Ärzte
Die zur vertragsärztlichen Versorgung zwischen dem Verband der Ersatzkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) geschlossenen Verträge werden den Vertragsärzten grundsätzlich von der KVN bekanntgegeben. Hier finden Sie lediglich eine Auswahl der für Ärzte relevanten Regelungen:
- Bedarfsplanungsübersichten und Zuordnung der Regionen
- Prüfvereinbarung
- Richtgrößenvereinbarungen
- Sprechstundenbedarfsvereinbarung

Pflege-Qualitätsprüfungen: Mühsamer Weg zur Beteiligung der PKV
Weitere Themen:
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Landesvertretung Niedersachsen



