Krankenhäuser
Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen sind die im Krankenhausplan des Niedersächsischen Sozialministeriums aufgeführten Kliniken. Der Plan wird jährlich festgelegt.
Landesbasisfallwert
Der Landesbasisfallwert ist seit 2005 Grundlage der Krankenhausfinanzierung durch Fallpauschalen. Er entspricht dem rechnerischen Durchschnittspreis aller Krankenhausbehandlungen und gilt für jede Vertragsklinik im Land. Zur Abrechnung einer Leistung wird dieser Basiswert mit einem Bewertungsfaktor multipliziert, dessen Höhe sich nach dem Aufwand der jeweiligen Leistung richtet. Der Landesbasisfallwert wird zwischen Krankenkassenverbänden und Niedersächsischer Krankenhausgesellschaft vereinbart. Der für die Budgetverhandlungen 2012 nach § 4 KHEntgG maßgebliche Basisfallwert (mit Ausgleich) beträgt 2.931,07 Euro.
Ausgleichsfonds Ausbildungsstätten
Seit 2006 vereinbaren Krankenkassenverbände und Krankenhausgesellschaft auf Landesebene einen Ausgleichsfonds nach § 17a Abs. 5-6 KHG. Dadurch soll eine Benachteiligung ausbildender Krankenhäuser im Wettbewerb gegenüber nicht ausbildenden Häusern vermieden werden. Der Fonds wird durch einen landesweiten Ausbildungszuschlag je Fall finanziert.
Behandlung von Blutern
Seit 1997 werden die Entgelte für die Behandlung von Blutern in Niedersachsen auf Landesebene vereinbart, mit Einführung der Fallpauschalenfinanzierung als Empfehlung für die örtlichen Vertragsparteien.

Pflege-Qualitätsprüfungen: Mühsamer Weg zur Beteiligung der PKV
Weitere Themen:
- » Kliniken I: Bessere Versorgung mit weniger Häusern
- » Kliniken II: Auch Kassen dürfen korrekte Rechnungen erwarten
- » Kritik: Wollen Kassen bei Krebspatienten sparen?
- » Überversorgung: Wie Ärzte und Kliniken um Patienten streiten
Landesvertretung Niedersachsen



