Vorsorge und Reha
Primärprävention
Die Förderung der Kursangebote der Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V von privaten Anbietern und Sportvereinen werden in Niedersachsen nach den "Gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfeldern und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V" durch die einzelnen Ersatzkassen direkt vorgenommen.
Von Anbietern der Primärpräventionskurse wird für den Antrag auf Förderung der Antragsvordruck ausgefüllt und unterschrieben mit Kopien der Qualifikationsnachweise benötigt. Die Unterlagen können entweder direkt bei den Mitgliedskassen des vdek eingereicht werden oder über die vdek- Landesvertretung Niedersachsen an die Mitgliedskassen weitergeleitet werden.
Für die Angebote der Volkshochschulen wurde eine entsprechende Rahmenvereinbarung zwischen dem vdek und dem Deutschen Volkshochschulverband abgeschlossen. Diese wird in Niedersachsen in Zusammenarbeit zwischen dem Landesverband der Volkshochschulen und der Landesvertretung des vdek umgesetzt. Anbieter, die in diesem Rahmen tätig werden möchten, sollten sich an die örtliche Volkshochschule wenden.
Rehabilitation
Zugelassene Vorsorge- und Rehaeinrichtungen in Niedersachsen stellen der Landesvertretung halbjährlich eine Belegungsstatistik (sowie Anfang des Jahres eine Ganzjahresstatistik des Vorjahres) zur Verfügung. Die entsprechenden Muster sind nachfolgend aufgeführt:
- Stationäre Rehabilitation gem. § 111 SGB V
- Einrichtungen gem. § 111a SGB V
- Ambulante Rehabilitation gem. § 40 SGB V
Weitere Informationen finden Sie hier....

Pflege-Qualitätsprüfungen: Mühsamer Weg zur Beteiligung der PKV
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Landesvertretung Niedersachsen



