist die Verringerung von vermeidbarer Belastung durch Krankheiten (Senkung der Häufigkeit, Dauer
und Schwere, mehr krankheits- bzw. behinderungsfreie Jahre) sowie die Erhöhung der Lebenserwartung. Das
schließt einen möglichst langen Erhalt der Selbständigkeit im Alter ein.
Leitlinien zur Prävention
Mit der Neufassung des § 20 SGB V durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 haben die Krankenkassen wieder einen
erweiterten Handlungsrahmen in der Primärprävention und in der betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten. Dadurch
wird es den Krankenkassen möglich, den Gesundheitszustand der Versicherten unter deren aktiven Beteiligung zu
verbessern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen frühzeitig und wirksam entgegenzuwirken, anstatt sie kostenintensiv
zu kurieren.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben unter Beteiligung externer Experten den Leitfaden "Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen
zur Umsetzung von § 20 und § 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2008" entwickelt. In
ihm sind die Leistungen der Krankenkassen in der allgemeinen Krankheitsvorbeugung nach § 20 Abs. 1 SGB V
(Primärprävention) und der betrieblichen Gesundheitsförderung nach Abs. 2 beschrieben. Erklärtes Ziel ist es, mit den
Finanzmitteln der solidarischen Krankenversicherung ausschließlich solche Maßnahmen zu finanzieren, die wirksam,
qualitativ hochwertig und in wirtschaftlicher Weise erbracht werden können.
Präventionskurse
Ersatzkassenversicherte erhalten für die Teilnahme an Präventionskursen in den Bereichen Bewegung, Ernährung,
Stressreduktion/Entspannung sowie Genuss- und Suchtmittelkonsum einen 80-prozentigen Zuschuss je Kurs, allerdings
maximal 75 Euro. Entsprechende Angebote können die Versicherten bei privaten Anbietern, Sportvereinen und z. B.
Volkshochschulen wahrnehmen.
Vertrag mit dem Landessporbund zur Förderung der Primärprävention
Auf der Suche nach Möglichkeiten zur Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Prävention und des
Gesundheitssports haben sich auf Initiative der Ersatzkassen die Landesverbände der Krankenkassen mit dem
Landessportbund (LSB) auf eine vertragliche Regelung zur Gestaltung des Paragrafen 20 SGB V verständigt. Dabei
stand der auf der Bundes- und Landesebene zwischen den Ersatzkassenverbänden und dem Deutschen Volkshochschulverband
geschlossenen Vertrag Pate.
Die Vereinbarung richtet sich vor allem auf die Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche
Aktivitäten. Wesentliches Kernelement des Vertrages ist die starke Verwaltungsvereinfachung für alle Beteiligten.
Danach ist für die zwischen den Vertragspartnern abgestimmten Gesundheitssportkurse (z. B.: "Rücken - Fit",
"Cardio - Fit", "Gesund und Fit" und "Schritt für Schritt",
"Gesundheitssport Tischtennis", "Rückentraining sanft und effektiv")
eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen ohne weitere Antragstellung vorgesehen. Dabei werden
qualitätsgesicherte Kurse bei Vereinen des LSB angeboten, die sowohl über das Qualitätssiegel "Sport pro
Gesundheit" verfügen als auch die Präventionsrichtlinien der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen nach §
20 (1) SGB V erfüllen.
Die Kurse richten sich an gesunde Versicherte mit dauerhaftem Bewegungsmangel, Bewegungseinsteiger und
Wiedereinsteiger. Ziel ist es, Bewegungsmangel zu reduzieren und die Menschen zu motivieren, gesundheitssportliche
Aktivitäten dauerhaft in ihren Alltag zu integrieren. Ferner soll ein Anstoß gegeben werden zu mehr Eigenverantwortung
im Umgang mit der eigenen Gesundheit.
Versicherte, die an den o. g. Kursen teilnehmen, können bei ihrer Krankenkasse Erstattungsanträge stellen.
Voraussetzung für eine Erstattung ist die regelmäßige, mindestens 80%ige Teilnahme des Versicherten am Kurs sowie die
Vorlage einer Teilnahmebescheinigung und des Fragebogens "Ihre Meinung ist uns wichtig".

GKV-Versorgungs-strukturgesetz:
Risiken und Chancen des "Landärzte-gesetzes"
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Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern



