Wappen: Landesvertretung Nordrhein-WestfalenLandesvertretung Nordrhein-Westfalen

Pflegeversicherung

Leistungen der ambulanten Versorgung durch zugelassene Pflegedienste


Wer in Nordrhein-Westfalen professionelle pflegerische Unterstützung benötigt, kann auf ein vielfältiges Angebot von rd. 2.600 Pflegediensten zurückgreifen. Die Einrichtungen befinden sich im Regelfall in freigemeinnütziger (Caritas, Diakonie, AWO etc.) oder privater Trägerschaft.

Die Leistungen der Pflegeversicherung, differenziert nach Pflegestufen, sind begrenzt und decken ggf. nicht alle anfallenden Kosten. Eine Gesamtübersicht finden Sie in dieser Tabelle.

Für die Erbringung und Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen wurden so genannte Leistungskomplexe vereinbart. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass auf der Grundlage des individuellen Hilfebedarfs nur die Pflegeleistungen beim Pflegedienst in Anspruch genommen werden, die auch wirklich notwendig sind. Die Vergütungsstruktur dieser Leistungskomplexe ist für alle Pflegedienste identisch.

Die Höhe der Vergütung (Punktwert) sowie die Beträge für die Hausbesuchspauschalen (Leistungskomplex 15/15a) werden von den Verbänden der Pflegekassen individuell mit jedem Pflegedienst vereinbart. Der Preis für die einzelne Leistung ergibt sich aus der Multiplikation der Punktzahl für den einzelnen Leistungskomplex mit dem individuellen Punktwert des Pflegedienstes.

Beispiel:

Für den Leistungskomplex 1 (Ganzwaschung) gilt für alle Pflegedienste einheitlich eine Bewertung von 410 Punkten. Mit dem Pflegedienst XY wurde ein Punktwert von 0,037 Euro vereinbart. Insofern ergibt sich für die Abrechnung dieser Leistung ein Betrag in Höhe von 15,15 Euro (Punktzahl von 410 x Punktwert i. H. von 0,037 Euro), den der Pflegedienst abrechnen kann.

Die Höhe des Punktwertes sowie der Hausbesuchspauschalen der einzelnen Pflegedienste ist höchst unterschiedlich. Hier bestehen - bei einheitlichen Qualitätsstandards - Preisunterschiede von bis zu 20 %.

Zum Vergleich empfehlen wir Ihnen, von mehreren Pflegediensten in der Nähe ein unverbindliches schriftliches Angebot anzufordern. Informationen über die vor Ort zugelassenen Pflegedienste sowie die Höhe des dort vereinbarten Punktwertes erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Eine Übersicht der einzelnen Leistungskomplexe sowie die Vergütung dieser Leistungen am Beispiel eines Punktwertes von 0,039 Euro finden Sie in dieser Tabelle.

 

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

 

Neben den ambulanten Pflegediensten besteht in Nordrhein-Westfalen flächendeckend ein breites Angebot von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtungen verfügen über entsprechende Versorgungsverträge mit den Verbänden der Pflegekassen. Weitere Informationen insbesondere zur Höhe der dort vereinbarten Pflegesätze erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Eine oft hilfreiche Möglichkeit zur Entlastung der Angehörigen bieten Angebote der Tagespflege. Eine gemeinsame Broschüre mit ergänzenden Informationen über Kosten und Finanzierung sowie Leistungsinhalten in der Tagespflege finden Sie hier.

 

 

Suchen Sie nach einer geeigneten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung? 

Der vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) entwickelte Pflegelotse informiert stets aktuell und bundesweit über derzeit 12.672 ambulante und 10.293 stationäre Pflegeeinrichtungen und stellt Informationen über die Größe, Kosten, Ausstattung, Lage sowie Anschriften zur Verfügung. Im Herbst 2009 werden weitere wichtige Informationen über die Qualität der Pflegeeinrichtungen – die so genannten Pflegenoten - im www.pflegelotse.de bereitgestellt.

 

Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf

 

Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf besteht, können für zusätzliche Betreuungsleistungen einen Betrag von bis zu 2.400,- Euro im Jahr erhalten. Dies ist in der Regel bei einer dementiellen Erkrankung der Fall. Ausgenommen sind Versicherte in vollstationären Pflegeeinrichtungen.  

Die Leistungen können auch bei anerkannten ehrenamtlichen Betreuungsdiensten in Anspruch genommen werden. Informationen zu den Leistungsanbietern erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. (Die Adressen der Ersatzkassen finden Sie hier.)


 


Qualitätsorientierte Krankenhausplanung

 

 

Weitere Themen:

  • » vdek im Gespräch mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
  • » Nichtraucher - schutzgesetz
  • » Elektronische Gesundheitskarte
  • » Mammographie Screening

 

Kurz und Bündig

» Organspende-Ausweis