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Prävention

 

Prävention bzw. Krankheitsverhütung umfasst alle zielgerichteten Maßnahmen und Aktivitäten, die eine gesundheitliche Schädigung verhindern, weniger wahrscheinlich machen oder verzögern. Um den allgemeinen Gesundheitszustand der Versicherten zu verbessern und einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten, erbringen die Ersatzkassen Leistungen zur Primärprävention. Diese Leistungen entsprechen den im Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen festgelegten Handlungsfeldern und Kriterien. Eine Übersicht über das Engagement der Kassen finden Sie im Präventionsbericht.

Der Gesetzgeber überlässt es den Krankenkassen, in ihren Satzungen Art und Höhe der Kostenübernahme für primärpräventive Leistungen zu bestimmen. Die Krankenkasse kann u. a. wählen, ob Sachleistungen zur Verfügung gestellt oder Kostenerstattungen vorgenommen werden. Höchsterstattungsbeträge und ggf. Eigenbeteiligungen können ebenso geregelt werden wie die Anzahl der höchstmöglichen Inanspruchnahme in einem bestimmten Zeitraum.

Informationen über das jeweilige Primärpräventionsangebot erhalten Sie daher direkt bei Ihrer Ersatzkasse.


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