Selbsthilfe
Ab dem ersten Januar 2008 wurde die Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen noch stringenter durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Prinzipiell gibt es auf der Landesebene zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die kassenindividuelle Einzelförderung. Alles in allem sollen durch die neuen Regelungen zur Förderung der Selbsthilfe der Verwaltungsaufwand vereinfacht und die Unterstützung der Selbsthilfe-Kontaktstellen, der Landesorganisationen und der einzelnen Selbsthilfegruppen noch zielgerichteter erfolgen.
Siehe hierzu auch: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
Um die verpflichtende kassenartenübergreifende Förderung optimal zu gestalten haben die gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet und eine Vereinbarung abgeschlossen. Danach ist jeweils jährlich wechselnd eine Krankenkasse bzw. ein Kassenverband für die so genannte Federführung verantwortlich. Das heißt, die Antragsformulare sind durch die zu fördernden Selbsthilfe-Kontaktstellen, die Landesverbände der Selbsthilfeorganisationen oder durch die örtlichen bzw. regionalen Selbsthilfegruppen bis spätestens zum 31. Dezember für das Folgejahr an diese Kasse zu stellen. Die Anträge von Neugründungen sind bis zum 01. September einzureichen.
Die Pauschalförderung im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung erfolgt kalenderjährlich in zwei Förderrunden: der Hauptvergabe im Frühjahr und der eventuellen Restmittelvergabe im Herbst des Förderjahres. An diesen Sitzungen nehmen dann auch Vertreter der Kontaktstellen und der Selbsthilfeorganisationen mit beratender Stimme teil.
Im Anschluss an die Vergabeentscheidungen benachrichtigt die ARGE Selbsthilfeförderung M-V schriftlich alle Antragsteller. Danach werden die bewilligten Mittel zeitnah überwiesen. Weitergehende Informationen finden Sie im Flyer der ARGE.
Anträge für die Pauschalförderung 2010 an:
ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern
c/o IKK Nord
Regina Rhein
Greifstr. 107
17034 Neubrandenburg
Telefon: 0395-4509-280
E-Mail: regina.rhein@ikk-nord.de
Antragsfristen für Förderung 2010: bis zum 31.12.2009
bei Neugründungen: bis zum 01.09.2010
Antragsunterlagen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung finden Sie hier.
Was kann gefördert werden?
Die Krankenkassen können im Sinne der Pauschalförderung unter anderem folgende Sachen und Aktivitäten fördern:
- Büroausstattung und Sachkosten (z. B. PC, Drucker, Büromöbel, Raummiete, Portkosten, Telefonkosten)
- Fortbildungen oder Schulungen, z. B. kaufmännische Weiterbildungen, PC-Schulungen)
- Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung (z. B. Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen)
- Erstellung und Druck von regelmäßig erscheinen Gruppen- oder Verbandsmedien (z. B. Mitgliederzeitschriften) oder Einladungen/Flyer zu speziellen Veranstaltungen
- Pflege des Internetauftritts
Voraussetzungen für die Selbsthilfeförderung
Selbsthilfegruppen:
Förderungswürdig sind Selbsthilfegruppen, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen richten, von denen sie - entweder selbst oder als Angehörige - betroffen sind. Unter anderem müssen eine kontinuierliche Gruppenarbeit und die regelmäßige Teilnahme der Mitglieder gewährleistet sein.
Landesorganisationen/Selbsthilfekontaktstellen:
Ähnliche Voraussetzungen gelten auch für die Landesverbände/-organisationen der Selbsthilfe. Hier ist neben dem Sitz der Institution, der Rechtsform, den Aufgaben und der Ausrichtung z.B. auch die Anzahl der zu betreuenden Selbsthilfegruppen, die Anzahl der Mitglieder,die personelle Besetzung (hauptamtlich/ehrenamtlich) oder auch das Betreiben einer Geschäftsstelle mit entsprechender Ausstattung ein Bewertungsmerkmal für die Anerkennung der Förderwürdigkeit.
Grundlage für die Beurteilung der Förderwürdigkeit dieser Verbandsaufgaben bilden ebenfalls die einheitlichen Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen.
Letzteres gilt entsprechend für die Anerkennung der Förderwürdigkeit als SelbsthilfekontaktsteIle.
Kassenindividuelle Einzelförderung:
Neben der gemeinsamen, kassenübergreifenden Pauschalförderung gibt es die Möglichkeit, dass Landesorganisationen der Selbsthilfe und auch Selbsthilfegruppen eine individuelle Projektförderung beantragen können. Anträge für diese krankenkassenindividuelle Förderung kann man direkt bei der einzelnen Krankenkasse erhalten bzw. hier herunterladen. Auch können einzelne Kassen Räume für Veranstaltungen/Treffen zur Verfügung stellen oder zum Beispiel Unterstützung bei Fotokopierarbeiten leisten.
Wenn Sie Fragen haben können Sie sich gerne an Frau Chittka wenden; Tel.: 0385 - 5216 - 114, E-Mail: doreen.chittka@vdek.com.

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Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern



