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Pflegeversicherung

 

In Niedersachsen kann aus einem vielfältigen Angebot an Dienstleistungen aus dem Bereich Pflege ausgewählt werden. Zur Sicherung der Qualität der Leistungen erhält nur derjenige Leistungserbringer eine Zulassung, der verschiedene Voraussetzungen nachweist. Dies geschieht auf der Basis von Rahmenverträgen, die zwischen den Verbänden der Pflegekassen und der Anbieter abgeschlossen werden.


Die Anzahl der zugelassenen Leistungserbringer bewegt sich auf einem hohen Niveau: 1.100 ambulante Pflegedienste und 1.200 vollstationäre Pflegeeinrichtungen. In den vollstationären Pflegeeinrichtungen werden auch Plätze für die Kurzzeitpflege angeboten.

Die Geschäftsstellen der Ersatzkassen informieren Sie über den Leistungsumfang der einzelnen Einrichtungen und beraten Sie über die Anerkennung einer Pflegestufe und welche Leistungen Sie in diesem Fall beanspruchen können.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der Pflegekassenverbände ist die Qualität in den Einrichtungen. Diese wird von ihren Gutachtern - dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung - und der Heimaufsicht überprüft. Werden die dabei entdeckten Mängel nicht abgestellt oder handelt es sich um schwerwiegende Mängel, müssen die Anbieter mit Sanktionen bis hin zum Entzug der Zulassung bzw. einer Gewerbeuntersagung rechnen. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) veröffentlicht die Prüfergebnisse der einzelnen Einrichtungen durch seinen Pflegelotsen.

 

Pflegestützpunkte: Nach § 92 c SGB XI richten die Pflege- und Krankenkassen zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten Pflegestützpunkte ein. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sollen dadurch stärker unterstützt und unabhängig beraten werden. In Niedersachsen haben Kassenverbände, kommunale Spitzenverbände und das Sozialministerium dazu am 28. Mai 2009 eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die die Grundlagen für Vernetzung und Koordinierung der verschiedenen Beratungsangebote vor Ort schafft.


Die Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen sind in einer Charta aufgeführt.

 

 


Pflege-Qualitätsprüfungen: Mühsamer Weg zur Beteiligung der PKV

 

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