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Formulare Prävention und Selbsthilfe

 

Auf dieser Seite finden Sie Formulare für Zulassungsanträge (Leistungsanbieter) und Förderanträge (Selbsthilfegruppen, Selbsthilfe-Kontaktstellen, Landesorganisationen der Selbsthilfe).

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben oder andere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Referentinnen der vdek-Landesvertretung.

Weitere Hinweise zur Prävention allgemein und welche Kurse im Besonderen gefördert werden finden Sie auch im Leitfaden Prävention der GKV-Spitzenverbände.

 

 

Prävention nach § 20 Abs. 1 SGB V:
(Antrag entweder bei der vdek-Landesvertretung oder bei einer Ersatzkasse zu stellen)

 

Anträge für externe Anbieter:

Antrag Maßnahmen nach dem Individuellen Ansatz

dazu: Teilnehmerliste

dazu: Teilnehmerbescheinigung

 

Antrag (Arbeitgeber/Betriebe): Aktivitäten im Setting Betriebliche Gesundheitsförderung

Antrag (Kindergarten/Schule): Aktivitäten im Setting Kita/Schule

Antrag (Städte/Kommunen): Aktivitäten im Setting Stadt/Stadtteil/Kommune

 

 

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung:
(Antrag beim Federführer der Arbeitsgemeinschaft der GKV-Kassen zu stellen,
für das Jahr 2012 beim vdek auf dieser Seite, nachfolgende Antragsunterlagen)

Antrag zur Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen (KISS)

Antrag zur Förderung von Landesverbänden/Landesorganisationen

Antrag zur Förderung von örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

 

Weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie im Flyer der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern.

 

Antragsfristen für Förderung 2012: bis zum 31.12.2011; für regionale Selbsthilfegruppen bis zum 31.01.2012;
bei Neugründungen: bis zum 01.09.2012

 

Antrag an:

ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern

c/o vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Zu Händen Frau Doreen Chittka

Werderstraße 74 a, 19055 Schwerin

Telefon (0385) 5216-114, Telefax (0385) 5216-111

eMail: doreen.chittka@vdek.com


Kassenindividuelle Förderung:
(Antrag jeweils bei der einzelnen Krankenkasse zu stellen)

Achtung wichtiger Hinweis:
Die Ersatzkassen haben für 2012 beschlossen, ihre Fördermittel für die individuelle Förderung dem Fördertopf für die Gemeinschaftsförderung zur Verfügung zu stellen.

Insofern können demnach nur pauschale Fördermittel als kassenartenübergreifende Förderung beantragt werden.

Antrag zur Förderung von Landesverbänden/Landesorganisationen

Antrag zur Förderung von örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

 


GKV-Versorgungs-strukturgesetz:
Risiken und Chancen des "Landärzte-gesetzes"

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