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Vorsorge und Rehabilitation

 

Die Landesvertretung der Ersatzkassen nimmt im Bereich Rehabilitation folgende Aufgaben war:

 

  • Bündelung der Interessen aller Mitgliedskassen in Bezug auf die Rehabilitation,

  • Verbändeübergreifende Abstimmung mit der AOK MV, dem IKK Landesverband Nord sowie dem BKK Landesverband NORD und der Privaten Krankenversicherung (PKV),

  • Vertretung der Interessen der Ersatzkassen gegenüber dem Sozialministerium, Rehabilitationsträgern und einzelnen Rehabilitationskliniken,

  • Zulassung und Abschluss, Veränderung und Beendigung von Versorgungsverträgen,

  • Vertrags- und Vergütungsverhandlungen mit Rehabilitationskliniken in Mecklenburg-Vorpommern,

  • Schiedsstellenverfahren bei Nichteinigung innerhalb der Verbände bzw. bei Nichteinigung mit den Vertragspartnern nach § 18a KHG bzw. § 213 SGB V.

 

Vorsorge und Rehabilitation

Auf der Grundlage der §§ 111 und 111a SGB V schließt die vdek-Landesvertretung gemeinsam und einheitlich mit den Landesverbänden AOK, IKK, BKK und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Versorgungsverträge mit stationären Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in Mecklenburg-Vorpommern ab. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung zwischen den Ersatzkassen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie dem Antragsteller. Geprüft werden die Voraussetzungen zum Abschluss von Versorgungsverträgen auf der Grundlage der eingereichten Anträge mit den medizinischen Konzeptionen. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Mit dem Versorgungsvertrag werden die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken zur Erbringung medizinischer Maßnahmen nach § 23/41 SGB V und § 40 SGB V zugelassen.

In Mecklenburg-Vorpommern hat die vdek-Landesvertretung für Ihre Mitgliedskassen und federführend für die Landesverbände mit 63 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken Versorgungsverträge nach § 111 und/oder § 111a SGB V abgeschlossen.

Darüber hinaus wurden bisher 21 Kliniken für die Erbringung von Vorsorge- und oder Rehabilitationsleistungen für Mutter-Kind-Maßnahmen bzw. Vater-Kind-Maßnahmen zugelassen.

Die vdek-Landesvertretung koordiniert bzw. führt Vergütungsverhandlungen mit den Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.

Die aktuelle Situation der Rehabilitationskliniken wird durch eine jährliche Belegungsabfrage durch die vdek-Landesvertretung für alle Rehabilitationseinrichtungen ermittelt und mit dem IKK Landesverband Nord gemeinsam für die Landesverbände und die Mitgliedskassen ausgewertet.

Einmal jährlich führt die Landesvertretung mit den Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Rentenversicherung Nord, den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, den Mitgliedskassen und den Vertretern des Sozialministeriums einen Reha-Abstimmungskreis durch, um über die Situation der Rehabilitationskliniken in Mecklenburg-Vorpommern zu beraten.


Qualitätssicherung in der Rehabilitation

Die Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren der Spitzenverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen ist für alle Einrichtungen verpflichtend, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Hauptbeleger bedient werden.

Von den 33 Rehabilitationskliniken für Erwachsene nach § 111 SGB V nehmen 13 Kliniken an dem Verfahren der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Qualitätssicherung nach § 137 d SGB V teil. Ergebnisse und Auswertungen des Qualitätssicherungsverfahrens der Rentenversicherungsträger werden auch von den Ersatzkassen akzeptiert.

Nähere Informationen zum Qualitätssicherungsverfahren können unter www.qs-reha.de entnommen werden.


Ambulante Rehabilitation

Wohnortnahe Rehabilitation ist eine echte Alternative zur stationären Rehabilitation. Sie umfasst alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen und Anwendungen wie die stationäre Rehabilitation, allerdings ohne Übernachtungen. Dadurch können auch Personengruppen in die Rehabilitation einbezogen werden, die aus verschiedenen persönlichen Gründen keine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen können.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden durch die vdek-Landesvertretung 12 Zulassungen zur Erbringung ambulanter Rehabilitation nach § 40 SGB V gemeinsam und einheitlich für die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen ausgesprochen.

Die ambulanten Rehabilitationszentren in Schwerin und Rostock erbringen im Bereich der Orthopädie und Onkologie (nur Rostock) Leistungen zur ambulanten Rehabilitation.

Durch die vdek-Landesvertretung erfolgt die Koordination, Zulassung und Vertragsgestaltung für die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie die Durchführung von Vergütungsverhandlungen. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund/Nord, um eine optimale und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Ressourcen zu erreichen.


Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Auf der Grundlage des SGB IX wirkt die vdek-Landesvertretung als Schnittstelle für Ihre Mitgliedskassen zu den Rehabilitationsträgern. Die Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten vier "gemeinsame Servicestellen" in Rostock, Neubrandenburg und Schwerin, in denen Betroffene eine umfassende und qualifizierte Unterstützung und Beratung zu Rehabilitations- und Teilhabefragen erhalten.


GKV-Versorgungs-strukturgesetz:
Risiken und Chancen des "Landärzte-gesetzes"

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