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Ärzte

 

Die zur vertragsärztlichen Versorgung zwischen dem Verband der Ersatzkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) geschlossenen Verträge werden den Vertragsärzten grundsätzlich von der KVN bekanntgegeben. Hier finden Sie lediglich eine Auswahl der für Ärzte relevanten Regelungen:

 

 


Pflege-Qualitätsprüfungen: Mühsamer Weg zur Beteiligung der PKV

 

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