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Sonstige Vertragspartner

 

Zulassungshinweise und Antragsunterlagen finden Sie hier.

 

Taxi und Mietwagen /Krankentransport (außerhalb des Rettungsdienstes)


In Mecklenburg-Vorpommern sind zurzeit etwa 800 Taxi- und Mietwagenunternehmen vertraglich für Krankenfahrten gebunden.

 

Hier finden Sie eine Liste aller Vertragspartner für Taxi- und Mietwagen.

In der Liste enthalten sind auch einzelne Taxi-Genossenschaften, -Gesellschaften oder -Verbände aus folgenden Städten:

Greifswald, Grevesmühlen, Neubrandenburg, Neustrelitz, Rostock, Rügen und Stralsund.

 

Ansprechpartner:

Henry Löb, Tel.: 0385 - 5216 - 108, Fax: - 116,
eMail: henry.loeb@vdek.com

 

 

Rettungsdienst / Krankentransport

 

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwölf Landkreise und sechs kreisfreie Städte, die Träger des Rettungsdienstes sind. Jährlich verhandeln mit ihnen die Krankenkassenverbände die Entgelte für den Rettungsdienst. Daneben haben die Ersatzkassen Verträge mit fünf privaten Krankentransportunternehmen.

 

Ansprechpartner:

Henry Löb, Tel.: 0385 - 5216 - 108, Fax: - 111
eMail: henry.loeb@vdek.com

 

 

Hebammen

 

75 selbständige bzw. freiberufliche Hebammen sind in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet.

Jede Hebamme, die für die Abgabe von elektrischen Milchpumpern zugelassen werden möchte, muss das schriftlich bei der vdek-Landesvertretung beantragen.

 

Ansprechpartnerin:

Daniela Schröder, Tel.: 0385 - 5216 - 115, Fax: - 116,
eMail: daniela.schroeder@vdek.com

 

 

Apotheken


In unserem Bundesland stehen ca. 520 Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sowie Hilfsmitteln zur Verfügung.

 

Ansprechpartnerin:

Daniela Schröder, Tel.: 0385 - 5216 - 115, Fax: - 116,
eMail: daniela.schroeder@vdek.com

 

 

Heil- und Hilfsmittel


Für rund 1.000 so genannte "Sonstige Vertragspartner" wie z. B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen oder Logopäden bestehen Zulassungen nach § 124 SGB V. Für die Erteilung der Zulassung ist die vdek-Landesvertretung zuständig.

Des Weiteren erteilte die Landesvertretung im Hilfsmittelbereich Zulassungen für z. B. Sanitätshäuser, Orthopädie-Schumacher, Hörgeräte-Akustiker und Optiker.

Jeder Anbieter von Heilmitteln benötigt eine Zulassung nach § 124 SGB V. Diese ist schriftlich bei der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern, Werderstraße 74 a, 19055 Schwerin zu beantragen.


Ansprechpartnerin:

Daniela Schröder, Tel.: 0385 - 5216 - 115, Fax: - 116,
eMail: daniela.schroeder@vdek.com

 

 


GKV-Versorgungs-strukturgesetz:
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