Taxi und Mietwagen
Damit Sie bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit zum Beispiel zum Arzt fahren können oder zu Ihren wöchentlichen Dialysebehandlungen kommen, hat die Landesvertretung der Ersatzkassenverbände Verträge mit über 550 Taxi- und Mietwagenfahrern geschlossen.
Wenn Sie diesen Taxi-Service nutzen wollen, benötigen Sie dafür eine ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung, die anschließend von Ihrer Ersatzkasse genehmigt werden muss.
Eine Liste in Frage kommender Taxi-Unternehmen finden Sie hier.

GKV-Versorgungs-strukturgesetz:
Risiken und Chancen des "Landärzte-gesetzes"
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Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern



