Zahnärzte
Die zur vertragszahnärztlichen Versorgung zwischen dem Verband der Ersatzkassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) geschlossenen Verträge werden den Vertragszahnärzten grundsätzlich von der KZVN bekanntgegeben. Hier finden Sie lediglich eine Auswahl der für Zahnärzte relevanten Regelungen:

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