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Pressemitteilung
der vdek-Landesvertretung
Niedersachsen

Luxemburg/Hannover, 4. Mai 2010

Urteil des Europäischen Gerichtshofs
"Startschuss für mehr Transparenz im Rettungsdienst"

Die Ersatzkassen in Niedersachsen bewerten das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Donnerstag zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen als Startschuss für mehr Transparenz. „Die Zeiten, in denen Kommunen ohne eigene Finanzverantwortung stillschweigend Aufträge in Millionenhöhe vergeben, gehen zu Ende“, sagte der Leiter der Landesvertretung ihres Verbandes vdek, Jörg Niemann.

Der EuGH hatte einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache C-160/08) teilweise stattgegeben und festgestellt, dass die Vergabepraxis in Niedersachsen und drei weiteren Bundesländern gegen Europarecht verstößt. Der Gerichtshof rügte die fehlenden „Bekanntmachungen über die Ergebnisse der Verfahren zur Auftragsvergabe“. In Niedersachsen lassen die Kommunen rettungsdienstliche Leistungen durch die eigene Feuerwehr oder beauftragte Organisationen erbringen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben weder Einfluss auf die Vergabe, obwohl sie für den Rettungsdienst zahlen müssen, noch ist nachvollziehbar, nach welchen Kriterien ein bestimmter Anbieter zum Zuge kommt. Die Ausgaben für den bodengebundenen Rettungsdienst in Niedersachsen lagen im vergangenen Jahr bei rund 283 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg von 43 Prozent seit 2000.

„Die kommende Transparenz bei den Vergabeverfahren ist der erste Schritt zu einer umfassenden Reform des Rettungsdienstes, am Ende werden auch verbindliche öffentliche Ausschreibungen der Aufträge stehen“, sagte vdek-Landesleiter Niemann. Eine solche Ausschreibungsverpflichtung ergebe sich grundsätzlich aus der Feststellung des Gerichtshofs, dass der Rettungsdienst keine hoheitliche Aufgabe ist, die einen rechtlichen Sonderstatus rechtfertigen würde. In der vorliegenden Rechtssache wurde dieser Teil der Klage allerdings noch aus verfahrenstechnischen Gründen zurückgewiesen.

„Faktisch vergeben Kommunen Rettungsdienstleistungen heute nach dem Erbhof-Prinzip, es fehlt jede Form von Anbieterwettbewerb“, beklagt Niemann. Das sei umso gravierender, als Städte und Landkreise selbst kein originäres finanzielles Interesse an Wirtschaftlichkeit im Rettungsdienst haben, da sie die Kosten an die Krankenkassen weiterreichen können.

Niemann trat Befürchtungen entgegen, dass Ausschreibungen zu einem Qualitätsverlust im Rettungsdienst führen könnten. „Auch in anderen sensiblen Bereichen werden Leistungen ganz selbstverständlich durch Ausschreibungen vergeben. Diese dienen ja gerade dazu, auch qualitative Anforderungen an Anbieter formulieren zu können“, betonte der Leiter der vdek-Landesvertretung.  Darüber hinaus seien Qualitätsstandards im Gesundheitswesen gesetzlich und vertraglich normiert.

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