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Selbsthilfeorganisationen

 

Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene sind Zusammenschlüsse mehrerer Selbsthilfegruppen, die sich auf ein bestimmtes Krankheitsbild spezialisiert haben. Sie unterstützen die Gruppen durch Vernetzung der Aktivitäten und stellen gleichzeitig die Verbindung zu Sozialleistungsträgern und Behörden her. Sie bieten Beratungs- und Informationsleistungen für ihre Mitglieder und auch für Dritte. Selbsthilfeorganisationen verfügen in der Regel über die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Getragen werden sie durch Betroffene im Sinne des Selbsthilfeprinzips.

 

 

Förderung durch die Krankenkassen

 

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit gem. § 20 c SGB V seit 2008 durch zwei separate Verfahren:


1. Kassenartenübergreifende Förderung

Die Förderung erfolgt gemeinschaftlich durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung – Selbsthilfe Niedersachsen“ der Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erfolgt als Pauschalförderung. Anträge werden gerichtet an: GKV-Gemeinschaftsförderung – Selbsthilfe Niedersachsen, c/o Selbsthilfe-Büro Niedersachsen, Gartenstraße 18, 30161 Hannover.

2. Kassenindividuelle Förderung

Die Förderung erfolgt durch die einzelnen Krankenkassen, im Ersatzkassenbereich also durch die einzelnen Mitgliedskassen des vdek. Sie erfolgt in der Regel als Projektförderung. Anträge werden direkt bei der jeweiligen Kasse gestellt. Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen.

 


Pflege-Qualitätsprüfungen: Mühsamer Weg zur Beteiligung der PKV

 

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