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Krankenhäuser

 

Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen sind die im Krankenhausplan des Niedersächsischen Sozialministeriums aufgeführten Kliniken. Der Plan wird jährlich festgelegt. 

 

Landesbasisfallwert

Der Landesbasisfallwert ist seit 2005 Grundlage der Krankenhausfinanzierung durch Fallpauschalen. Er entspricht dem rechnerischen Durchschnittspreis aller Krankenhausbehandlungen und gilt für jede Vertragsklinik im Land. Zur Abrechnung einer Leistung wird dieser Basiswert mit einem Bewertungsfaktor multipliziert, dessen Höhe sich nach dem Aufwand der jeweiligen Leistung richtet. Der Landesbasisfallwert wird zwischen Krankenkassenverbänden und Niedersächsischer Krankenhausgesellschaft vereinbart. Der für die Budgetverhandlungen 2012 nach § 4 KHEntgG maßgebliche Basisfallwert (mit Ausgleich) beträgt 2.931,07 Euro.

 

Ausgleichsfonds Ausbildungsstätten

Seit 2006 vereinbaren Krankenkassenverbände und Krankenhausgesellschaft auf Landesebene einen Ausgleichsfonds nach § 17a Abs. 5-6 KHG. Dadurch soll eine Benachteiligung ausbildender Krankenhäuser im Wettbewerb gegenüber nicht ausbildenden Häusern vermieden werden. Der Fonds wird durch einen landesweiten Ausbildungszuschlag je Fall finanziert.

 Vereinbarung 2012

 

Behandlung von Blutern

Seit 1997 werden die Entgelte für die Behandlung von Blutern in Niedersachsen auf Landesebene vereinbart, mit Einführung der Fallpauschalenfinanzierung als Empfehlung für die örtlichen Vertragsparteien.

 Vereinbarung 2012


Pflege-Qualitätsprüfungen: Mühsamer Weg zur Beteiligung der PKV

 

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