Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Betroffenen auf örtlicher Ebene. In regelmäßiger Gruppenarbeit geben sie Hilfestellung und sind Gesprächspartner in persönlicher Begegnung. Selbsthilfegruppen verfolgen keine materielle Gewinnerzielungsabsicht und werden nicht professionell angeleitet.
Förderung durch die Krankenkassen
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit gem. § 20 c SGB V seit 2008 durch zwei separate Verfahren:
1. Kassenartenübergreifende Förderung
Die Förderung erfolgt gemeinschaftlich durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung – Selbsthilfe Niedersachsen“ der Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erfolgt als Pauschalförderung. Anträge werden an den in der jeweiligen Region federführenden Verband gerichtet. Eine Übersicht finden Sie hier...
- Antragsformular - Antragsfrist: 31. März des Förderjahres
- Nachweis Mittelverwendung
2. Kassenindividuelle Förderung
Die Förderung erfolgt durch die einzelnen Krankenkassen, im Ersatzkassenbereich also durch die einzelnen Mitgliedskassen des vdek. Sie erfolgt in der Regel als Projektförderung. Anträge werden direkt bei der jeweiligen Kasse gestellt. Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt der GKV-Verbände in Niedersachsen.

Pflege-Qualitätsprüfungen: Mühsamer Weg zur Beteiligung der PKV
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